gesetzt den Fall, ein Lettershop xyz (kein Kleinunternehmen) verschicke für einen Kunden 4000 Briefe (der Kunde stehe als Absender auf den Briefen und auf dem Einlieferungsformular für die Infopost) und legt dem Kunden 1000€ an Porto vor;
dann kann und muss das Porto mehrwertsteuerfrei auf die Rechnung.
Soweit, so klar und schriftlich mit dem FA geklärt.
(habe dafür schon die Begriffe „vorgelegtes Geld“ / „durchlaufender Posten“ gehört)
Die Arbeitsleistung „Kuvertieren“ natürlich plus MwSt.
Aber wohin kommt dieses mehrwertsteuerfreie Porto nach Jahresende in die UStErklärung bzw. deren Anlage UR und wohin in die jeweilige UStVA?
Was durchlaufende Posten im umsatzsteuerlichen Sinn sind, wird in Abschnitt 152 UStR (zu § 10 UStG) definiert.
„Durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 letzter Satz UStG). Sie liegen vor, wenn der Unternehmer, der die Beträge vereinnahmt und verauslagt, im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben und auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein.“
Die Beträge müssen daher nach derzeitigem Recht weder in der Umsatzsteuer-Voranmeldung noch in der USt-Erklärung angegeben werden.