Post von Inkasso für eine Versicherung die nie Abgeschlossen wurde

Hallo liebe Leser ,
meine Freundin benötigt einen dringenden Rat.
Sie im August ein Schreiben von einer Inkasso Firma erhalten mann möge sich dringend melden.
Auskunft im Telefonat man habe in 1998 eine Versicherung abgeschlossen und möge doch umgehend Zahlen.
Es wurden dann Unterlagen angefordert und die Angelegenheit in gleichem Schreiben wiedersprochen. Als Antwortschreiben wurde dann eine Kopie eines Vollstreckungsbescheid aus 1998 übermittelt, darau ersichtlich ein Versicherungsabschluss. Auf Nachfrage wo denn die Vertragskopie sei antwortet man dieser ist nicht mehr vorhanden.
Heute flattert Ihr ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher ins Haus Sie möge bitte die EV abgeben. Zur Information diese Versicherung ist meiner Freundin nicht bekannt und hat bei dieser auch nie eine Versicherung abgeschlossen.
wer hat noch einen Rat wie man gegen den Termin des GV vorgehen kann

Gegen die Maßnahme des GV kann man gar nicht vorgehen !
Es hat auch keinen Sinn mit ihm zu diskutieren, die Forderung sei unberechtigt.
Wenn es Titel gibt, dann ist das rechtskräftig und muss bezahlt werden.

Wenn es einen Vollstreckungsbescheid gibt, dann ist doch ein Mahnverfahren am Gericht komplett durchlaufen worden. Aus diesem Titel kann vollstreckt werden (30 jahre lang).

Da hat es jetzt aus meiner Sicht keinen Zweck wieder ganz zum Anfang zurückzukehren und sich auf den Standpunkt zu stellen es sei gar kein Vertrag abgeschlossen worden aus dem eine Forderung stammt.

Das wäre damals im Mahnverfahren sinnvoll gewesen.

Vertragskopie ist jetzt unwichtig, braucht man nicht(mehr). Es geht jetzt nicht mehr darum ob man Versicherung abgeschlossen hatte oder nicht.
Das ging es damals im Mahnverfahren.

Es kann nur 2 Möglichkeiten geben:
a) Freundin ist vergesslich und hat den Vorgang verdrängt.
b) es handelt sich um eine Namensverwechslung, wie auch immer das zustande gekommen sein mag.

MfG
duck313

Hallo duck313
danke für deine Stellungnahme.
muss dir jedoch mitteilen , dass meine Freundin alles sehr geordnet hat.
Auch versicherungsunterlagen die erledigt sind aus den 80 gern sind noch vorhanden Sie ist ein Ordnungs und Aktenfrik wir haben alles durchgesehen und keinerlei Unterlagen gefunden.
Merkwürdig ist für mich warum meldet sich das Inkasso und auch der beauftragte GV nach mehr als 17 Jahren
MfG
Schorchi1

Hallo Schorchi,
ich glaube, Du bist nicht gut beraten, Dir hier Helfen zu lassen.
Ich sehe hier mehrere Möglichkeiten, die ohne Anwalt nicht geklärt werden können.

  • Auch Scheiben eines Gerichtsvollziehers könnten gefälscht sein. Ein Anwalt hat da Möglichkeiten, sehr schnell zu klären, ob es Diesen Gerichtsvollzieher gibt, oder ob überhaupt ein Titel besteht.
  • Auch die von Duck angesprochene Namensverwechslung kann ein Anwalt klären, da dieser leichter eine Akteneinsicht fordern kann als Ihr. Falls dies ohne Anwalt überhaupt möglich ist.

Im Vollstreckungsbescheid müsste doch stehen, wem Ihr das Geld schuldet. Kontaktet Doch mal die Versicherung, ob die überhaut etwas von Euch wissen.
Das Ganze scheint mir schon etwas undurchsichtig. Drum der dringende Rat, einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Denn zu früh etwas einzugestehen könnte genauso ein Fehler sein, wie gar nicht zu reagieren.

viel Glück
Kleiner Racker

Ich wollte auch gerade sagen: Es könnte auch eine Fälschung sein. Manche Scheinfirmen sind darauf spezialisiert und können das für Laien sehr glaubhaft darstellen. Wenn sie sich wirklich nicht erinnern kann, geht zur Polizei und erklärt die Situation. Ich denke auch dann klärt sich der Fall schnell und billiger als beim Anwalt.

so nicht richtig:

Gegen die Maßnahme des GV kann man gar nicht vorgehen

Natürlich kann man auch gegen die Maßnahmen des GVZ vorgehen.
Siehe dazu in der ZPO die § 765a,766,767

1 „Gefällt mir“

Hallo,

das ist alles mehr als merkwürdig.

Die Echtheit des GVZ kannst du aber ziemlich einfach bei Gericht feststellen.

Jedes Amtsgericht führt eine Liste (Meistens ist diese sogar online einsehbar) der für ihren Gerichtsbezirk zuständigen GVZ.
Schau einfach einmal bei dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht nach.

Hallo,

geht doch damit mal zur Verbraucherzentrale. Die kennen sich meist mit gängigen Betrugsmaschen aus und beraten i.d.R. sehr gut und günstig.
Kann nicht schaden.

Gruß und viel Erfolg, Paran