Porto plus MwSt?

Hallo.

Sämtliche von mir im www gefundenen Antworten zu meiner folgenden Frage sind entweder sehr alt oder in sich widersprüchlich. Deswegen frage ich einfach noch einmal.

Was tut ein Gewerbetreibender in seinen Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer richtigerweise mit der Position ‚Porto‘?
Er kauft sich, um eine zu verschickende Ware zu frankieren, eine DHL-Paketmarke für € 6,90. Wie hat er diesen Betrag auf der von ihm erstellten rechnung zu behandeln, wenn er dem Kunden mit beispielsweise € 5,90 brutto belastet werden soll? Muss er € 4,96 netto auf die Rechnung schreiben? Oder darf er es nicht? Und was ist wohl am sinnvollsten?

Beste Grüsse.

Hallo,

der Gewerbetreibende verschickt keine Briefmarken oder Porto, sondern andere Waren.

Demnach sind die Portokosten Nebenleistungen zur Hauptleistung Warenlieferung.

Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung, also muss der Gewerbetreibende das Porto in das umsatzsteuerpflichtige Entgelt mit einrechnen.

Gruß
Lawrence

Er kauft sich, um eine zu verschickende Ware zu frankieren,
eine DHL-Paketmarke für € 6,90. Wie hat er diesen Betrag auf
der von ihm erstellten rechnung zu behandeln, wenn er dem
Kunden mit beispielsweise € 5,90 brutto belastet werden soll?
Muß er € 4,96 netto auf die Rechnung schreiben? Oder darf er
es nicht? Und was ist wohl am sinnvollsten?

Daß dem Kunden bei 4,96 Euro netto ein Teil der Versandkosten nicht berechnet werden, dürfte wohl klar sein.

Weil der Unternehmer aus den 5,90 Euro brutto 0,94 Euro USt abführen muß, spricht nichts dagegen, auf der Rechnung 4,96 Euro netto auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald