Hallo, ich hoffe hier zunächst im richtigen Forum zu sein…
Meine fiktive Frage lautet dahingehend.
In einer Privatabrechnung eines Arztes werden 0,55 EUR Portokosten erhoben die nicht näher bezeichnet sind. Der Patient ist sich sicher, dass der einzige Versand eines Schriftstückes nur die Zusendung der Rechnung an den Patienten ist. Ist die Ehebung von solchen Portokosten außerhalb der konkreten Leistungserstellung zulässig? Hab selbst kurz einen Blick in die GOÄ geworfen und bin nicht richtig schlau geworden. Wäre nett wenn sich ein Experte findet.
HK.