Hallo,
ich habe die Frage hier schon einmal gestellt, leider gab es keine eindeutige Antwort. Die Frage sollte sich imo jedoch rechtlich eindeutig Beantworten, deswegen Frage ich nochmal. Zumal der Fall sicherlich nicht aus der Luft gegriffen ist.
Käufer tätigt Kauf bei privatem Verkäufer und lässt sich ein Päckchen zuschicken. Käufer ist nicht anwesend, erhält keine Benachrichtigunskarte von der Post und die Sendung geht zurück zum VK.
Wer trägt das Porto für den Nachversand?
ich kann Dir keine rechtlichen Grundlagen dafür geben, aber ich stelle mir bei dem Fall die Frage: Was hat der VK falsch gemacht, dass er nochmal zahlen soll?"
IMHO ist da zumindest der VK aus dem Schneider.
Ob man dem Zusteller nachweisen kann, dass er keine Benachrichtigungskarte ausgestellt hat? Oder vielleicht muss man das ja nicht…wie gesagt, keine rechtlichen Grundlagen. Ich wollte nur den VK ausschließen.
der vk hat sorge zu tragen dass die sache ankommt, und wenn die post schlampt muss er sich mit ihr rumärgern, eine kostenlose nachsendung rausleiern, ect. die post wurde schliesslich vom vk beauftragt.
schuld hat in diesem fall keiner. der vk hat nix falsch gemacht und einfach nur pech gehabt. so wie eben diese armen waisenkinder die bei einem erdbeeben von ihrem waisenhäuschen verschüttet wurden. für den schaden aufkommen muss trotzdem einer. und dafür hätte ich gerne die rechtliche bestätigung.
warum ein dritter? der käufer hat mit dem vk einen vertrag.
Und?
Es gibt hier einen zweiten Vertrag - den vom Absender mit dem Transportunternehmen. Mit dem hat der Empfänger genau gar nichts zu tun. Und dieser Vertrag wurde vom Transportunternehmen nicht erfüllt. Ergo muss sich der Absender ans Transportunternehmen wenden, was sonst?
Gruß
loderunner (ianal)
die frage war: wer kommt für den schaden auf, der vk oder der
käufer! ob und wie sich der vk schadlos hält steht auf einem
anderen blatt.
Weder - noch.
Wenn dem Verkäufer auf dem Weg zur Post einer das Päckchen aus der Hand reißt und kaputt macht, wer zahlt dann den Schaden? Käufer oder Verkäufer? Oder vielleicht doch eher derjenige, der das Päckchen kaputt gemacht hat?
Einen Schaden muss der ersetzen, der ihn verursacht hat. Ganz einfach. Wenn der Verkäufer ein Problem mit dem Versandunternehmen hat, muss er sich drum kümmern, denn er hat einen Vertrag mit diesem Unternehmen geschlossen. Entweder zahlt dann das Unternehmen, weil es einen Fehler gemacht hat, oder es zahlt der Verkäufer, weil er einen Fehler gemacht hat. Der Empfänger hat doch gar keinen Vertrag mit dem Versender, also könnte er auch gar keine Ansprüche an ihn stellen.