ich habe bei ebay 2 Bücher in 2 verschiedenen Auktionen für je
1 Euro ersteigert.
Porto war in jeder Auktion je 2 Euro.
Tatsächlich anfallendes Porto für Büchersendungen ist bis 1 kg 1,40 Euro (egal wie viele Bücher). Versandkosten können außerdem Verpackungskosten, Arbeit, Anfahrt zur Post, etc. enthalten.
Nun habe ich bei ebay auf bezahlung durchführen geklickt und
kriegte eine gesamtsumme von 4 Euro angezeigt.
Wenn für beide Artikel ein Versandpreis angezeigt wird und du nicht in den Versandkosten herumgeklickt und geändert hast, dann kann das nur daran liegen, dass der Verkäufer das so in seinen Versandkosten Rabatteinstellungen festgelegt hat.
Diese hatte ich auch überwiesen.
Nun droht der Käufer mit Anwalt weil er die restlichen 2 Euro
Porto von der 2. Auktion haben will.
Ist dieses richtig oder sind die 4 Euro die ebay anzeigt
richtig?
den Verkäufer fragen, was er für Rabatteinstellungen festgelegt hat.
Wenn der Verkäufer ungeübt ist, kann es sein, dass er versehentlich falsche Rabatteinstellungen festgelegt hat. Wenn er jetzt zwei Bücher von 900 g hat, kann er die nicht in einer Büchersendung schicken, hat also tatsächlich höheres Porto. Außerdem können Zeiträume für Sammelzahlungen nach Verkäuferwunsch bei ebay eingestellt werden, wohlmöglich hat er auch hier etwas eingestellt was er nicht meinte.
Was nun das rechtliche Fazit davon ist - Verkäufer hat falsche Versandkosteneinstellungen, weiß ich nicht sicher. Wenn jemand einen offensichtlichen Irrtum begeht (Verkäufer oder Käufer), kann er den Kaufvertrag (sofort) wegen Irrtums anfechten, dies ist dem Handelspartner sofort mitzuteilen. Ansonsten sind normalerweise die Angaben des Verkäufers verbindlich.
Fazit: Rückfrage zu den genannten Punkten beim Verkäufer, wenn der auf 2 Euro Nachzahlung beharrt überlegen, ob sich ein Streit für 2 Euro lohnt?
das mit dem Anwalt war mein Ernst.
Es kommen auf SIE dann Anwaltkosten von ca 50€ zu, überlegen Sie sich gut ob Sie das möchten, das werden dann teure Bücher.
Ich kann nicht verstehen, dass man einen Vertrag eingeht, nichts anderes ist das Bieten bei Ebay, sich VORHER aber nicht durchliest auf was man bietet.
2 Gebote = 2 Verträge, zudem ist die Abholung extra NICHT angegeben, da ich beruflich nicht zu erreichen bin.
Die 4€ sind heute meinem Konto gutgeschrieben worden, ich warte auf weitere 2€ bis Ende der Woche, Sie haben sich mit Ihrem Gebot damit einverstanden erklärt.
Sie sind bei Ebay 2 Verträge eingegangen. Jeder Vertrag geht über 1€ Kaufsumme+ 2 € Versandgebühr. Das macht 2 x 3€ = 6€ und genau die möchte ich jetzt überwiesen haben.
Sollten exakt diese 6 € nicht bis Ende der Woche auf meinem Konto sein, werde ich diese ganze Angelegenheit an meinen Anwalt weitergeben, den ich gestern zu diesem Fall hier konsultiert habe. Selbstverständlich gehen die Anwaltkosten die dadurch anfallen werden, dann zu Ihren Gunsten.
Wenn Sie mit den Nutzungsbedingungen von Ebay nicht einverstanden sind, dann sollten Sie nicht auf Artikel bieten, sich sonst bitte an die Vorgaben halten.
Aber wirklich: was für ein unhöflicher Mensch! Es sei denn du hättest auch schon eine unfreundliche E-Mail dahingeschickt… Wenn der Verkäufer gewerblich ist, würde ich den Kauf sofort widerrufen und mit dem nichts mehr mit dem zu tun haben wollen. Ist der Verkäufer privat, kann man leider meist nicht widerrufen.
Wenn du kein Risiko eingehen willst und nicht widerrufen kannst, zahl halt die 2 Euro und frage noch mal ebay, woher die reduzierten Versandkosten kamen - ich kann mir wie gesagt nur denken, dass der Verkäufer das (versehentlich) selbst so eingestellt hat. Außerdem übersteigt die E-Mail schon eher den Tonfall einer gewöhnlichen Mahnung, wenn du dich bedroht fühlst, kannst du das ebay hier melden http://pages.ebay.de/help/policies/everyone-threats…
Stephanie
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Da bist Du ja an einen sehr netten Verkäufer geraten… Wegen solcher Leute ist Ebay leider sehr in Verruf geraten.
Ich würde mich wegen 2 Euro nicht herumstreiten wollen, wahrscheinlich sind die Bücher für je 3 Euro immer noch Schnäppchen, oder?
Generell hat er sogar recht, wenn er keinen Versandrabatt in der Auktion angeboten oder sonst etwas dazu erwähnt hat müsstest Du je 3 Eur zahlen. Jeder normale Mensch, der etwas verkaufen möchte, sagt das aber zumindest in netter Form ohne direkt solche dummen Drohungen auszusprechen.
So ein Verhalten sollte man als Warnung eigentlich schon in der Bewertung (positiv, evtl. neutral) erwähnen. Rechne dann aber, leider, mit einer negativen Rachebewertung durch den Verkäufer.
Generell hat er sogar recht, wenn er keinen Versandrabatt in
der Auktion angeboten oder sonst etwas dazu erwähnt hat
müsstest Du je 3 Eur zahlen.
er muss aber eigentlich in seinen Verkaufsformularen Rabatteinstellungen für den Versand festgelegt haben oder wie erklärst du dir sonst, dass sich die Versandkosten automatisch reduzierten? Wenn man keine Rabatteinstellungen festlegt wird auch bei Sammelbezahlung jeder Versandkostenposten zusammenaddiert ohne Reduktion.
Wenn man keine Rabatteinstellungen festlegt wird
auch bei Sammelbezahlung jeder Versandkostenposten
zusammenaddiert ohne Reduktion.
Eben. Darauf sollte der Fragesteller diesen Hitzkopf vielleicht mal hinweisen. Von einem Choleriker, wie der Verkäufer einer zu sein scheint, muss man ja auch dann eine Negativbewertung erwarten, wenn man die fraglichen zwei Euro nachgezahlt hat. Ein Hinweis darauf, warum man reinen Gewissens erst nur vier statt sechs Euro überwiesen hat, könnte die Negativbewertung vielleicht abwenden.
Hallo,
also ein Buch zu 1 Euro plus 2 Euro Versandkosten sind 3 Euro.
Das Ganze 2 mal macht nach Adam Ries 6 Euro.
Wo ist das Problem?
Egal was da bei ebay stand, 1+2+1+2+=6-in Worten -Sechs-
Mal abgesehen vom Auftreten des Verkäufers
wir alle kennen nicht annähernd die volle Wahrheit-
hat er recht.
Rechne mal nach.
Gruß redhair
Bei soviel „Freundlichkeit“ seitens des Verkäufers würde ich, im Falle, daß dieser gewerblich handelt den Kauf widerrufen. Da ist ja der restliche Ärger schon vorprammiert. Wer weiß, ob die Bücher okay sind! Mit einer Negativbewertung von so einem „Herzchen“ mußt du auch rechnen. Es wäre vielleicht ganz gut, den Account zu kennen, damit sich andere Käufe bei ihm sparen können. Wenn der einen Anwalt einschalten will wegen 4 oder auch 6 Euro, lass ihn doch. Druck dir deine Rechnung über ebay aus, da hast du den Gegenbeweis in der Hand. Aber das sind sicher nur leere Drohungen.
Gruß daggi!
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der verkäufer ist ja zunächst mal im recht, wenn er nicht ausdrücklich versandrabatt angibt dann gibts den auch nicht zwingend.
eine solche email in dem ton zeugt aber mal wieder dass da ein besonderes a***ch am werk ist. ich würde ihm die vier euro als spende lassen und ihm sagen wohin er sich die zwei bücher stecken kann, den spass wärs mir schon wert (wobei er dann vermutlich mit der nächsten klage wegen beleidigung kommt, wer weiß…).
wenn leute wegen zwei euro solche aufstände proben weiß man dass mit denen irgendwas nicht stimmt.
mailst mir noch den benutzernamen, für meine liste der gesperrten nutzer? das wär nett.
grüße,
sebastian
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Wenn der Verkäufer 2x Porto verlangt, soll er auch 2x versenden.
Ich gebe bei solchen Kanditaten entsprechend verschiedene Lieferadressen an, bzw. verlange Einzelversand.
Wenn er das nicht macht, gibt es halt 'ne entsprechende Rote. Allerdings sollte man hier getrennte Käufer- und Verkäufer-Accounts haben, weil die Racherote garantiert folgt.