meine Frage betrift einen Garantiefall für einen bei ebay gekauften Artikel.
Artikel im November 2012 gekauft für rund 50€, der Defekt trat nach 6 Wochen auf.
Die Portokosten für den Rückversand muss der Händler tragen? Steht es ihm zu für die verauslagten Kosten die Belege zu verlangen oder muss er auch so zahlen?
meine Frage betrift einen Garantiefall für einen bei ebay
gekauften Artikel.
Artikel im November 2012 gekauft für rund 50€, der Defekt trat
nach 6 Wochen auf.
Die Portokosten für den Rückversand muss der Händler tragen?
Steht es ihm zu für die verauslagten Kosten die Belege zu
verlangen oder muss er auch so zahlen?
wenn es sich wirklich um die inanspruchnahme aus einem garantievertrag handelt, dann sind die kosten vom verkäufer zu tragen, sofern dies so geregelt ist.
sollte es sich um einen fall der gesetzlichen gewährleistung handeln und tatsächlich mängelrechte gegeben sein, dann können die kosten für die rücksendung vom verkäufer verlangt werden.
Da der Defekt innerhalb von 6 Monate aufgetreten ist handelt
es sich meines Wissens um die gesetzliche Gewährleistung,
korrekt?
nein, das auftreten eines mangels entscheidet noch nicht über die entstehung von gewährleistungsrechte.
wenn tatsächlich ein sachmangel aufgetreten ist, dieser bei übergabe auch vorlag, gilt das primat der nacherfüllung (§ 439 bgb). erst nach nicht erforderlicher/erfolgloser nacherfüllung schließen sich weitere rechte wie rücktritt, minderung an.
die frage, ob ein mangel innerhalb von 6 monaten auftritt ist entscheidend für die beweislast der mangelhaftigkeit im zeitpunkt der übergabe, § 476 bgb.
Ergo muss der Verkäufer die Versandkosten nicht tragen,
sondern der Käufer muss für die Rücksendung aufkommen?