kurze Frage: Ist ein Unternehmen automatisch verpflichtet, wenn es unbestellte Ware an seine Kunden versendet, die Portokosten für die Rücksendung zu erstatten?
Ich bin nicht fündig geworden im Netz, dort wird immer davon ausgegangen, dass es fremde Unternehmen sind, die unaufgefordert Waren verschicken. Bei meiner Frage ist allerdings der Empfänger bereits Kunde des Unternehmens.
Ist ein Unternehmen automatisch verpflichtet, wenn es unbestellte Ware an seine Kunden versendet, die Portokosten für die Rücksendung zu erstatten?
Bei meiner Frage ist allerdings der Empfänger bereits Kunde des Unternehmens.
Wieso Portokosten? Soll sich das Unternehmen diese Ware doch selber abholen, oder wenigstens eine Paketmarke zuschicken. Der Kunde ist doch nicht verpflichtet, die Ware zurückzuschicken. - Oder ist der Kunde selbst auch Unternehmer?
Der Kunde ist Privatmann.
Rücksendung ist laut Rechnung aber nicht unfrei möglich, heißt, zunächst müsste der Kunde das Porto auslegen.
Die Frage ist, kriegt er es denn wieder? Bei einem regulären Widerruf gilt ja die 40€ Regel, also dass der Kunde unter 40€ Warenwert keinen Anspruch auf Rückerstattung des Rücksendeportos hat.
Nur wie ist es hier, es wäre ja mehr als frech wenn der Kunde auf den Kosten des Rücksendeportos sitzenbleiben würde.
Rücksendemarke oder ähnliches sind nicht enthalten.
Der Kunde ist Privatmann.
Rücksendung ist laut Rechnung aber nicht unfrei möglich, heißt, zunächst müsste der Kunde das Porto auslegen.
Dann noch mal etwas deutlicher:
Wieso schickt er die Ware denn überhaupt zurück?
Warum tut er sie nicht in den Abstellraum und wartet, bis sie vom Eigentümer abgeholt wird?
Er hat die Ware doch nicht bestellt?
Er hat also keinen Kaufvertrag unterschrieben, oder doch?
Oder irgendwie drum gebeten, sie ihm zuzuschicken?
Wenn nein, dann muss er sie weder bezahlen noch zurückschicken!
Wenn die Ware gegen Nachweis = Empfängerquittung ( z.B. als PAket ) gekommen ist:
Zurücksenden unfrei - falls Annahme verweigert wird, dann hast du zwar die Kosten am Hals aber auf jeden Fall einen gut dokumentierten Versuch der Rückgabe.
Wenn Ware ohne Nachweis gekommen ist ( z.B. als Päckchen): In die Tonne kloppen, oder benutzen, solange möglich + erwünscht
es gibt keine Pflicht gegenüber dem Versender (mit eineschränkungen des 241abgb) also wenn was unbestellt zugesant wird und kein irrtum vorliegt, gibt es noch nicht mal mehr einen herausgabeanspruch.
Wenn Ware ohne Nachweis gekommen ist ( z.B. als Päckchen):
In die Tonne kloppen, oder benutzen, solange möglich +
erwünscht
Deiner Meinung nach sind Rechtsverstöße also nur dann illegal, wenn sie nachweisbar sind.
Merkwürdige Einstellung…
Aus juristischer Sicht natürlich völlig falsch und über die moralische Seite muss man mit Leuten, die solche Tipps geben, gar nicht anfangen zu diskutieren.
was soll daran falsch sein? Unangefordete Ware muss man nicht bezahlen und auch nicht zurückgeben. So stehts es halt im Gesetz, was du nicht ändern kannst (Gott sei Dank…)