Porto und Steuerfrage ins EU Ausland?

Hallo :slight_smile:
Vielleicht finde ich ja hier jemanden, der sich auskennt. Ich würde gern wissen:

  1. Was kostet ein Einwurfeinschreiben (ohne Rückschein) nach Belgien, Österreich, Niederlande? Ich finde nur schwammige Infos und das auch nur mit Rückschein?!
  2. Wie sieht es mit der Mehrwertsteuer aus, wenn ich Waren ins EU Ausland verkaufe und versende?
  3. Kennt Ihr Seiten wie ebay Kleinanzeigen für die Niederlande, Belgien, Österreich evtl. Luxemburg? Zoll enfällt wohl im EU Ausland, wenn ich das richtig interpretiert habe?!

Ich wäre Euch sehr dankbar für brauchbare Antworten :wink:
Einen schönen Ostermontag noch

Einschreiben international ist eine ganz gewöhnliche Zusatzleistung, die man dazu buchen kann.
Aufpreis 2,50 € auf das „normale“ Auslandsbriefporto.

Man erhält eine Einlieferungsbescheinigung mit einer Codenummer unter der man den Brief nachverfolgen kann. Man erfährt also auch wann er ausgeliefert wurde.
Und er ist im Rahmen der Bestimmungen von Deutsche Post versichert.

Rückschein ist eine weitere Zusatzleistung, da kommt dann wie im Inland eine vorbereitete Postkarte zurück mit der Unterschrift der Auslieferungsbestätigung des Empfängers.

MfG
duck313

Hallo,

du meintest wahrscheinlich die Inlandsunterscheidung zwischen Einwurf- und Übergabeeinschreiben. Wie duck schon schrieb, ist Rückschein eine Zusatzleistung.
Einwurfeinschreiben ins Ausland gibt’s nicht, nur was duck ebenfalls schon schrieb Einschreiben international.

Gruß
Christa

Servus,

da Du von Mehrwertsteuer schreibst, sitzt Du vermutlich in der Schweiz. Dann geht es um mehrwertsteuerfreie Ausfuhrlieferungen, für die lediglich nachgewiesen werden muss, dass sie das Gebiet der Schweiz verlassen haben (Ausfuhranmeldung beim Schweizer Zoll).

Falls Du die im Gegensatz dazu in Deutschland erhobene Umsatzsteuer meinen solltest: Innergemeinschaftliche Lieferungen sind USt-frei. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist und dessen Unternehmereigenschaft durch eine USt-Identifikationsnummer nachgewiesen ist, und wenn die Ware nachweisbar von einem in ein anderes Mitgliedsland der EU befördert wird. Für innergemeinschaftliche Lieferungen muss außer der USt-Voranmeldung eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden.

Wenn der Empfänger keine USt-Identifikationsnummer vorlegt, gibt es keine USt-Befreiung und 19% deutsche USt sind zu fakturieren und abzuführen.

Schöne Grüße

MM