Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich Dokumenten, die Behörden ausstellen, und der Post, die Behörden verschicken:
Früher war es grundsätzlich so, daß auf allem nur der Rufname angegeben wurde. Heutezutage scheint sich da etwas geändert zu haben, zumindest bestehen manche Behörden darauf, daß auf Dokumenten „alle Namen“ eingetragen werden. Gab’s da nicht ein neues Meldegesetz, aus dem hervorgeht, daß man sich trotz „mehrerer“ Vornamen auf den Rufnamen festlegen darf?
Und wie ist es bei postalischen Benachrichtigungen mit dem Namen?
Für das Steuerrecht und die damit befassten Ämter und Behörden ist das im Anwendungserlass zur Abgabenordnung bestimmt.
AEAO zu § 122 Nr. 1.3.2 Satz 1:
Es heißt Vornamen und Familiennamen, nicht „alle Vornamen und Familiennamen“. Wichtig ist die BEstimmtheit gemäß § 179 AO. Daraus ergibt sich, dass Fehler im Namen oder weggelassene Doppelnamen unschädlich sind. Allerdings darf die Namenswidergabe nicht entstellend sein.
Servus,
Noja, wenn man die Reichsmeldeordnung von 1938 als ‚neu‘ ansehen möchte?
Der damals eingeführte Begriff des 'Rufnamens", der zu unterstreichen war, wurde seit der Gründung der verschiedenen Bundesländer (die für das Meldewesen bis Oktober 2015 zuständig waren, alldieweil es vom Bund nur ein ‚Rahmengesetz‘ zu diesem Thema gab) unterschiedlich gehandhabt. Teils gab es den ‚Rufnamen‘ weiterhin (z.B. im Bayrischen Meldegesetz, aber nur betreffend die Aufnahmelisten von Krankenhäusern), teils wurde er wie seit November 2015 im BMG als ‚gebräuchlicher Vorname‘ geführt, teils war davon überhaupt nicht die Rede.
Ja, und bei mehreren Vornamen ist im Melderegister der gebräuchliche Vorname zu kennzeichnen. Das bedeutet keineswegs, dass Leute mit mehreren Vornamen willkürlich die nicht gebräuchlichen Vornamen irgendwie ablegen könnten. Sie behalten (von einzelnen Ausnamen abgesehen) den Namen so, wie er bei der Geburt registriert worden ist.
Das hier:
ist übrigens in dieser allgemeinen Form nicht richtig und vor allem viel, viel zu vage. Es gibt haufenweise Zusammenhänge, in denen nichts außer dem vollständigen Namen in Frage kam und kommt. Es wäre hübsch, wenn Du beschriebest, welche Behörde in welchem konkreten Zusammenhang es ablehnt, Post an Dich lediglich mit dem gebräuchlichen Vornamen zu versehen, auch wenn dieser eindeutig ist.
Nochmal anders ist die Lage, wenn Du z.B. Sabine Ethylene Paraphernalia Schneider heißt und verlangst, dass an Dich gerichtete Bescheide nur an „Sabine Schneider“ adressiert werden: Hier ist es so wahrscheinlich, dass es am selben Ort noch einige Sabine Schneider gibt, dass die übrigen Vornamen eine ganz konkrete Funktion als Unterscheidungsmerkmal haben. Auf dieses wird keine Behörde verzichten wollen, nur um sich dann hinterher mit den nettesten Anträgen herumschlagen zu müssen, sowas wie „es ging aus dem Bescheid nicht eindeutig hervor, an wen er gerichtet war“.
Schöne Grüße
MM
Interessant, also, reicht bei Post vom Finanzamt aus, wenn bei mehreren Vornamen nur
der Rufname in Briefen auftaucht. Gut!
Das ist schon klar, es geht lediglich um Dokumente, die beispielsweise das Straßenverkehrsamt ausstellt, oder wenn Post von der Stadtverwaltung (Straßenverkerhrsamt, Wahlamt) kommt.
Also bei meinem Namen reicht die normale Angabe von Rufname und Nachname auf allen Papieren aus.
Weitere Angaben wären keinesfalls zur Unterscheidung nötig. Kann ich aber in einem solchen Fall auf die Nennung und Eintragung nun bestehen, weil eindeutig? Was mache ich aber, wenn Mitarbeiter einer Behörde sich sturstellen? Kann ich mich, wenn eindeutig, auf ein Gesetz berufen?
Servus,
von was für einer
ist hier die Rede? Wenn eine Behörde jemanden irgendwo einträgt, erfolgt das in der Regel mit dem vollen Namen. Es gibt kein Recht darauf, nur mit einem Teil seines Namens irgendwo geführt zu werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Mit Eintragung meine ich lediglich die Nennung von Name(n) und Nachname in die entsprechenden
Papiere, die das Amt (hier Straßenverkehrsamt) ausstellt. Wie gesagt, früher war das nicht so, und in meinem Fall wäre zur Unterscheidung so etwas nicht nötig.
MfG
???
In welchem Bundesland wurden wann Führerscheine ausgestellt, in denen nicht der volle Name des Inhabers stand?
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Es geht nicht nur um Führerscheine, sondern auch um Fahrzeugbriefe und -scheine. Und in allen Dokumenten wurden in den 90ern (Anfang bis Ende) nur der Rufname eingetragen (Land: NRW).
Gruß
Erika