Post zurückschicken - falscher Vermerk

Hi und hallo liebe Wissende,

folgende Frage kam gestern zu später Stunde in angeheiterter Runde auf den Tisch:
Angenommen Exfreund/mann (und alle anderen möglichen Exe auch *g*)schicken die Post des Ausgezogenen mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ an die Absender zurück.

Ist das nur grober Unfug oder könnte man dem Exe daraus einen juristischen Strick drehen?

viele Grüße
Susanne
(nichtExe (:smile:))) )

Hier könnte man einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB erwägen. Der Vorsatz muss sich zwar auch auf den Schaden selbst beziehen, es reicht aber meines Wissens nach Eventualvorsatz. Freilich muss dafür auch ein Schaden entstanden sein.

Levay