Vorhin brachte ich ein Päckchen auf den Postweg. Für € 3,68 geht die Sendung jetzt quer durch Deutschland.
Der Postmann am Schalter sagte: „Wenn Sie das nur so schicken, ist das Päckchen aber nicht versichert.“
Obwohl mir die Antwort schon vorneweg klar war, stellte ich die Gegenfrage.
„Warum sollte ich das Päckchen versichern?“
Antwort: „Naja, wenn es wegkommt oder beschädigt wird…“
Nun frage ich mich, wieso sich die Deutsche Post AG so mir-nichts-dir-nichts vom Verursacherprinzip freisprechen kann. Es kann sein, daß eine Postverordnung aus dem frühen Mittelalter das mal auf diese Weise geregelt hat. Aber das dürfen doch nicht mehr die Regeln von heute sein! Ich zahle Geld für eine Leistung. Ich vertraue die Sendung einem Unternehmen an, das Geld dafür nimmt, ein Päckchen von A nach B zu schaffen.
Wenn durch mich das anvertraute Eigentum einer anderen Person zu Schaden kommt, habe ich dafür geradezustehen.
Ich will gar nicht die Problematik ansprechen, wie der Wert eines verpackten Inhalts festgestellt werden soll, welcher nicht mehr aufzutreiben ist. Darum geht es auch nicht.
Aber wie kann die Post mich etwas versichern lassen, was sie in ihre Obhut nimmt und wofür sie auf dem gesamten Postweg die Verantwortung trägt? Kann mir das jemand erklären???
Ich halte das ganz einfach für eine Riesensauerei!
Otto