Moin Gemeinde. Sicherlich haben hier schon so einige Fragen wegen des Poststreikes gestellt. Nur finde ich leider nichts dazu. habe auch keine Ahnung, ob das Thema hier an der richtigen Stelle ist. Streik hin oder her. Es muss im rahmen bleiben. Drei Fragen: 1.) Paket ist in einer Sammelstelle angekommen. Müsste ich selber abholen. Geht leider nicht, da von 11.00 - 15.00 Uhr Ausgabe ist. Meine Arbeitszeiten liegen da ganz anders und lassen eben eine Abholung nicht zu. Vollmacht geht auch nicht. Ist leider niemand verfügbar. Nun, die Versandgebühren habe ich ja im vollem Umfang bezahlt und eigentlich vom Versender bis zu mir. Also hätte ich bei Abholung ( wann auch immer) zu viel gezahlt. Meinen Part des Beförderungsvertrages habe ich ja erfüllt. Der Beförderer eben nicht. Ob das Paket dabei 5 oder 50 Km entfernt irgendwo vor sich hindümpelt ist dabei unwichtig. Wie wäre hier die Rechtslage???
2.) Vom Kind ist eine bakterielle Abstrichprobe Rachen- Nase verschickt worden. Die kam leider nicht an. Diese ist nun auch nicht mehr zu verwenden. Außerdem konnten, daraus resultierend, keine WICHTIGEN Medikamente verordnet werden, was dem Kind enorm schadete. Wie ist nun, abgesehen vom Schaden für den Betroffenen, die Rechtslage? Hier wurde Beförderungsentgeld gezahlt und wieder einseitig ein Vertrag erfüllt ( bezahltes Beförderungsentgeld). Jedoch kann die andere Seite ( Beförderer) seinen Teil des Vertrages nicht mehr einhalten, auch wenn er das Beförderungsgut nun noch abliefert ( wann auch immer). Die Probe ist halt unbrauchbar. 3.) Kann das Kind in diesem Falle auf Schmerzensgeld klagen wegen der Nichterfüllung? 4.) Eine Apotheke kann seine Monatsabrechnung nicht durchführen, weil versendete Rezepte nicht ankommen. Wer käme hierfür auf??? Bedanke mich schon mal im voraus. Gruß und wir leiden Alle unter der Hitze
Hallo!
Unannehmlichkeiten liegen in der Natur eines Streiks und sind von den Streikenden beabsichtigt. Würde niemand die Folgen eines Streiks spüren, wäre er wirkungslos. Weil Streik von Gerichten als höhere Gewalt eingestuft wird, das bestreikte Unternehmen also gar nicht leisten kann, kann man als Kunde keine Ansprüche auf Leistung oder Schadenersatz geltend machen.
Manche Sachen vertragen keinen wie auch immer begründeten Verzug bei der Zustellung. In solchem Fall zeigt ein auf die Leistung unbedingt angewiesener Kunde die Grenze zur Dämlichkeit überschreitende Ignoranz, wenn er ein bestreiktes Unternehmen beauftragt. Außerdem weisen Post und DHL auf die Möglichkeit des Expressversands hin. Solche Sendungen werden trotz Streik pünktlich zugestellt. Wer auch den Expressversand für zu kippelig hält, beauftragt einen Kurier oder trägt die Lieferung eigenhändig zum Empfänger.
Gruß
Wolfgang .
Hallo!
Ja, das sind Sorgen !
Lächerlich, vor allem, weil man eine Rechtsfrage daraus machen will.
Es gibt keinen Anspruch irgendwelcher Art gegen die Post/DHL bei einem Arbeitskampf.
Und am Rande , es würde mich sehr wundern, wenn man ein Paket aus dem Zustellstützpunkt selbst abholen könnte !
Man kann ein wegen Abwesenheit nicht zugestelltes, also in Postfiliale lagerndes Paket, dort abholen.
MfG
duck313
Hallo
Ich stimme duck zu!
Generell ist Streik höhere Gewalt und begründet keinen Rechtsanspruch gegen das bestreikte Unternehmen.
Und Post/DHL weisen in ihren aktuellen Streik-Informationen ausdrücklich darauf hin, dass eine Selbstabholung in den Paketzentren aus technischen Gründen nicht möglich ist. Wie sollte es auch anders sein, in den Paketzentren warten die aufgelaufenen Sendungen in Gitterboxen auf ihre Zustellung, da ist kein Personal, welches aus diesem Haufen von Sendungen eine bestimmte heraussuchen könnte.
Gruß merimies
moin.
Dazu folgendes. Vorgestern, also am Donnerstag kam selbstverständlich ein Mitarbeiter von DHL/ Post und verteilte Zettel in die Briefkästen, man möge seine Pakete in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr selbst abholen. Die Pakete lagern nicht mal in einer Postfiliale. Sind, wie es scheint, in einer riesigen Halle gelagert, die vermutlich angemietet wurde. Was die Benachrichtigung angeht, würde ich diese gerne hier einfügen. Habe diese eingescannt. Geht aber leider nicht. @ duck313!!! Dann wundere dich mal!!! Außerdem ist es jawohl eine Rechtsfrage, wenn davon Kindeswohl abhängt, wie im Punkt 2 beschrieben! Hattest mir letztens schon so eine recht naive Antwort geschrieben. Da ging es um Mehrkosten bei Inhaliergeräten. Wie ich mittlerweile erfahren habe ( und bestimmt nicht von dir), gibt es das tatsächlich. Ich möchte dich doch bitten Fakten und nicht Meinungen auf den Tisch zu legen!!! mfg
das geht auch ohne Streik zur Not mal.
Wahrscheinlich geht es sogar nur ohne Streik, wenn es nur selten vorkommt, dass Pakete den Weg auch nach längerer Zeit nicht selbst finden.
grüße
lipi