Portokosten im 'Garantiefall Fernabsatzgesetz'

Hallo zusammen!

Wenn ein bei ebay ersteigerter Artikel (Rucksack) nach 2 Monaten überall ausgerissen ist, und der Käufer sich mit dem Verkäufer über eine Rücksendung zwecks Erstattung des Kaufbetrages einigt (Sachmängelhaftung), wie ist das mit den Portokosten?

Wir haben den Rucksack wiederum als versichertes Paket zurückgesandt, doch der Verkäufer hat lediglich den reinen Kaufpreis (ohne irgendwelche Porto- oder Versandkosten) erstattet.

Wie ist das mit dem zweimaligen Porto?
Muss sich der Käufer das jetzt ans Bein binden?

Der Verkäufer ist Händler, der Käufer Privatmensch.

Ich habe diese Frage auch im Rechtsbrett gestellt, dort aber keine aussagekräftigen Antworten erhalten.

Danke, Angelika

Ich habe diese Frage auch im Rechtsbrett gestellt, dort aber
keine aussagekräftigen Antworten erhalten.

Hallo Angelika,

Was heißt bitte keine aussagekräftigen Antworten?
Die Antwort von Peter auf meine Antwort (vor allem der letzte Satz) sollte doch wohl aussagekräftig genug sein, oder?

Gruß
Sticky

Hallo Sticky!

Es hilft mir nur dann weiter, wenn ich dazu irgendwo einen Gesetzestext finde oder eine Quellenangabe.

Angelika

Hallo Angelika

FAQ:1177 sollte diesbezüglich einige Hinweise beinhalten.

Gruß
Sticky

Hallo Angelika!

Man muß hier unterscheiden:

  1. Handelt es sich um eine Sachmängelhaftung (dann Rücktritt), muß der Verkäufer die Portokosten tragen: für den Versand zu dir nach §§ 437 Nr. 3, 284 BGB, für die Rücksendung nach §§ 683, 670 BGB (evtl. auch noch nach anderen Vorschriften). Allerdings steht dir das Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn du dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben hast, den Rucksack gegen einen mangelfreien auszutauschen, bzw. den erhaltenen zu reparieren. So klingt deine Schilderung nicht.
  2. Demnach hättest du nicht zurücktreten können (soweit ich den Sachverhalt kenne), sondern hättest dein dir zustehendes Widerrufsrecht ausgeübt (§§ 312d, 355 BGB). Dabei könntest du die Kosten für den Versand zu dir nur über § 284 BGB verlangen (funktioniert aber mE nicht). Die Kosten für die Rücksendung darf der Verkäufer dir auferlegen, wenn die Ware max. 40 Euro gekostet hat (§ 357 II 3 BGB). Dafür trägt er aber das Risiko, d.h., du hättest das Paket nicht versichern müssen.
    Ich hoffe, dir geholfen zu haben.