Postalische Ummeldung

Hallo. Habe hier eine etwas verzwickte Frage. Ich beziehe ALG2, mein Freund hat bisher bei einem Kumpel gewohnt (polizeich gemeldet), war aber meist bei mir.
Nun hat der Kumpel seine Wohnung gekündigt um zu seiner Freundin zu ziehen. Somit sitzt mein Freund ebenfalls auf der Straße, da er die Wohnung nicht haben will.

Ist es möglich, das er nun bei mir postalisch sich anmelden kann, nicht aber als Untermieter? Als Untermieter würde ja gleich das Amt sich melden und das möchte ich nicht. Danke und Lg

Geht nicht, zumindest wenn Sie ein reines Gewissen haben wollen. Sie sind eigentlich dazu verpflichtet ihren Vermieter zu melden das Sie nun einen Untermieter haben. Dadurch steigt die Miete. Das ALG2 Amt möchte infolgedessen wissen wieso nun die Nebenkosten und daraus die Miete gestiegen ist. Dadurch findet das Amt heraus das Sie einen nicht gemeldeten Untermieter haben und es können zu hohen Strafen kommen.

Wenn Sie kein gewissen haben sagen Sie es dem Vermieter einfach nicht. Demnach steigt auch die Miete nicht und das ALG2 Amt bekommt so nie Bescheid. Sie hintergehen zwar hiermit ihren Vermieter UND das Amt aber ohne Gewissen sollte das ja egal sein :wink:

Gruß
Windhund

Hallo,

der Mensch kann seine Anschrift „c/o“-ihre Adresse angeben. In dem Falle ist er dann offiziell niergend gemeldet, also ein Streuner.
Problematisch wird es, wenn die ARGE aufgrund der Lebensumstände eine „Bedarfsgemeinschaft“ feststellt. Sie wissen, daß es von dort unangemeldete Hausbesuche gibt! Zwar können Sie sie mit dem Hinweis auf eine Terminvereinbarung wieder wegschicken, aber sollte gerade ihr „Freund“ da aufmachen, haben Sie im Prinzip schon verloren…
Dasselbe gilt natürlich auch für´s Telefon, sollten Sie so bleed gewesen sein, dem Amt eine mitzuteilen.
Grüße!

P.S.: Sollte der „Freund“ keine Integrationsprobleme haben, kann er leicht selber eine ARGE-Whg. beantragen!

Hallo,

wenn er woanders wohnt und sich die Post zu dir schicken lassen will, dann kann das einfach über einen entsprechenden Vermerk auf seinen Briefen geschehen (An Frau Conny, z.Hd. Herrn Freund) oder er lässt sich seine Briefe postlagernd zusenden.
Er unterliegt dem Meldegesetz und muss seinen Wohnsitz entsprechend wahrheitsgemäß anmelden.

Wenn er seinen überwiegenden Aufenthalt bei dir hat (also häufiger als ein normaler Besucher bei dir ist), musst du das beim Jobcenter melden, da er dann seine anteiligen Unterkunftskosten übernehmen muss. Ein Untermietvertrag fällt weg, wenn Ihr beide als Paar ohne getrennte Schlafräume zusammenlebt. Die Zustimmung deines Vermieters zu seinem Einzug jeweils vorausgesetzt, kann er in den Mietvertag mit aufgenommen werden, oder du bleibst Hauptmieterin und Ihr beide schließt miteinander eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung ab (Muster z.B. hier, passend abzuänden: http://hartz.info/index.php?board=9.0 ). Liegt keine vertragliche Vereinbarung vor, geht das Jobcenter (wenn Ihr zu zweit seid) von einer jeweils hälftigen Übernahme der Unterkunftskosten aus.

An den Unterkunftskosten muss er sich auf jeden Fall anteilig / zu zweit: hälftig beteiligen. Du bist die Leistungsbezieherin und verpflichtet, eine weitere bei dir lebende Person (nachweislich) zu melden. Das Formular Veränderungsmitteilung gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… Meldest du ihn nicht und es kommt heraus (was früher oder später der Fall sein wird), werden von dir (!) nicht nur die zu Unrecht gezahlten Unterkunftskostenanteile zurückverlangt, sondern du wirst dich auch mit einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Strafanzeige auseinandersetzen müssen.

Ob er seitens des Jobcenters über seine anteiligen Unterkunftskosten hinaus „herangezogen“ wird, hängt davon ab, wie Ihr Euer finanzielles Zusammenleben gestaltet. Als Unverheiratete ohne gemeinsames Kind seid Ihr keine Verantwortungs-und Einstehens-Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II, wenn Ihr (außer bei den geteilten Unterkunftskosten) getrennte Kasse macht, nicht gemeinsam wirtschaftet und finanziell/ wirtschaftlich nicht füreinander einsteht. Also getrennte Konten, kein Verfügen über das Einkommen/ Vermögen des Anderen, keine gegenseitige finanzielle Unterstützung. Falls das bei Euch der Fall ist, ist er nicht Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft (muss also auch seine Einkommen usw. nicht darlegen), sondern er ist lediglich eine weitere Person in der Wohnung (die nur ihren Mietanteil übernehmen muss und ansonsten mit deinem ALG2- Bedarf und -Bezug nichts zu tun hat.) Ihr lebt dann räumlich als Paar zusammen, finanziell aber im Sinne einer Wohngemeinschaft ohne Wirtschaftsgemeinschaft.

Es besteht also gar kein Grund, ihn nicht anzumelden. Dass er auf Kosten der Steuerzahler bei dir „umsonst mitwohnt“, geht natürlich nicht. Ggf. kann er für sich einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen und dann eben seine Hälfte der Unterkunftskosten als seinen Wohnungskostenbedarf angeben. Als Nachweis legt er Eure Kostenbeteiligungsvereinbarung vor.

Wirtschaftet Ihr gemeinsam und könnt über das Geld des jeweils Anderen mitverfügen usw., dann seid Ihr eine 2-Personen- BG, und sein Einkommen wird bei Euer beider Bedarfen mitberücksichtigt.
Anmelden musst du sein Mitwohnen auf jeden Fall - alles Andere geht für dich nach hinten los.

LG

warum sollte ich das beantworten können…warum ??

Hallo Conny,

nein, das ist nicht möglich.

Gruß, DC

Hallo,

postalisch Ummelden geht immer! Einfach nur zur Post gehen und einen Nachsendeauftrag aufgeben. Aber er muss sich auch polizeilich Ummelden, also seine neue Adresse beim Bürgerbüro/Amt angeben, auf Deutsch er muss sich ummelden! Das ist seine Pflicht. Und ganz wichtig, fast alle Bürgerämter wollen einen Mietvertrag sehen!!!
Hat dein Freund Arbeit?
Dein Freund könnte sich doch als Untermieter eintragen lassen in deinem Mietvertrag?! Aber Frag deinen Vermieter zu erst ob dein Freund bei dir einziehen darf!!! Sonst kann er dich kündigen.

MfG