Post- und Fm-geheimnis verletzt durch Weitergabe?

Guten Tag,
seien Personen A, B und C einander bekannt und Person C Chef beider anderen.
Person A und B stehen via Email in privater Korrespondenz zueinander. Person B eröffnet diese Korrespondenz der Person C, woraufhin diese Person A aus Ihrem Dienst entlassen will.

Einzige Basis der Entscheidung Person Cs ist die Korrespondenz.

Ist es rechtmäßig, dass Person C diese private Korrespondenz als Anlass für eine Entlassung nimmt?
Hat Person B gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen?

Hallo,
nein, das Fernmelde oder Postgeheimnis können durch die Weitergabe des Berechtigen Empfängers nicht verletzt werden.
hth

das kommt auf die Regelungen in der Firma an und ob die Emails ausdrücklich als Privat gekennzeichnet wurden…

Die erste Frage lautet:
Ist das Versenden und Empfangen von Privaten Emails in der Firma zugelassen oder nicht ??

Die zweite:
Waren die Emails ausdrücklich als Privat gekennzeichnet oder nicht ??

Die Emails wurden außerhalb der „Arbeitszeiten“ geschrieben. Die „Firma“ wurde nicht beeinträchtigt.
Es handelt sich desweiteren nur um Äußerungen „Mitarbeiter“ betreffend, die das Schreiben brisant machen.
Die Frage ist also, inwiefern Ausdrücke im Privaten, sind sie weitergegeben worden, Grund zur Entlassung sein können.

noch einmal meine Frage:

Ist das Versenden von privaten Emails zugelassen Ja oder Nein ???

Wenn Ja

dann ist die Weitergabe von Informationen nicht statthaft…

Wenn Nein,

dann darf Chef davon erfahren,da alle Mails dienstlich sind…

Wer sollte jemandem verbieten können, in seiner Freizeit E-Mails zu schreiben?
Und nein, es ist auch nicht verboten, in der Firma private E-Mails zu schreiben (auch wenn es nicht geschehen ist).

Die Frage ist, da Person B ja nicht rechtswidrig gehandelt hat (da sie ja Empfänger der E-Mail wawr), ob man irgendetwas gegen eine Entlassung tun kann.

Hallo,

deine Fragen sind unerheblich, da der RECHTMÄSSIGE Empfänger der PRIVATEN Nachricht ging. Ob diese jetzt über einen Firmenemail, ne SMS oder eine Buschtrommel versendet werden, ist gelinde gesagt sche* egal.
Das wäre nur relevant, wenn der Chef die Emails OHNE Erlaubnis des Versenders oder des Empfängers mitlesen würde.

Die einzig relevante Frag ist hier, kann der Chef arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten, wenn ein Angestellt sich schlecht über ihn äußert.

hth