Um das Post zu bekommen muss man anmelden in einem Wohnung. Was muss man machen um Post zu bekommen wen er keine Wohnung hast und kann bei niemandem anmelden? Wie ist das möglich?
Ja
Um das Post zu bekommen muss man anmelden in einem Wohnung.
Nö. Dort einen Briefkasten haben.
Was muss man machen um Post zu bekommen wen er keine Wohnung
hast und kann bei niemandem anmelden? Wie ist das möglich?
Einen Briefkasten haben (mit Name drauf).
Oder ein Postfach (beim Postamt).
Oder als Untermieteranschrift:
Heinrich Meier
bei Ulrike Pinselschwinger
Straße
PLZ Ort
Gruß
Stefan
Um das Post zu bekommen muss man anmelden in einem Wohnung.
Nö. Dort einen Briefkasten haben.
Was muss man machen um Post zu bekommen wen er keine Wohnung
hast und kann bei niemandem anmelden? Wie ist das möglich?Einen Briefkasten haben (mit Name drauf).
Oder ein Postfach (beim Postamt).
Oder als Untermieteranschrift:Heinrich Meier
bei Ulrike Pinselschwinger
Straße
PLZ Ort
wenn man da aber dann gar nicht wohnt, sondern diese Beispieladresse nur als Postadresse benutzt ist es eine Scheinmeldung im Sinne des Meldegesetzes und somit eine Ordnungswidrigkeit die verfolgt werden kann.
Post kann man sich überall hinschicken lassen, solange der Absender sowie der Pseudoempfänger sich drauf einlassen …
Viel Gruß Tara
Hallo,
wenn man da aber dann gar nicht wohnt, sondern diese
Beispieladresse nur als Postadresse benutzt ist es eine
Scheinmeldung im Sinne des Meldegesetzes und somit eine
Ordnungswidrigkeit die verfolgt werden kann.Post kann man sich überall hinschicken lassen, solange der
Absender sowie der Pseudoempfänger sich drauf einlassen
…
Da widersprichst du dir doch gerade selbst … wie im zweiten Satz geschrieben, Postempfang hat doch nichts mit Meldung zu tun, wie wird dann eine Scheinmeldung draus?
Anton
ich widerspreche mir nicht…
Post kann man sich überall hinschicken lassen, ohne eine Meldung bei der Meldebehörde zu machen.
Wenn man aber ein Meldung bei der Meldebehörde und dort nicht wohnt, so ist das eine Scheinmeldung…
das sind zwei Paar unterschiedliche Schuhe…
Viel Gruß Tara
Hallo,
das ist wahr, jedoch schriebst du
sondern diese Beispieladresse nur als Postadresse benutzt ist es eine
Scheinmeldung
von einer Meldung war nie die Rede.
Anton
das bezog sich auf die Untermieteranschrift -
Untermieteranschrift heißt für mich, dass eine Wohnung untervermietet ist und dementsprechend auch bewohnt wird und angemeldet ist - dann ist es eine Scheinmeldung.
Viel Gruß Tara
Hallo,
OK, das erklärt schon einmal eine Menge
Sind aber trotzdem recht viele Annahmen, oder? Ein (U)MV bedingt keine Meldung, hinzu kommt schon der Thementitel „ohne Anmeldung“. Somit ist es weit wahrscheinlicher das ganze einfach als „Formulierungsbeispiel“ zu sehen.
Anton
Hallo Anton,
ich kopier hier einfach mal den Anfangssatz von Threadschreiber rein:
„Um das Post zu bekommen muss man anmelden in einem Wohnung“
das ist einfach eine falsche Meinung die in den Köpfen vieler existiert und mir war wichtig das zu erwähnen.
Viel Gruß Tara
Hallo,
ja, jedoch hast du nicht auf den Anfangssatz geantwortet, sondern auf eine Antwort, bei der genau dieser Satz mit „Nö, einen Briefkasten haben“ kommentiert wurde. Hinzu kommt die erkennbare Absicht des Starters sich nicht melden zu wollen, sonst hätte er das Thema nicht eröffnet.
Aus diesem Grund erschließt es sich für mich bis jetzt nicht, was dich zu den Äußerungen verleitet hat und noch viel weniger, wer dafür Sterne gibt. Es ist einfach eine unlogische Gedankenabfolge sowohl auf juristischer als auch auf mathematischer Basis. Das mag banal sein, das Problem dabei ist, dass genau auf Grund dieser kurz überflogenen und nicht weiter überdachten Ansichten ich selbst in letzter Zeit ca. 6h sinnlos auf Ämtern verbracht habe um Dinge zu klären in dem ich ca. 4 mal meine eigenen schriftlichen Stellungnahmen wiederholt habe, da scheinbar ohne persönliches Vorsprechen niemand in der Lage war, diese selbst zu verstehen - faierweise: es betraf nie eine Meldebehörde. Im Rechtsbrett wird man für so etwas „zusammengeschissen“, hier gibt es Sterne.
Aber ich kann es ja auch Probieren: Scheinmeldungen, bei denen man sich nicht erwischen lässt, bleiben straffrei.
Bin gespannt ob ich nun auch Sterne ernte. Es ist wahr, entfernt mit dem Thema verbunden und doch gibt es keinen wirklichen Grund für die Äußerung.
Anton
Hi,
ganz wie du meinst…
also dann nochmal:
Anfangsfrage:
Um das Post zu bekommen muss man anmelden in einem Wohnung.
Antwort:
Nö. Dort einen Briefkasten haben.
Frage:
Was muss man machen um Post zu bekommen wen er keine Wohnung
hast und kann bei niemandem anmelden? Wie ist das möglich?
Antwort:
Einen Briefkasten haben (mit Name drauf).
Oder ein Postfach (beim Postamt).
Oder als Untermieteranschrift:
Heinrich Meier
bei Ulrike Pinselschwinger
Straße
PLZ Ort
meine Antwort - bezogen auf die Untermietanschrift:
wenn man da aber dann gar nicht wohnt, sondern diese Beispieladresse nur als Postadresse benutzt ist es eine Scheinmeldung im Sinne des Meldegesetzes und somit eine Ordnungswidrigkeit die verfolgt werden kann.
wenn man einen Untermietvertrag vereinbart ist doch das Ziel eine Wohnung zum Bewohnen zu mieten und nicht „nur“ als Postanschrift zu nutzen. Deshalb hab ich den Zusatz gegeben, dass es eine Scheinmeldung wäre, wenn man dort nicht wohnt.
meine Antwort - bezogen auf den Anfangssatz:
Post kann man sich überall hinschicken lassen, solange der Absender sowie der Pseudoempfänger sich drauf einlassen …
Wo ist da eine unlogische Gedankenabfolge?
Vielleicht hätte ich die Antwort mit der Post überall hinschicken weiter oben platzieren sollen, aber andere scheinen meine Antworten nicht unlogisch gefunden zu haben, das liegt vermutlich an den verschiedenen Meinungen und Einstellungen der Menschen bzw. ob sie flüchtig oder genau lesen.
Und wer sich auch immer „nur“ auf Antworten in einem Forum verläßt, auch wenn es ein Rechtsforum oder irgendein Spezialforum ist, dem ist nunmal nicht zu helfen…
Viel Gruß Tara
meine Antwort - bezogen auf die Untermietanschrift:
wenn man da aber dann gar nicht wohnt, sondern diese
Beispieladresse nur als Postadresse benutzt ist es eine
Scheinmeldung im Sinne des Meldegesetzes und somit eine
Ordnungswidrigkeit die verfolgt werden kann.
Ergänzung: wenn man die Wohnung anmelden sollte
wenn man einen Untermietvertrag vereinbart ist doch das Ziel
eine Wohnung zum Bewohnen zu mieten
Ergänzung: somit entsteht eine Meldepflicht, wenn man dort wohnt
und nicht „nur“ als
Postanschrift zu nutzen. Deshalb hab ich den Zusatz gegeben,
dass es eine Scheinmeldung wäre, wenn man dort nicht wohnt.
Ergänzung: wenn man gemeldet wäre
Seine Post kann man sich überall hin schicken lassen (Arbeitsplatz) oder ein Postfach mieten.
Angemeldet muß man dennoch irgendwo sein (Meldegesetz, Ordnungswidsfrigkeit)
Fall der Absender Wert darauf legt, daß ein Schrifstück rechtswirksam zugestellt werden soll, beauftragt er einen Gerichtsvollzieher mit Postzustellungsurkunde. Damit kann der Empfänger seinen Wohnsitz nun verschleiern wie er will - sie ist öffentlich zugestellt
G imager761
Moin,
Oder ein Postfach (beim Postamt).
wenn man da aber dann gar nicht wohnt, sondern diese
Beispieladresse nur als Postadresse benutzt ist es eine
Scheinmeldung im Sinne des Meldegesetzes und somit eine
Ordnungswidrigkeit die verfolgt werden kann.
Oh Schreck, was tun all die Postfachinhaber, die nicht in ihrem Postfach wohnen?
SCNR (ist bald Wochenende
-Efchen
Smile