Portokosten bei Garantiefall

Hallo wer-weiss-was wissenden,

seit einem Tag beschäftigt mich die Frage, wer müsste die Portokosten tragen?

Wenn Person W beim größten online-auktionshaus eine Ware ersteigert (Neu und von einem Händler B mit Rechnung etc), dieser Artikel (Winkelschleifer) geht beim ersten Einsatz kaputt. Händler B möchte den defekten Artikel natürlich untersuchen… für die Rücksendung des Artikels hat aber Person W die Kosten zu tragen.
Meine Recherche hat nun mehrere Antworten zu diesem Thema erbracht, Wer müsste in so einem Fall die Kosten tragen?

freundliche grüße

Rückfrage
Hallo,
Garantiefall oder Gewährleistung? Bei ersterem könnte ja in den Garantiebedingungen durchaus drinstehen, dass man selber für die Transportkosten aufzukommen hat. Bei letzterem nicht.
Gruß
loderunner (ianal)