Hallo www’ler,
ich habe 2 theoretische Fragen:
Angenommen Kunde K bekomme eine Rechnung von einem Handwerker H (Rolladeninstallateur).
mit Verwunderung sieht K, dass dort neben der Materialsumme noch „Porto“ mit 0,55 EUR aufgelistet ist.
Auf diese 55cent Porto wird noch 19% USt. erhoben.
Meine Fragen:
a) Postdienstleistungen sind mW nach steuerbefreit, darf der Handwerker H hierfür überhaupt USt berechnen? Was wären bei ungerechtfertigter Berechnugn die Folgen? (Auch im steurrechtlichen Sinne)
b) Darf der Handwerker H überhaupt Porto in Rechnung stellen oder müsste er dies nicht bereits in seiner internen Kostenrechnung beachten? (Ich weiß, 2. Frage passt nicht ins Brett aber vll weiß es ja doch jemand.
Vielen Dank schomal!
Viele Grüße
maddin5000
Hallo,
Meine Fragen:
a) Postdienstleistungen sind mW nach steuerbefreit, darf der
Handwerker H hierfür überhaupt USt berechnen? Was wären bei
ungerechtfertigter Berechnugn die Folgen? (Auch im
steurrechtlichen Sinne):
ja, darf er. Er muss es sogar. Das Porto ist eine Nebenleistung zum Auftrag. Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung.
b) Darf der Handwerker H überhaupt Porto in Rechnung stellen
oder müsste er dies nicht bereits in seiner internen
Kostenrechnung beachten? (Ich weiß, 2. Frage passt nicht ins
Brett aber vll weiß es ja doch jemand.:
Selbstverständlich darf er das. Ob er dies in einer internen Kostenrechnung macht oder die Kosten direkt an den Kunden weitergibt ist seine freie, unternehmerische Entscheidung.
Gruß
Lawrence