Hallo zusammen,
mal angenommen jemand schließt mit einem Telefonanbieter einen Vertrag über die Portierung eines Anschlusses. Der Telefonanbieter nimmt den Vertrag an, ignoriert diesen aber und erstellt einen Neuanschluss, wofür er 3 Rechnungen stellt. Sind diese Rechnungen überhaupt gültig? Ich denke nicht, immerhin entsprechend die in Rechnung gestellten Leistungen ja nicht dem geschlossenen Vertrag. Und angenommen die Rechnungen würden bezahlt werden, hätte der Kunde das Recht das Geld zurückzufordern?
Würde mich über eure Meinungen freuen.
Gruß,
Nils
mal angenommen jemand schließt mit einem Telefonanbieter einen
Vertrag über die Portierung eines Anschlusses.
Ist die Portierung eine Bedingung des Vertrages, durch dessen Erfüllung der Vertrag zu stande kommt?
Oder nur eine „Kann“-option.
Oder ist der Kunde über die neue Tel.Nr. nach Auftragserteilung informiert worden, dass, wenn er nicht widerspricht seine Zustimmung zur Abweichung vom Antrag gegeben ist?
Ist die Portierung eine Bedingung des Vertrages, durch dessen
Erfüllung der Vertrag zu stande kommt?
Oder nur eine „Kann“-option.
Im Auftrag sei mehrfach) klar formuliert, dass eine Portierung gewünscht ist und die alten Nummern beibehalten werden sollen. Eine Klausel, die eine Abweichung vom Vertrag vorsieht, sei nicht vorhanden.
Oder ist der Kunde über die neue Tel.Nr. nach
Auftragserteilung informiert worden, dass, wenn er nicht
widerspricht seine Zustimmung zur Abweichung vom Antrag
gegeben ist?
Nein, es wurde keine neue Nummer angekündigt und keine Abweichung vom Auftrag bekanntgegeben.
Weiterhin sei eine schriftliche Auftragsbestätigung beim Kunde eingegangen, in der die Kündigung beim bisherigen Anbieter durch den neuen Anbieter angekündigt wird.