guten tag liebe werweisswas gemeinde,
ich habe heute eine mahnung vom eos merkur inkassounternehmen in höhe von ~1500 € bekommen.
angeblich wurde 2010 etwas beim baur versand bestellt & nicht bezahlt.
nun frage ich mich wie ich weiter vorgehen soll, in foren habe ich bereits gelesen dass man keineswegs telefonisch kontakt mit dem inkassounternehmen aufnehmen soll sondern nur schriftlich, damit sie nicht sagen können ich hätte die forderung anerkannt.
was gibt es für möglichkeiten?
Hallo chrisslp,
ich würde mit dem Inkassounternehmen auch nur schriftlich kommunizieren, möglichst via Fax mit Sendebericht oder Einschreiben.
Um sicherzustellen, welche Rechnung der Forderung zu Grunde liegt, sollte eine Rechnungskopie angefordert werden, aus welcher auch die Lieferanschrift der Ware hervorgeht (ggf. auch Lieferschein etc.).
Des Weiteren sollte dann auch ausdrücklich daraufhin gewiesen werden, dass die Forderung bis zur tatsächlichen Klärung des Sachverhalts nicht anerkannt wird.
Leider gibt es ja immer wieder Fälle, bei welchen einfach eine x-beliebige Person als Besteller angegeben, jedoch die Ware an eine andere Anschrift ausgeliefert wird (an die des tatsächlichen Empfängers bzw. eine ‚Briefkasten-Adresse‘…)
Sollte sich herausstellen, dass eine derartige Bestellung zu Grunde liegt, unbedingt auch Anzeige erstatten.
Vielleicht löst sich das Ganze aber ja auch schon mit der Anforderung einer Rechnungskopie in Wohlgefallen auf, da es u. U. zu einer Verwechslung gekommen ist.
Da die Forderung bereits aus 2010 ist, hätte das Versandhaus sicherlich breits mehrmals gemahnt.
LG
Hallo,
zu allererst einmal würde ich bei baur anrufen und nachfragen, um welche Produkte und welche Rechnung genau es geht und wofür die ~1500€ zu entrichten sind.
Eventuell ist es ein einfaches Missverständnis, was sich dort aufgetan hat. Sofern dir baur die Auskunft gibt, dass keine offenen Forderungen existieren, so erstatte Anzeige bei der Polizei wegen Betruges gegen eos merkur.
Sofern du offene Beträge bei baur hast, sollte man dir diese natürlich schriftlich mitteilen, sodass du etwas in der Hand hast für ggf. weitere Schritte.
Kurzum:
Zuerst einmal telefonisch mit BAUR in Verbindung setzen und nachfragen, wofür die 1500€ entrichtet werden sollen - sprich, welche Bestellung wurde nicht bezahlt, wann wurde sie getätigt, welche Produkte wurden bestellt.
Danach hier noch einmal melden und uns auf dem Laufenden halten.
Zurückschreiben (Eingeschrieben mit Rückschein) mit der Bitte innert 10 Tagen die zugrundeliegende Rechnung/Bestellung an Dich zu senden.
Sollte dies nicht geschehen stimmt das Inkasso zu, die Forderung gegenstandlos verfallen zulassen
Wenn du da nichts bestellt hast, dann einfach ignorieren und erst wenn die einen MB schicken dem sofort widersprechen.
Es ist richtig, dass man sich nicht mit einem Inkassobüro einlassen soll. Gezahlt wird immer nur an den Gläubiger direkt.
Hi,
ich bin diesbzgl. nicht der experte,will dir aber trotzdem gerne schreiben wie ich vorgehen würde.
Wenn du wirklich nichts bestellt hast mußt du erst mal noch nichts befürchten,aber auf jeden fall auf das Schreiben reagieren.Nichts zu tun wäre falsch, sonst schicken die dir als nächstes einen Mahnbescheid.
Das aber zur eigenen Sicherheit immer schriftlich-am besten als Einschreiben.
Das man durch eine telefonische Nachfrage eine Zahlungsaufforderung anerkennt kann ich mir nicht vorstellen.
Also erst mal klären woher diese Aufforderung kommt. Das kann man zuerst mal bei baur in der Buchhaltung anrufen und Fragen was das sein soll,was man wann wo bestellt hat etc.Vielleicht teilen die einem auch schon mit, das der Vorfall an ein Inkasso übergeben wurde.
Dann würde ich mir die Kopie der Bestellung zuschicken lassen.
Wenn die einem nicht weiterhelfen können/wollen, würde ich die gleiche Vorgehensweise an das Inkassounternehmen rangehen-schriftlich.
Ich hatte selbst mal den Fall, da war es einfach so, das es beim Inkassounternehmen schlicht eine Verwechslung gab und die mir einfach die Rechnung geschickt haben in der Hoffnung ich bin der richtige.
Zuerst hab ich dort angerufen und dann das ganze nochmal schriftlich fixiert,danach war die Sache erledigt.
Also erst mal ruhe bewahren und systematisch die sache abklopfen, dann wird das schon
gruß
dr.mo
Hallo,
es ist richtig, alles nur schriftzlich machen. Dann verhandeln.
Gruß
Hallo,
ich würde an deiner Stelle erst einmal überprüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Dies muss immer als erstes geklärt werden. Wenn ich nirgends etwas bestellt habe, dann ist die Forderung unberechtigt. Das Inkassounternehmen sollte eine berechtigte Forderung auch mit ihrer Forderung nachweisen, d. h. belegen. Z. B. durch eine Kopie der Rechnung, Lieferschein, Bestellformular etc.
Beste Grüße
Dennis
P.S. Ich hoffe es ist nur ein Nepp und du hast nicht doch die Zahlung an Baur verschlafen.
Hallo,
Sorry, aber davon habe ich leider keine Ahnung: Ich würde mich ggf mal an den Verbraucherschutz wenden , oder sogar an die Polizei. Es gibt ja immer wieder Fälle, in denn fremde Leute deinen Namen für ihre Zwecke mißbrauchen.
Viele Grüße
Vorneweg: ich bin kein Experte auf dem Gebiet, versuche aber mal, mit gesundem Menschenverstand und der gebotenen Vorsicht mitzuteilen, wie ich das Problem angehen würde:
- Faktencheck
- soll heißen: direkt beim Baur-Versand nachfragen, wie sie darauf kommen, Dich zu mahnen. Hast Du wirklich nichts bestellt? Wenn die Dir mitteilen, dass sie nichts davon wissen
- Widersprechen
- d.h. ich würde genau diese Mitteilung als Kopie an das Inkassounternehmen schicken, und sie nach der Legitimation für ihre Forderung fragen.
So sollte es sich schnell als „Irrtum“ herausstellen.
Viel Erfolg
Hallo,
wenn Sie die angemahnten Kosten nicht verursacht haben und die Mahnung ungerechtfertigt ist, dann müssen Sie auch nichts bezahlen. Es gibt die Möglichkeit abzuwarten, bis das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid erwirkt und gegen diesen Widerspruch einzulegen. Dann muss das Inkassounternehmen klagen und dann können Sie ihre Beweise vorlegen, dass es keine Ansprüche gegen Sie gibt.
Wenn Sie zwischenzeitlich etwas machen wollen, dann teilen Sie dem Inkasounternehmen schriftlich mit, dass Sie die Forderungen vollumfänglich bestreiten und nicht bereit sind irgendwelche Zahlungen zu leisten.
Da mir weder die Mahnung noch Ihre Situation vollumfänglich bekannt sind, würde ich auf alle Fälle einen Rechtsanwalt konsultieren. Hier liegen Sie immer richtig, da dieser die rechtliche Situation anhand ihrer persönlichen Dinge beurteilen kann.
Ansonsten müssen Sie halt abwarten, bis ein Mahnbescheid kommt. Allerdings gibt es hier eine Frist von in der Regel 14 Tagen. Wenn sie in dieser Frist nicht widersprechen wird es teuer. Aber auch dies kann ein Rechtsanwalt für Sie regeln.
Hi,
damit habe ich keine Erfahrung, aber wenn Sie beim BaurVersand nie etwas bestellt haben, dann würde ich erstmal forschen, ob es dieses Inkassounternehmen wirklich gibt. Falls Sie dort etwas bestellt hatten, dann würde ich den Baurversand kontaktieren und dort nachfragen. Ich würde keinesfalls dieses Inkassounternehmen als erstes kontatieren und vor allem nicht elektronisch.
Viele Grüße
saharakatze
Hallo Chrissip,
wenn Du nichts beim Baur Versand bestellt und nicht bezahlt hast brauchst Du auch keine Angst zu haben. Bist Du ansonsten bei Baur Kunde? Sollte dies der Fall sein,solltest Du prüfen, ob ein Unberechtigter Zugang zu Deinen Daten hatte. Eigenartig ist, dass Baur die offene Rechnung gleich an ein Inkassounternehmen weitergegeben hat. Normalerweise erhältst Du erst mal von denen eine Mahnung. Versuch mal mit Baur Kontakt aufzunehmen. Wenn die Dir keine Auskunft mehr erteilen und auf das Inkassounternehmen verweisen solltest Du Dich schriftlich an das Inkassounternehmen wenden, mit der Bitte, Dir konkrete Auskünfte zu erteilen,
was wann durch welche Person bei Baur gekauft worden sei. Baur müsste auch den Erhalt durch Dich nachweisen. Im Schreiben solltest Du darauf hinweisen, dass dies kein Schuldanerkenntnis ist und dass Du Dich nach Erhalt der Unterlagen dazu äußern wirst.
Wenn z.B. der Erhalt der Ware durch eine berechtigte Person quittiert wurde, musst Du dies in Deinem eigenen Umfeld klären.
Wenn Du sicher bist, dass Du die Bestellung nicht ausgelöst und erhalten hast, kannst Du dem Inkassounternehmen mitteilen, dass Du aus diesem Grunde
die Mahnung nicht akzeptierst und die Zahlung verweigerst.
Dann müsste Baur bzw. wenn Sie die Forderung an das Inkasso Unternehmen abgetreten hat dies beim zuständigen Amtsgericht einklagen.
Entschuldigung, aber ich hatte ein Computerproblem und konnte deshalb nicht vorher eine Antwort übermitteln.
marga1065
Guten Tag chrissip,
gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie Auskünfte zu Ihrer Bestellung bzw. Ihrem Kundenkonto bei BAUR wünschen.
Damit ich Ihre Bestellungen einsehen kann, benötige ich Ihre vorher noch Ihre vollständige Adresse. Senden Sie mir diese mit Ihrem Geburtsdatum bitte direkt an [email protected], damit Ihr Anliegen prüfen und klären kann. Ich freue mich auf Ihre E-Mail.
Freundliche Grüße aus Burgkunstadt
Ute Faber
BAUR Servicetaem
Hallo chrisslp,
konkret kann ich hier leider nicht helfen; dringend rate ich, mit der nächsten Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen. Zwischenzeitlich hat es mehrere erfolgreiche Unterlassungsklage gegen solche Inkassounternehmen gegeben. Viel Erfolg.
fidi18