Hallo,
Wer kann mir eine Quelle oder eine Information zum Fernabsatzgesetz geben? Und zwar interessiert mich folgendes:
Wie sieht das mit der Kostenerstattung der Portokosten bei Rücksendung eines Artikels über 40,- Euro aus? Müssen die Portokosten für die Hinsendung (zu mir als Verbraucher) auch erstattet werden?
MfG Michael
Seit neuesten nur, wenn die Ware angezahlt wurde. Gesetz wurde dieses Jahr geändert. Vorher mussten die Portokosten über 40€ erstattet werden. Best Direkt hat sich nie dran gehalten…sonder ist immer auf Dummenfang gewesen…
LG
Mikesch
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Hmmh. Die Ware wurde per Vorkasse incl. Portokosten bezahlt.
Wo findet man denn das neue Gesetz? Eine Anfrage beim Versender brachte einen Link als Antwort und das man die Portokosten nicht erstattet.
Hier kommt der Link:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsend…
MfG Michael
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Hallo,
das BGB regelt nur die Erstattung der Rücksendekosten. Die Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher sind nicht erstattungspflichtig, müssen also in jedem Fall vom Käufer getragen werden.
Gruß
Matthias
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