nachdem mir keine Ausnahme bekannt ist, gehe ich davon aus, dass diese Forderung wie die meisten anderen auch am 31.12. des dritten Jahres in dem die Forderung entstanden ist verjährt.
Beispiel:
Forderung am 1.7.2010 entstanden => Verjährung mit Ablauf 31.12.2013.
Trifft am 31.12.2013 um 23:59 Uhr der Antrag auf einen Mahnbescheid bei zuständigen Gericht ein, so ist die Verjährung gehemmt.