Geht es um Binnenreviere oder Küstenreviere?
Für Küstenreviere gilt: Wenn du in einem (Klein-)Segelboot ein Licht führen willst, dann ist laut SeeSchStrO ein weisses Rundumlicht im Topp mit 2 sm Tragweite vorgeschrieben (mit BSH-Zulassung). Bei einer Jolle wird man sich aber wohl immer auf die Ausnahmeregelung für den Fall zurückziehen, dass ein derartiges Licht nicht montierbar ist. (Die Dinger verbrauchen einiges an Strom - den man auf einer Jolle ja gar nicht hat usw.)
Dann darf man zwar nachts nicht segeln (aber wer will das schon…) und muss für Notfälle ein weißes Licht (da reicht dann m.W. eine Taschenlampe) mitführen.
Gruß aus dem Norden
Reinhard Kraasch