Post soll ueber 570 Millionen Euro zurueckzahlen

Hello

…also doch, lt Bruessel:

BRUESSEL: Die Deutsche Post hat nach Auffassung der EU-Kommission
gegen das Wettbewerbsrecht in der Europaeischen Union verstossen und
soll deshalb staatliche Beihilfen von 572 Millionen Euro an den Bund
zurueckzahlen. Die Deutsche Post kuendigte an, gegen diese Entscheidung
klagen zu wollen. Bundesfinanzminister Hans Eichel reagierte
zurueckhaltend. Er werde die in Frage stehenden 572 Millionen Euro
zunaechst noch nicht im Bundeshaushalt 2003 vermerken, sagte er.

Sollte die Post besser zahlen…oder dagegen klagen ?

MfG
zapriano

müßig, darüber zu diskutieren

Sollte die Post besser zahlen…oder dagegen klagen ?

„Der Bonner Konzern hatte noch am Mittwoch eine Klage gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt.“
http://aktien.onvista.de/news_company.html?ID_OSI=82088

Gruß
Christian

doch zu diskutieren

Sollte die Post besser zahlen…oder dagegen klagen ?

„Der Bonner Konzern hatte noch am Mittwoch eine Klage gegen
diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
angekündigt.“
http://aktien.onvista.de/news_company.html?ID_OSI=82088

Hello

…denn ‚angekuendigt‘ heisst nie vollzogen; ausserdem wird ein halbstaatlicher Betrieb wohl kaum vs. EU klagen, heisst: Eichel wird dem kaum zustimmen werden!

cu
zapriano

eher nein

…denn ‚angekuendigt‘ heisst nie vollzogen; ausserdem wird
ein halbstaatlicher Betrieb wohl kaum vs. EU klagen, heisst:
Eichel wird dem kaum zustimmen werden!

Wie kommst Du denn darauf? Auch VW mit einem Bundesland als Großaktionär hat oft genug gegen die EU geklagt. Nicht zuletzt geht es ja bei den zu zahlenden Strafen auch um das Eichel´sche Geld. Wenn etwas zurück gezahlt werden muß, geht das a) zu Lasten des Gewinns, was die potentielle Dividende reduziert und b) zu Lasten des Aktienkurses, was den Ertrag aus zukünftigen Aktienverkäufen des Bundes reduziert. Insofern ist Eichel (oder der zukünftige Bundesfinanzminister) gerade derjenige, der gegen die Entscheidung etwas haben müßte und somit für eine KLage vor dem Europ. Gerichtshof sei dürfte.

Christian

Hallo Christian,

…denn ‚angekuendigt‘ heisst nie vollzogen; ausserdem wird
ein halbstaatlicher Betrieb wohl kaum vs. EU klagen, heisst:
Eichel wird dem kaum zustimmen werden!

Wie kommst Du denn darauf? Auch VW mit einem Bundesland als
Großaktionär hat oft genug gegen die EU geklagt. Nicht zuletzt
geht es ja bei den zu zahlenden Strafen auch um das
Eichel´sche Geld. Wenn etwas zurück gezahlt werden muß, geht
das a) zu Lasten des Gewinns, was die potentielle Dividende
reduziert und b) zu Lasten des Aktienkurses, was den Ertrag
aus zukünftigen Aktienverkäufen des Bundes reduziert. Insofern
ist Eichel (oder der zukünftige Bundesfinanzminister) gerade
derjenige, der gegen die Entscheidung etwas haben müßte und
somit für eine KLage vor dem Europ. Gerichtshof sei dürfte.

Unabhängig davon, dass ich soweit mit Dir konform gehe, hat wohl die EU eher desöfteren gegen VW geklagt, als umgekehrt.
Oder irre ich mich da?

Grüße,

Mathias

naja…
Hallo auch,

Unabhängig davon, dass ich soweit mit Dir konform gehe, hat
wohl die EU eher desöfteren gegen VW geklagt, als umgekehrt.
Oder irre ich mich da?

wenn ich mich recht erinnere, waren das immer Kartellverfahren der EU gegen VW (oder natürlich auch andere Unternehem wie jetzt die Post), gegen deren Resultat VW seinerseits Klage eingereicht hat. Es kam also erst eine Entscheidung der Wettbewerbskommission gegen die VW dann geklagt hat. Anders geht´s auch gar nicht. Die EU leitet genauso wie das Bundeskartellamt (nur) ein Verfahren ein, dessen Resultat den Sanktionierten dann zu diesem oder jenem verpflichtet. Dagegen dann kann man Klage erheben.

Gruß
Christian

Hallo Zapriano,

  1. wird Eichel wohl nix dagegen haben.
  2. selbst wenn: 1 Sitz im Aufsichtsrat kann so was nicht verhindern

Gruß Ivo

Hi!

Unabhängig davon, dass ich soweit mit Dir konform gehe, hat
wohl die EU eher desöfteren gegen VW geklagt, als umgekehrt.
Oder irre ich mich da?

wenn ich mich recht erinnere, waren das immer Kartellverfahren
der EU gegen VW (oder natürlich auch andere Unternehem wie
jetzt die Post), gegen deren Resultat VW seinerseits Klage
eingereicht hat. Es kam also erst eine Entscheidung der
Wettbewerbskommission gegen die VW dann geklagt hat. Anders
geht´s auch gar nicht. Die EU leitet genauso wie das
Bundeskartellamt (nur) ein Verfahren ein, dessen Resultat den
Sanktionierten dann zu diesem oder jenem verpflichtet. Dagegen
dann kann man Klage erheben.

Wie waren denn die Ergebnisse?
Hat VW bezahlt?

Grüße,

Mathias

Wie waren denn die Ergebnisse?
Hat VW bezahlt?

Keine Ahnung, ehrlich gesagt. Hab´ mich dafür nicht so brennend interessiert, zumal ich nicht VW-Aktionär bin. :wink:

Gruß
Christian