Guten Tag,
Meine frage ist ob es irgendwelche besonderheiten gibt von der führerscheinstelle wie z.B. Probezeit oder andere dinge die andere Vehrkersteilnehmer nicht haben.
Klar ist mir schon das wenn man Kontrolliert wird das anhand einer vorgeschichte …wegen Kiffen…
Genauer kontrolliert wird auch natürlich das die Führerscheimstelle bei einem genau hinschaut.
Aber gibt es aus Gesetzliche vorschriften??
Danke schonmal in vorraus…
Hallo,
In welchen Fällen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann / muß, wird
u.a. im StGB geregelt.
Allgemein: § 69 Absatz 1 + 2 StGB, wobei Absatz 2 die Tatbestände, die
zur Entziehung / Eignungsbezweiflung führen detailierter unterteilt.
Für die Begutachtung im Rahmen der MPU an sich gibt es festgelegte
Begutachtungsleitlinien, nach der die Begutachtung zu erfolgen hat.
In der Fahrerlaubnisverordnung ist festgehalten, bei welchen Delikten,
Krankheiten oder sonstiger Beeinträchtigung die Eignung als Fahrzeug-
führer angezweifelt wird.
Genauere Infos zu diesen Angaben kannst Du auf der Seite:
in den FAQ nachlesen.
Die Probezeit würde wohl nur verlängert, wenn mehrere kleinere oder
ein schwerer Verstoß in einer bestehenden Probezeit begangen werden.
( sogenannte A und B Verstöße )
Das dürfte u.a. unverbindlich auf Seiten wie z.B.
http://www.bussgeldkataloge.de
oder
[http://www.kba.de/cln_016/nn_124384/sid_B186A80E6AFB…](http://www.kba.de/cln_016/nn_124384/sid_B186A80E6AFB7A3EBC6214DFA2A61094/nsc_true/DE/Punktsystem/Punktekatalog/punktekatalog inhalt.html? nnn=true)
detaillierter zu finden sein.
mfg
nutzlos