Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein Lettershop xyz (kein Kleinunternehmen) verschicke für einen Kunden 4000 Briefe (der Kunde stehe als Absender auf den Briefen und auf dem Einlieferungsformular für die Infopost) und legt dem Kunden 1000€ an Porto vor;
dann kann und muss das Porto mehrwertsteuerfrei auf die Rechnung.
Soweit, so klar und schriftlich mit dem FA geklärt.
(habe dafür schon die Begriffe „vorgelegtes Geld“ / „durchlaufender Posten“ gehört)
Die Arbeitsleistung „Kuvertieren“ natürlich plus MwSt.
Aber wohin kommt dieses mehrwertsteuerfreie Porto nach Jahresende in die UStErklärung bzw. deren Anlage UR und wohin in die jeweilige UStVA?
Gruß JK