Post von Polizei ist da, kommt da noch was?

Ich habe nach 3-4 Wochen Post von der Polizei bekommen da ich mit Alkohol am Steuer erwischt wurde. In der Post wurde mir mitgeteilt dass ich eine Geldbuße von 280Euro und 2Punkte zugeteilt wurden. Nun frage ich mich obs dass war oder ob noch ein brief von der Staatsanwaltschaft kommt?

Mfg

Hallo,
das hört sich nach einem Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Also zwischen 0,5 und 1,09 Promille.
Da sollte ein Fahrverbot verhängt werden. Zwei oder Vier Monate, je nach Wert.
Die StA hat damit nix zu tun. Die sind nur für die Verfolgung von Straftaten zuständig.

Dass war bei fahren eines Mofas ich hatte 0,18Promille.

Dann bist du vermutlich Fahranfänger (Probezeit) oder hast nur eine Mofa-Prüfbescheinigung.
In diesem Fall bleibt es dabei. 250 Euro plus Bearbeitungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg.

Ya genau hab nur eine Prüfbescheinigung und bin in der Probezeit. Okay ich bedanke mich.
Mfg

Dann bist du vermutlich Fahranfänger (Probezeit) oder hast nur
eine Mofa-Prüfbescheinigung.
In diesem Fall bleibt es dabei. 250 Euro plus
Bearbeitungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg.

Hallo,

augenscheinlich haat sich der Alkoholwert bei Ihnen im Ordnungswidrigkeitenbereich befunden (d.h.

Da sollte es gewesen sein. Denn ENTWEDER gibt es einen Bußgeldbescheid (wie hier) ODER ein Strafverfahren. Es scheint also „nur“ eine sogenannte „folgenlose Trunkenheitsfahrt“ unterhalb der MPU-Grenze gewesen zu sein.
Hoffe doch, es war eine Lehre - OHNE Alkohol fährt es sich entspannter und sicherer.

Dazu kann ich nichts sagen.

Dass war aufjedenfall eine Lehre für mich also nie wieder Fahren unter Alkoholeinfluss dass habe ich mir tief eingeschworen. Und meine Kumpel wissen jetzt auch bescheid :wink:

Hallo,
das war´s.
Wenn Du bezahlst und keinen Widerspruch einlegst, ist das Verfahren damit abgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo,

das ist ganz einfach:
Wenn in deinem schreiben etwas von einer verwarnung mit verwarnungsgeld steht, ist die sache abgeschlossen, sowie du bezahlt hast.

Bei allem anderen kann immernoch etwas nachkommen.

Liebe grüße

karsti

Da steht Bußgeldverfahren oder Vekehrsordnungswiedrigkeit.

Wenn es sich tatsächlich um eine Geldbuße handelt, nicht.

Also kommt nichts mehr?
Mfg

Wenn es sich tatsächlich um eine Geldbuße handelt, nicht.

Hallo,

Da du von Geldbuße und nicht Geldstrafe schreibst, gehe ich davon aus, dass du Post von einer Bußgeldstelle erhalten hast. Das bedeutet aber auch, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, also einer Promillezahl unter 1,1.
Und weil es eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat, tritt die Staatsanwaltschaft im Normalfall nicht in Erscheinung.

Es kommt ja ein Fahrverbot hinzu. Nach Ablauf dieser Frist kriegst du den Führerschein wieder.

Also liegt erst einmal eine Ordnungswidrigkeit vor keine Straftat. Von der Staatsanwaltschaft dürft hier keine Post kommen solange auf das Schreiben eingegangen wird und kein Widerspruch eingelegt wird. Dann ist das erledigt. So jetzt und das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde sich melden. Die erhält ein Info darüber und überprüft ob schon mehrfach etwas vorliegt und sollte das sein oder die Umstände vor Ort war eigenartig, dann kann die Behörde eine MPU (im Volksmund „Idiotentest“)verlangen. Wie gesagt hängt vom Bundesland ab. OK alles andere abwarten. Dieses ist keine Rechtsauskunft.

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Ich denke nicht, aber um ganz sicher zu gehen, würde ich einfach mal den Sachbearbeiter anrufen. Die Strafe wird durch einen Anruf keinesfalls höher. :wink:

Also kommt nichts mehr?
Mfg

Wenn es sich tatsächlich um eine Geldbuße handelt, nicht.

Sorry, ich war sehr lange im Urlaub und konnte daher nicht antworten!

Wenn du die geldbuße bezahlt hast, dürfte da nichts mehr nachkommen. Damit hast du quasi ein schuldanerkennungseingeständnis vorgenommen und den fall durch zahlung abgeschlossen.

Liebe grüße

karsti

nix zu entschuldigen.

Sorry, ich war sehr lange im Urlaub und konnte daher nicht
antworten!