Der Sachverhalt ist folgender.
Die Schilder sind so befestigt,daß wenn man parkt sieht man frontal auf das Schild, also nicht paralell zur Strasse.
Die weißen Pfeile zeigen also entweder von der Srasse richtung Häuser oder umgekehrt.
Ich glaube das sie paralell stehen müssen um den Anfang des Halteverbotes zu zeigen und in welcher Richtung das Verbot gilt, hier zeigst garnichts, denn über drr strasse wäre der Beginn und an der Hauswand würde er enden.Die beiden weißen Pfeile als Bestandteil des Haltverbotschildes weisen somit einmal auf den Bürgersteig und einmal direkt auf die Straße auf der gefahren wird. das ist die Streitfrage
Hallo1
Ich glaube das sie paralell stehen müssen
Nein, das ist nicht notwendig. Halteverbotsschilder stehen immer so, wie andere auch. Der Pfeil nach links bedeutet „ab hier“, der Pfeil nach rechts „bis hier“ (am rechten Fahrbahnrand, links natürlich umgekehrt), egal wie nun genau das Schild ausgerichtet ist.
Jan
Amtlich liest sich das so (Aus der Anlage der StVO):
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg.
Jan
laut verwaltungsvorschrift darf das verkehrszeichen 45 grad gedreht sein.
hauptmann