nehmen wir mal an Mister X erhält seit geraumer Zeit (mehrere Jahre) Post von einem Versandhandel.Nun möchte Mister X diese Post eben nicht mehr haben und hat dem Versandhandel einen Brief geschrieben in dem er darum gebeten hat seine Daten aus Ihrer EDV zu löschen und ihm keine Post mehr zukommen zu lassen. Doch leider hat dieses nichts ebracht und Mister X bekommt weiterhin Post von dem Versandhandel.
Welche Möglichkeiten hätte Mister X evtl. noch um sein Ziel (Keine weitere Post) zu erreichen und welche Möglichkeiten wären erfolgreich?
Post zur Post bringen und zurück schicken lassen (Bemerk: unbekannt verzogen - wer zahlt das Porto?
Anwalt einschalten?
Nochmaliges Schreiben mit Einschreiben/Rückschein versenden?
Welche Möglichkeiten hätte Mister X evtl. noch um sein Ziel
(Keine weitere Post) zu erreichen und welche Möglichkeiten
wären erfolgreich?
Ich hatte immer Erfolg, wenn ich denen per e-mail geschrieben habe oder bei vorhanden Umschlag den Müll -mit entsprechenden Vermerk- zurück gesandt habe.
Post zur Post bringen und zurück schicken lassen (Bemerk:
unbekannt verzogen - wer zahlt das Porto?
„Annahme verweigert“ wäre wohl zutreffender.
Anwalt einschalten?
Wenn man (k)eine Rechtsschutzversicherung hat!?! Das Gericht wird vielleicht wohl eher die Klage erst gar nicht annehmen.
Nochmaliges Schreiben mit Einschreiben/Rückschein versenden?
Welche Möglichkeiten hätte Mister X evtl. noch um sein Ziel
(Keine weitere Post) zu erreichen und welche Möglichkeiten
wären erfolgreich?
Ich hatte immer Erfolg, wenn ich denen per e-mail geschrieben
habe oder bei vorhanden Umschlag den Müll -mit entsprechenden
Vermerk- zurück gesandt habe.
Post zur Post bringen und zurück schicken lassen (Bemerk:
unbekannt verzogen - wer zahlt das Porto?
„Annahme verweigert“ wäre wohl zutreffender.
Anwalt einschalten?
Wenn man (k)eine Rechtsschutzversicherung hat!?! Das Gericht
wird vielleicht wohl eher die Klage erst gar nicht annehmen.
Eine RSV ist vorhanden, allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher ob diese solch einen Fall auch übernimmt. Ich konnte beim überfliegen der Unterlagen nichts konkretes ausfindig machen.
Nochmaliges Schreiben mit Einschreiben/Rückschein versenden?
Post zur Post bringen und zurück schicken lassen (Bemerk:
unbekannt verzogen - wer zahlt das Porto?
Quatsch. Einfach Adresse durchstreichen, „unbekannt verzogen“ draufschreiben und unfrankiert in den nächsten Briefkasten werfen. Dann wird wohl der Absender das Porto zahlen müssen.
Anwalt einschalten?
Nun ja, wenn Mr. X zu viel Zeit hat.
Nochmaliges Schreiben mit Einschreiben/Rückschein versenden?
Kostet Geld und macht Arbeit.
Ich habe mit der oben beschriebenen Variante meist gute Erfahrungen gemacht, d.h. es kamen dann keine Sendungen dieser Firma mehr.
Hallo,
Nein die Post kommt nicht wieder, da Sie an den Absender zurückgeschickt wird, der dann die Nachnahmekosten tragen muss.
Das raffen die dann auch sehr schnell.
Gruß Dietmar