Hallo wer-weiss-was wissenden,
seit einem Tag beschäftigt mich die Frage, wer müsste die Portokosten tragen?
Wenn Person W beim größten online-auktionshaus eine Ware ersteigert (Neu und von einem Händler B mit Rechnung etc), dieser Artikel (Winkelschleifer) geht beim ersten Einsatz kaputt. Händler B möchte den defekten Artikel natürlich untersuchen… für die Rücksendung des Artikels hat aber Person W die Kosten zu tragen.
Meine Recherche hat nun mehrere Antworten zu diesem Thema erbracht, Wer müsste in so einem Fall die Kosten tragen?
freundliche grüße