Hallo zusammen!
Wenn ein bei ebay ersteigerter Artikel (Rucksack) nach 2 Monaten überall ausgerissen ist, und der Käufer sich mit dem Verkäufer über eine Rücksendung zwecks Erstattung des Kaufbetrages einigt (Sachmängelhaftung), wie ist das mit den Portokosten?
Wir haben den Rucksack wiederum als versichertes Paket zurückgesandt, doch der Verkäufer hat lediglich den reinen Kaufpreis (ohne irgendwelche Porto- oder Versandkosten) erstattet.
Wie ist das mit dem zweimaligen Porto?
Muss sich der Käufer das jetzt ans Bein binden?
Der Verkäufer ist Händler, der Käufer Privatmensch.
Ich habe diese Frage auch im Rechtsbrett gestellt, dort aber keine aussagekräftigen Antworten erhalten.
Danke, Angelika