Postbank Accredis Inkasso wie vorgehen

Ins Ausland (UK) umgezogen, Girokonto im Soll (Dispo), gemeinschaftliches Konto, per E-Mail zwei mal Kontakt zur Poba, gebeten eine Festnetznummer mitzuteilen um die Angelegenheit telefonisch zu klären, letzte Mitteilung: Kann ich nicht abschliessend klären, wird an die Fachabteilung weitergeleitet.
Das war Ende April.
Mitte Juni habe ich dann ein Einschreiben an die PoBa geschickt, mit dem Angebot den offenen Betrag in Raten auszugleichen, da ich momentan finanziell nicht in der Lage bin, den Gesamtbetrag auf einmal zu erstatten.
Eine (!) Woche später erhalte ich (und meine Frau auch, da Gemeinschaftskonto) ein Schreiben der Accredis, von jedem wird die Hauptforderung (knapp 3000 Euro) plus der üblichenn verdächtigen Gebühren erhoben, Teilzahlungsvereinbarung ist auch direkt beigefügt. Und ein Schreiben der PoBa Mahnabteilung, dass die Angelegenheit jetzt vom Inkassobüro bearbeitet wird.

Ich habe überhaupt kein Problem damit, meine Schulden zu begleichen, egal bei wem (Schufa 97%), aber wie gehe ich jetzt am besten vor?
Schreiben wir jeder eine separaten Brief an die Inkassofritzen, Anerkennung der Hauptforderung ok, aber den „Rattenschwanz“ nada? Oder schreiben wir einen gemeinsamen Brief, den wir beide unterzeichnen?

Überrascht hat mich, dass die PoBa auf meine Ratenzahlungsvorschlag null eigegangen ist, ich war da seit 1986 Kunde, sehr fein.
Was ich in anderen Beiträgen gelesen habe von Ratenhöhen zwischen 120 und 200 Euro, dass wäre für uns auch schon heftig.

Vielen Dank vorab.

Also an Inkassos wird grundsätzlich nicht gezahlt,sondern immer nur an den Gläubiger direkt.
Der mitgeschickte Teilzahlungsvergleich geht sofort in die Tonne. warum das so ist und wie man mit Inlassos umgeht steht hier:

http://schuldenfrust.de/Ratenzahlungsvereinbarungen…

und hier:

http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

Auszug aus Ruiniert Saniert Etabliert

Inkassohaie

Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen und soweit es nicht von einem Rechtsanwalt in Personalunion geleitet wird nur bedingt handlungsfähig.

Die bedeutendsten Firmen sind

Schimmelpfenig,DiD, Bürgel und die Vereine Creditreform (daher der Begriff, „ein sauberer Verein“) .

Darüber hinaus gibt es berufsständige Inkassounternehmen und zahlreiche kleine Firmen und Einzelkämpfer, die Sie ohnehin im Rahmen Ihrer Sanierung noch kennen lernen werden. Und zwar dadurch, dass all diese gerne auch ihren Anteil an Ihnen verdienen möchten.

Betrachten wir nun einmal ein Schreiben einer Betriebsgesellschaft des Vereins „Creditreform“, siehe auf der nächsten Seite. Es handelt sich dabei um eine erste Aktivität. Später werden die Schreiben schon unverschämter und allein diese Unverschämtheiten sollten Sie veranlassen, mit Ihren Mitteln zurückzuschlagen.

Dieses Schreiben enthält eine faustdicke Lüge. Sie lautet : … haben wir den Auftrag unverzüglich gerichtliche Maßnahmen gegen Sie einzuleiten."

Und genau dies können die wenigsten Inkassofirmen. Das kann nämlich nur der Gläubiger selber oder ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt.
mehr…www.schuldenfrust.de

Hallo,

setzen Sie sich beide mit der Bank und mit dem Inkassounternehmen in Verbindung und legen Sie klar fest zu welchen Bedingungen Sie bereit sind die Zahlungverpflichtungen zu übernehmen. Auch muß klar sein, wem die verursachten Schulden zuzuordnen sind. Haben nur Sie allein für die Schulden gegengezeichnet, dann ist Ihre Frau außen vor. Und so würde das gleiche Prinzip auch für Ihre Frau zutreffen. Denn auch während der Ehe gilt, daß jeder nur für seine eigenen Schulden verantwortlich gemacht werden kann.
Wenn Ihnen die Ratenhöhe finanziell nicht abverlangt werden kann, dann teilen Sie daß so mit, denn ansonsten sehe ich das Problem, das die Vereinbarung nicht lange von der Ratenhöhe gehalten werden kann und dann müssen Sie auch mal daran denken, was wenn kein Einkommen mehr da ?

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Das Verhalten der Bank ist üblich. Wenn man bei Banken ein Konto auflöst, das im Soll ist, wird die Angelegenheit ohne weiteres Zögern an ein Inkassounternehmen gegeben. Banken geben sich mit dem Inkasso ihrer Außenstände nicht ab.
Du hättest dem nur entgehen können, wenn Du bei Kontoauflösung sofort den Saldo ausgeglichen hättest.
Du solltest dem Inkassounternehmen auf jeden Fall schreiben, dass Du bereit bist, die Forderung in Raten zu bezahlen. Aber gesetzlich ist geregelt, dass der Gläubiger (Bank) eine Ratenzahlung nur akzeptieren muss, wenn dadurch die Forderung innerhalb von 6 Monaten getilgt ist.
Eine Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum muss die Bank nicht zustimmen.
Versuch es einfach.

ich würde mich nochmal an die postbank und fragen warum auf die ratenzahlung nicht eingegangen wurde? eine abgabe an ein inkassobüro sollte doch nur stattfinden, wenn der schuldner sich gar nicht meldet oder keine vereinbarung stattfinden kann… ggfs. mal das qualitätsmanagment (zuständig für beschwerden) der poba anschreiben…

und ja, immer einen brief wo beide unterschreiben schicken… seid ja auch beide kontoinhaber… zeigt auch dass ihr gemeinsam das problem angehen wollt.

hi…
also wenn du mit dem inkassobüro vereinbarungen triffst musst du auch die inkasso kosten zahlen. ich würde hier einen anwalt einschalten und belegen das du der postbank rechtzeitig (hoffe ich doch) mitgeteilt hast das du den dispo in raten zurückzahlen willst eztc…somit wäre es ungerechtfertigt überhaupt diese institute einzuschalten…sobald du was schrifztliches machst irgendeine vereinbarung mit dem i-institut zahlste drauf…wieso dispo so zurückzahlen, haben die dein konto gekündigt und du nicht reagiert??? dann haste schlechte karten und bald keine schufa mehr 97%

lg

plappermaul

  1. Zue PoBa: Es wird sich das Ratenangebot mit der Abgabe an das INkasso-Unternehmen überschnitten haben.
  2. Die Ratenhöhe richtet sich immer nach dem Einkommen der Schuldner.
  3. Der „Rattenschwanz“: INkasso-Entgelt muss nur bezahlt werden, wenn Ihr Euch im Verzug befandet. Hier ist ein VErzug nicht erkennbar. Ein Giro-Konto darf natürlich im Dispositionsbereich überzogen werden. Erst wenn die Bank den Kredit kündigt, muss der Dispo ausgeglichen werden. Ohne weiteres darf die Bank das jedoch nicht machen. Die Bedingungen der Kündigung seitens der Bank findet Ihr in dem Vertrag - meist den AGB. Hier könnte der Grund darin liegen, dass keine EIngänge mehr auf dem Konto zu verzeichnen waren. Ihr werdet nicht prüfen können, ob die AGB rechtmäßig sind, müsst also erst einmal davon ausgehen. (Bei Banken so eine Sache - die besch… wo sie können - insbesondere in kleinen Bereichen, wo es nur um eine paar Euro geht - daran machen sie Millionen!!! (Oft sogar steuerfrei - obowhl ich bezeifele, dass das so ganz koscher ist). Aber das Procedere der Bank muss zumindest mit den AGB übereinstimmen. Erst wenn Ihr hier nachgelesen habt, die Bank korrekt gekündigt (und ggf. auch gemahnt) hat, könntet Ihr Euch in Verzug befunden haben. Wenn Ihr der Bank ein Ratenzahlungsangebot gemacht habt und diese - ohne darauf einzugehen, die Sache NACH Eingang Eures Angebotes an ein Inkasso-UNternehmen weitzegeleitet hat, müsstet Ihr die INkasso-Gebühren u. U. nicht bezahlen. Die Bank muss zumindest antworten. Alles andere könnte den Nebenpflichten des Vertrages oder „Treu und Glauben“ widersprechen. (Alles von mir nicht durchgeprüft worden. Wird aber wohl so sein)
    habt Ihr der BAnk aber zu spät geschrieben, oder ein lächerlich geringes Ratenangebotz gemacht, könnte das wieder anders aussehen. Es fehlt dann ggf. der Ernst des Angebotes.
    Die INkasso-Kosten dürfen maximal betragen:
    1,3 Gebühren gemäß RVG (Die Tabellen findet Ihr im Internet) Zusätzlich kann ein Inkasso-Unternehmen Kontoführungskosten geltend machen. Das ist umstritten, aber ganz herrschende Meinung. Die betragen pro Monat maximal 3 €. Auch dürfen sie die Mahnungen des Gläubigers und eigene Mahnungen in Rechnung stellen - für ca. 5 € pro Mahnung. Mehr dürfen sie nicht fordern (seriöse INkasso_ Büros tun das auch nicht. Accredis ken ich leider nicht. Wenn aber eine Bank mit denen zusammenarbeitet, sind die seriös. Wenn Ihr das alles genauer belegt haben wollt, seht mal in das „Inkasso-Handbuch“ von Seitz. - IN jeder UNi-Bibliothek einsehbar. Auch alle Veröffentlichungen des Rechtspflegers Salten aus meinem schönen Städtchen Hagen sind diesbezüglich lesenswert. Er ist der „Papst“ auf diesem Gebiet (aber [glücklicherweise] Inkasso-freundlich, wenn auch sehr strikt und restriktiv) Wenn Ihr Euch in so einer Bibliothek nicht zurecht findet, einfach Studenten fragen. DIe helfen Euch.
    Also: Wenn Ihr in Verzug wart, durfte die Bank grundsätzlich an ein Inkasso-Büro abtreten.
    Anders, wenn Ihr noch in Verhandlungen mit der Bank bzgl. Raten standet. (Genauers dazu müsste ich nachlesen)
    INkasso-Kosten müsst Ihr nur bis 1,3 RVG-Gebühren tragen zzgl max 3 € pro Monat und Mahnkosten.
    Wenn Ihr das alles püberprüft habt, solltet Ihr Eurer Einkünfte dem Inkasso-Unternehmen vollständig offen legen - ,möglichst mit NAchweisen. Dann sucth im INternet mal eine Liste bzgl. Pfändungsfreigrenzen. Die legen INkasso-Unternehmen zugrunde bei der Ratenhöhenbestimmung. Hier könnt Ihr sehen, wieviel Irh bei einer Pfändund monatlich abgezogen bekämt. Fordert das Inkasso-Unternehmen eine wesentlich höhere Rate, macht sie auf die Pfändungsfreigrenze (also den Gehaltsteil, der unpfändbar ist) aufmerksam - und bietet eine Rate von 80% des pfändbaren Betrages an. Das INkasso-Unternehmen wäre bestusst, wenn sie für die fehelenden 20% klagten und pfändeten. Erstens dauert das lange und kostet erst mal deren Geld. ich weiß als ehemaliger Bankjustitiar, dass üblicherweise bei einer Ratenhöhe von 80% des pfändbaren Betrages die Bank abnickt.
    Habt Ihr nur sehr geringe Einkünfte und müsst nach Pfändungstabelle gar nichts bezahlen, wollt aber keine Insolvenz riskieren - und keine Klagekosten etc. tragen (Wenn die Forderung in überschaubarer ZEit abgezahlt werden kann (so ca. 3 Jahre) lasst es unter keinen Umständen zu einer Privatinsolvenz kommen. Wenn Ihr aber völlig überschuldet seid, dann ist die Privatinsolvenz der bessere Weg), dann teilt der Bank unter BEifügung aller Belege mit, dass Ihr unpfändbar seid - aber durch die Hilfe von Verwandten, die Euch bei der Rückführung Eurer Schulden helfen wollen, zumindest eine Teil der Forderung sofort ausgleichen könnt (z. Bsp. 70%) oder aber 70% in Raten zahlen wollte, wenn die Forderung bei diesem Festbetrag festgeschrieben würde. Ansonsten unterstützten Eure Verwandten Euch nicht. Die hätten gesagt, sie gäben Euch den Beträge, wenn damit die Sache ausgeglichen sei. Das Inkasso-Unternehmen bzw. die Bank wäre bescheuert, wenn sie da nicht ja sagten.
    Also Ratenangebot gemäß 80% pfändbarer Betrag. Oder Einmalzahlung 70% der Gesamtforderung - oder per Rate 70% mit Forderungsfestschreibung (sofern Ihr ansonsten gar nichts zahlen müsstet)
    Sollte das INkasso-Unternehmen nicht zustimmen, lasst die Sache erst mal laufen. meist läuft das dann so, dass die Sache zurück zur Bank geht, eingeklagt wird und in die Rechtsabteilung der Bank gegeben wird. (Sofern das keine kleine Klitsche ist und überhaupt eine Rechstabteilung für ausgeklagte Fälle vorhanden ist) Hier sitzen meist serh verständige rechtsanwaltsfachangestellte. Mit denen kann man meist eine wesentlich bessere Rate vereinbaren, als mit dem meist ziemlich frechen (und teilweise auch strohdummen) Kundenservice.
    Sofern Ihr aber soweiso überschuldet seid, SOFORT alle staatlicehn Hilfen beantragen und zu einem kostenlosen städtischen Schuldnerberater - der macht das alles perfekt für Euch - und hat die entsprechende Erfahrung - wird auch von Banken und Inkasso-Unternehmen ernster genommen,. Könntet Ihr jetzt natürlich auch gleich machen, so einen Typ aufsuchen. Der geht mit Euch auch Eure Haushaltsführung durch (wenn er gut ist) kontrolliert Eure Versicherungen auf das, was notwendig und überflüssig ist, sucht bessere Vertragspartner - z. B. im Telekommunikationsbereich etc. Sowas kann schon ganz gut helfen, wenn man wieder Fuss fassen muss.
    Was die Konjunkturlage angeht: Die wird zur Zeit extrem besser. Es wird bald wieder Arbeitlätze in Hülle und Fülle geben - der Euro sinkt. MAn merkt es bereits deutlich. Also kein Grund, den Kopf hängen zu lassen!

GLÜCK AUF

und trotz allem immer schön ehrlich bleiben - ist im Endeffekt IMMER besser