Post Brief mit bestimmtem Empfänger

Hallo,

ich hätte eine Frage die sich mit dem Versenden von Briefen (Postweg) befasst.

-Kann man einen „normalen“ Brief so verschicken, das dieser nur einem Bestimmten Empfänger zugestellt bzw. ausgehändigt werden darf?

(Der Brief sollte von der Post bzw. Postboten/-in direkt dem Epfängerausgehändigt werden ohne das eine andere Person diesen entgegen nimmt um ihn an den bestimmten Empfänger weiterzuleiten. Gegebenenfalls auch die anwesende(n) Person(en) fragen wo der Brief letztendlich direkt zum Empfänger gelangt)

Ps: Erhoffe mir hier informationsreiche Antworten. Werde auch bei der Post Nachfragen, aber möchte trotzdem eure Meinugen/Antworten zur Frage wissen.

MfG

geht nur per Einschreiben mit Rückantwort.

Gruß

Hallo,

bei einem normalen Brief gibt es keine Möglichkeit, diesen nur an den Empfänger auszuliefern, da ein normaler Brief immer über den Hausbriefkasten zugestellt wird und es somit keine Kontrolle darüber gibt, wer den Brief aus dem Briefkasten nimmt.
Wenn man aber bei der Einlieferung am Schalter die Zustellung per Einschreiben und eigenhändig verlangt (Kosten bei einem Standardbrief: 4,40€ ), darf der Brief nur an den Empfänger oder an eine besonders bevollmächtigte Person (das geht entweder mit einer Vollmachtenkarte der Post oder mit der Vollmacht auf der Rückseite der Benachrichtigung die man bekommt, wenn man beim Zustellversuch nicht zuhause war)ausgehändigt werden.
Der Empfänger oder Bevollmächtigte muss dafür unterschreiben.

Grüße

Iris

Hallo,

man kann den Brief als Einschreiben versenden. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, darunter auch, dass der Empfänger den Brief persönlich entgegen nehmen muss. Dies kostet neben der normalen Briefmarke nochmal ein wenig mehr.

Am besten schreibst Du den Brief fertig und gehst zur Post. Schildere die Versandwünsche und dir wird in der Regel direkt weiter geholfen.

Bitte teile mir doch die Ergebnisse deiner Bemühungen mit

Mit besten Grüssen
Kevin@Indy

Danke für die Antwort. Ich habe schon oft erlebt das einschreiben trotz bestimmtem Empfänger einer anderen Person ausgehändigt wurde und die Person war keinesfalls dazu berechtigt.

…wenn der Empfänger nicht da ist, kann die post dann nach der richtigen Adresse fragen?

Bei einem „gewöhnlichen“ Einschreiben mag das schon vorkommen, dass der Zusteller einen Ersatzempfänger findet, mit dem Zusatz „Eigenhändig“ (extra am Schalter so verlangen) darf das aber nicht passieren, da muss dann der Empfänger notfalls, wenn er den Brief nicht selbst entgegen nehmen kann, zur Post und ihn dort abholen.
Falls Du den Brief an eine Firmenanschrift adressierst:
Zuerst den Namen der Person, dann den Firmennamen usw, das sollte sicherstellen, dass nur der Empfänger den Brief ausgehändigt bekommt.
Wenn das so nicht klappt hilft nur die Beschwerde bei der Post, manchmal kennen die Zusteller ja die Menschen in ihrem Bezirk sehr gut und lassen sich dann evtl eher mal dazu hinreissen, die Vorschriften nicht so genau zu nehmen (zB der Mutter eines Empfängers den Brief auszuhändigen, obwohl das nicht gewünscht wird)
Dies ist aber nur eine Vermutung von mir, die allermeisten Zusteller arbeiten da schon korrekt, da die Vorschriften eindeutig sind und das Folgen für sie haben kann.
Die Zusteller haben aber i.d.R. keine Zeit, sich in einer Firma o.ä. auf die Suche nach dem richtigen Empfänger zu machen, im Zweifelsfall sollte dann eine Benachrichtigung zur Abholung hinterlassen werden.

Grüße

Iris

Du schickst den Brief als Einschreiben mit Eigenhändig. Dann bekommt nur der den Brief der drauf steht.
Geht also. Kostet so ca. 4 Euro max.
Grüssle Nicole

Hallo,

ja, das geht mit einem Einschreiben „eigenhändig“ Der darf nur dem Empfänger ausgehändigt werden.

Hallo,

ich hätte eine Frage die sich mit dem Versenden von Briefen
(Postweg) befasst.

-Kann man einen „normalen“ Brief so verschicken, das dieser
nur einem Bestimmten Empfänger zugestellt bzw. ausgehändigt
werden darf?

(Der Brief sollte von der Post bzw. Postboten/-in direkt dem
Epfängerausgehändigt werden ohne das eine andere Person diesen
entgegen nimmt um ihn an den bestimmten Empfänger
weiterzuleiten. Gegebenenfalls auch die anwesende(n)
Person(en) fragen wo der Brief letztendlich direkt zum
Empfänger gelangt)

Ps: Erhoffe mir hier informationsreiche Antworten. Werde auch
bei der Post Nachfragen, aber möchte trotzdem eure
Meinugen/Antworten zur Frage wissen.

MfG

Einschreiben/„eigenhändig“, wenn dann ein anderer keine Vollmacht hat, wird es nur an den Adressaten direkt ausgehändigt.

Gruß
sterkrader

Ja, gibt es. „Einschreiben eigenhändig“ oder wenn die Identität ganz sichergestellt werden soll per „Post-Ident“.

der Terminus heisst: „eigenhändig“

Hallo Lernomat94!

Man versendet den Brief einfach als Einschreiben mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“. Dann ist sichergestellt, dass nur dem in der Anschrift genannten Empfänger und keinem Anderen dieser Brief persönlich übergeben wird. Sollte die Person abwesend sein, so kann wiederum nur die Person selbst den Brief in der Filiale abholen.(Ausser sie stellt eine Vollmacht für eigenhändige Sendungen aus).

Also, diese ist einfach. „Einschreiben Eigenhändig“, kostet 3,85 € plus der Briefporto. Eine normalen Brief von 20 g ist dann 4,4 €.
Ok?

Danke für die Antworten, ich denke die Frage wurde beantwortet. Danke an alle Antwort schreiber die sich die Zeit genommen haben.

Also, diese ist einfach. „Einschreiben Eigenhändig“, kostet
3,85 € plus der Briefporto. Eine normalen Brief von 20 g ist
dann 4,4 €.
Ok?

Ich weiß es auch nicht genau, aber in jedem Fall würde
ich über der Briefadresse „nur persönlich aushändigen“
schreiben. Ich glaube auch, daß man bei der Poststelle
ein entsprechendes Formular hat. Wird sicher extra etwas kosten.

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

MfG - Mucki

Entweder als Einschreiben oder als Paket mit dem Vermerk „eigenhändig“.

LG F

Hallo,
ja das geht und das gibt es. Wenn du am Schalter einen Brief mit dem Zusatz „Eigenhändig“ bestellst und den auch bezahlst, dann darf der Brief nur dem Empfänger persöhnlich oder jemanden mit einer besonderen Vollmacht ausgehändigt werden. Diese besonde Vollmacht haben aber meist nur große Firmen, wo dann ausgewählte Personen die Post in Empfang dürfen. Aber bei Privatpersonen ist das sehr sehr selten. Bei Eigenhändig darf nicht einmal der Ehepartner den Brief in Empfang nehmen. Also ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen, wenn es auch etwas spät war.
MfG

nein kann man nicht, denn dann ist es kein normaler Brief mehr - geht nur mit Einschreiben eigenhändig.
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_…