Post aus Flensburg

Hallo
ich weiß, dass das Thema hier nicht so ganz richtig ist, weiß aber nich, wo ich es sonst hin schreiben soll.
Also mich würde mal interessiern, wie lange es dauert bis man Post aus Flensburg kriegt, das man da jetzt in der Kartei eingetragen ist.
Also wenn man Anfang des Monats „scheiße“ baut und das in Flensburg eingetragen wird, nach wie vielen Wochen kann man ungefähr mit Post rechnen?
Danke schonmal für eure Antworten
LG
Tinschen

P.S. es geht hierbei nicht um mich…

P.S. es geht hierbei nicht um mich…

:wink:

Hi,

Post aus Flensburg bekommt man nur wenn der Verstoß im Bereich der Bußgeldstelle Flensburg war, oder eben ein Auszug aus dem Flensburger Konto wird.

Für die Post wo Du wahrscheinlich meinst sind die Bußgeldstellen zuständig in deren Gebiet der Verstoß war.

Wenn man eine Übeltat begangen hat, und erwischt wurde, kommt oft Post. Das kann schnell gehen, dann 14Tage, oder auch länger bis 3 Monate + Postlaufzeit. Die Regel dürfte zwischen vier bis sechs Wochen liegen.

Dann wenn es eine böse Übeltat war gibt es Pünktchen, die werden nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde, kurze Zeit später in Flensburg eingetragen.

Q-Gruß

Hallo

Dann wenn es eine böse Übeltat war gibt es Pünktchen, die
werden nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde, kurze
Zeit später in Flensburg eingetragen.

Wenn das Pünktchenkonto mal auf mehr als 8 angewachsen ist bekommt man auch noch Post von seiner Führerscheinstelle. Je nach Punktestand mit mehr oder weniger drastischen Androhungen.

Gruss vonsales

Für die Post wo Du wahrscheinlich meinst sind die
Bußgeldstellen zuständig in deren Gebiet der Verstoß war.

nee ich meine schon richtig flensburg, halt so zu schnell gefahren und dafür gibts dann nen punkt…
ne freundin von mir ist in der probezeit bisschen zu schnell gefahren…und kriegt jetzt nachschulung, bußgeld und einen punkt…
und die interessiert halt, wie lange das alles mit der post dauert. also auch das, was dann von der führerscheinstelle kommt, von wegen aufbauseminar und so… weil das is vor 5 wochen passiert, und die hat immer noch nichts gehört… ist das normal? hab meinen fahrlehrer das mal gefragt (hab zu der zeit meinen anhänger-führerschein gemacht) und der meinte, post aus flensburg würde recht schnell kommen, aber das andere würde bestimmt 3-4 monate dauern… stimmt das?

LG Tinschen

die mühlen mahlen langsam, einfach abwarten und teetrinken. ändern kann man ja nun eh nix.
hauptmann

Hi,

zuerst kommt mal ein Anhörungsbogen, der kann ausgefüllt werden oder auch nicht. Irgendwann kommt dann mal der Bußgeldbescheid der dann 14Tage Später rechtskräftig wird. Irgendwann kommt dann eine Aufforderung zur Nachschulung, kann auch mal ein Jahr gehen.

Es schleppt sich dahin.

Aber falls die Dame unter 21km/h zu schnell war, ist das Obige Makulatur, dann gibt es nur eine Verwarnung. Zahlen und gut, keine Nachschulung, keine Probezeitverlängerung.

Q-Gruß

zuerst kommt mal ein Anhörungsbogen, der kann ausgefüllt
werden oder auch nicht. Irgendwann kommt dann mal der
Bußgeldbescheid der dann 14Tage Später rechtskräftig wird.
Irgendwann kommt dann eine Aufforderung zur Nachschulung, kann
auch mal ein Jahr gehen.

Es schleppt sich dahin.

Aber falls die Dame unter 21km/h zu schnell war, ist das Obige
Makulatur, dann gibt es nur eine Verwarnung. Zahlen und gut,
keine Nachschulung, keine Probezeitverlängerung.

Nee, das wird alles kommen…sie war (nach abzug) 24 km/h zu schnell (ich muss sagen, dass sie eig überhaupt kein rasertyp ist…hält sich eig immer an die geschwindigkeiten, nur sie ist halt öfters ziemlich nachdenklich und dann kam die Ortschaft einfach zu plötzlich…)… und wurde sofort von der Polizei angehalten… warum dauert das eig alles so lange? klar is ne behörde ( :wink: ), aber die müssten doch eig wollen, das sowas schnell „über die bühne geht“…
und was ist eig, wenn in den 8 wochen (glaub ich zumindest), wo sie zeit hat an einer nachschulung teilzunehmen, keine Fahrschule im Umkreis von 30 / 40 km eine anbietet? muss sie dann noch weiter fahren, oder kann man das mit der Behörde dann irgendwie klären? also nicht, dass die nachschulung wegfällt, aber zumindest, dass sie noch einen Aufschub kriegt oder sowas? weil hier auf dem land ja erstmal nicht jede Fahrschule ein ASF-Seminar anbietet, und 2. mein Fahrlehrer mir gesagt hat, dass sie schlechte karten haben könnte, weil mehrere Fahrschulen (in der näheren Umgebung) vor kurzem erst eins gemacht hätten… und wiederholen die ja nicht jeden Monat…

LG Tinschen

Hi,

die haben eben einen großen Stapel und von dem wird runter gearbeitet, das dauert. Für deine Freundin ist es nur von Vorteil, solange keine Nachschulung war, solange zählen andere Verstöße nicht für die Probezeit.
Mit der Aufforderung zur Nachschulung kommt auch eine Liste von Fahrschulen die solche Seminare abhalten. Da findet sich was, keine Sorge, sie hat auch glaube ich 2Monate Zeit, steht aber drauf bis wann.

Q-Gruß

die haben eben einen großen Stapel und von dem wird runter
gearbeitet, das dauert. Für deine Freundin ist es nur von
Vorteil, solange keine Nachschulung war, solange zählen andere
Verstöße nicht für die Probezeit.

Glaubst du wirklich, dass die seitdem noch zu schnell gefahren ist?? die hält sich jetzt sowas von genau an die Geschwindigkeiten, man könnte meinen, sie ist ne Fahrschule (xD), was aber ja nicht unbedingt schlecht ist :wink:

Mit der Aufforderung zur Nachschulung kommt auch eine Liste
von Fahrschulen die solche Seminare abhalten. Da findet sich
was, keine Sorge, sie hat auch glaube ich 2Monate Zeit, steht
aber drauf bis wann.

Wenn die sowas mitschicken, wird sie schon etwas beruhigter sein.
Danke für deine Antworten =)(und natürlich auch für die der anderen Antworter)

LG Tinschen

ich hab noch was vergessen… was meine Freundin jetzt noch interessiert ist, ab wann die verlängerte Probezeit zählt. Ab dem Tag wo sie erwischt wurde, ab da wo der Bußgeldbescheid kommt, wenn Flensburg schreibt, oder nach der Teilnahme am Aufbauseminar? Oder ganz wann anders?

LG Tinschen

Hi,

die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4Jahre. Wird also an die bestehende Probezeit angehängt.

Q-Gruß

Das wissen wir wohl, aber was wir nicht wissen ist, ab welchem Tag sie sich verlängert. Also schon ab da wo sie erwischt wurde (3. September) oder wenn irgendwelche Bescheide kommen? Also ab welchem Zeitpunkt halt…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

es sind insgesamt 4Jahre, egal ob der Verstoß im ersten Monat oder im 23Monat war.

4Jahre ab Führerscheinerwerb.

Q-Gruß

Ah, ich verstehe. Sie hat im Mai ihren Führerschein gekriegt, und dann würde die Probezeit also auch bis zu dem Datum, aber halt bis zum Jahr 2013 anstatt 2011 gehen.
Danke q_treibaer =)

LG Tinschen