Person A bestellt (und bezahlt per Vorkasse) bei einem Internethaendler Wasserpflanzen. Der Haendler schickt die Pflanzen in einem korrekt addressierten Paeckchen an Person A. Das Lieferunternehmen, mal angenommen es waere DHL, findet anscheinend den Briefkasten nicht und schickt das Paeckchen zurueck an den Internethaendler. Der Briefkasten ist korrekt gekennzeichnet und wird normalerweise auch immer korrekt beliefert. Die Statusanzeige im Internet gibt an: „Empfaenger unbekannt“.
Der Internethaendler schreibt eine Email an Person A und teilt ihr den Sachverhalt mit. Er gibt ebenfalls an, dass ein Grossteil der Pflanzen durch den langen Lieferweg bereits verdorben sind.
Meine Frage: wer haftet?
Kann Person A auch einfach vom Kauf zuruecktreten?