Hallo Tine
Bei der Post ist der Kauf von Briefmarken etc. ohne Steuern,
bei anderen Versendern, z. B. GLS, UPS, sind im Porto Steuern
enthalten.
Weil „die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG“ USt-befreit sind - § 4 Nr 11b UStG. Daraus ergibt sich: Nur, wenn die Deutsche Post AG den Umsatz bewirkt, ist er umsatzsteuerfrei.
Jetzt habe ich das Problem mit dem Buchen, gerade wenn ich
steuerfrei das „Porto“ kaufe. Eigentlich müßte ich wohl 2
Buchungen machen, einmal für Umsatzerlös, und einmal für
Portoeinnahmen (so hab ich das Konto bei mir genannt).:
Das ist auch unabhängig von der Umsatzsteuer sinnvoll wegen der Klarheit der Darstellung.
Wäre es jetzt auch möglich, um einfacher buchen zu können, die
MwSt. auch auf das Porto aufzuschlagen, um nachher nur eine
Buchung pro Rechnung machen zu müssen? (hier Problem meiner
Meinung nach, daß ich Steuern verlange, obwohl ich keine
bezahlt habe)
Die Lösung ist richtig, die Argumentation nicht: Wenn Du Porto weiterberechnest, ist das klar ein USt-pflichtiger Umsatz. Es handelt sich nicht um einen durchlaufenden Posten (Einzelheiten vgl. Abschnitt 152 USt-Richtlinien). Du verlangst in vielen Fällen USt, wo Du keine bezahlt hast, z.B. auf Deine eigene Wertschöpfung. Und dann führst Du sie ab, für Dich heißt das in jedem Fall +/- 0.
Also: Zuerst alle Entgeltpositionen addieren (auch weiterberechnetes Porto, Reisekosten etc. etc.). Dann Zwischensumme ziehen. Dann USt drauf. Buchen: Weil Umsatzerlöse aus Lieferungen und aus Weiterberechnung wirtschaftlich verschiedene Dinge sind, auf zwei verschiedene Umsatzkonten packen. Entweder die einzelnen Nettobeträge (USt-Automatik sperren) und separat die USt, oder für jedes Umsatzkonto einen Bruttobetrag.
Schöne Grüße
MM