Post vom Landratsamt

Hallo Leute, ich habe am 29.Februar beim Gewerbe angemeldet die Tätigkeit heißt „Handel von Computer und Zubehör“ ich habe heute Post von dem Landratsamt bekommen ich schreibe ihn hier mal rein weil ich nicht genau weiß was die wollen.

Anzeige gemäß § 14 Gewerbeordnung über den Beginn der gewerblichen Tätigkeit: „Handel von Computer und Zubehör“

Sehr geehrter Herr […],

sie haben beim Bürgermeisteramt den Beginn der o.g. gewerblichen Tätigkeit angezeigt. Gemäß § 38 Abs.1 GewO hat die zuständige Behörde (Landratsamt)unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat nach der genannten Bestimmung dere Gewerbetriebende unverzüglich folgende Nachweise zur Vorlage beim Landratsamt bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen:

  1. Ein Führungszeugnis nach Vordruck BZR 2 Belegart 0

  2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach Vordruck GZR 6 Belegart 9

Wir bitten um unverzügliche Veranlassung.

Mit Freundlichen Grüßen

XXX [MOD] Namen unkenntlich gemacht

Könnt ihr mir das vielleicht "Übersetzen was ich der frau […] alles bringen soll ?

Mit freundlichen Grüßen

[Team: Namen entfernt]

Was ist denn daran unklar?
Hallo …

wieso verstehen Sie das nicht… zur Prüfung Ihrer Zuverlässigkeit möchte man von Ihnen ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Was ist daran unklar oder undeutlich ausgedrückt… es steht doch dick und fett da, was gewünscht wird?

MfG
MGB-Consulting

Hi

Hallo Leute, ich habe am 29.Februar beim Gewerbe angemeldet

Viel Glück.

  1. Ein Führungszeugnis nach Vordruck BZR 2 Belegart 0
  2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Mich wundert ehrlich gesagt, das dies nicht automatisch bei deiner Gewerbeanmeldung gemacht wurde. Vielleicht ist das bei euch anders, aber hier wird das gleich bei der Anmeldung eingeleitet.
Die Nachweise sind nur dafür da, ob du früher mal Probleme mit dem Finanzamt hattest oder ev. Unterschlagung, Geldbetrug usw., das dich dann nicht berechtigt, finanzielle Geschäfte zu machen.

Hast du die Anmeldung überhaupt schriftlich gemacht, oder nur dem Bürgermeister mündlich bescheid gegeben?

Du solltest die geforderten Unterlagen, bzw. Nachweise, bei deinem Einwohnermeldeamt bekommen. Zumindestens ist das hier so.

Gruß Nino

Muss ich die Unterlagen vom Bürgermeisteramt anfordern ? Und dann dem Landratsamt übergeben ?

Bitte einfach ein ja oder ein nein.

Mit freundlichen Grüßen

[Team: Name entfernt]