Postbank = Frustbank?

Hi, Ich hatte vor einiger Zeit schon mal einen Artikel hier verewigt wegen einer unberechtigten Kontopfändung. Dieses Thema hat sich Gott sei Dank, zumindest was die Pfändung angeht, erledigt.
Die Pfändung wurde aufgehoben und man sollte nun davon ausgehen das es wieder läuft, aber weit gefehlt.
Aufgrund der Pfändung bei der Poba war mein Konto von einem auf den Anderen Tag dicht. Mein Gehalt im Dezember 08 wurde vollständig einbehalten. Dazu möchte ich aber erwähnen, das ich in keinster Weise benachrichtigt wurde, also mein Konto war am 01.12.08 für mich nicht mehr erreichbar, ich konnte also auch die 7 Tagefrist nicht nutzen, die mir gesetzlich zusteht. Ich konnte im Dezember weder Miete noch sonstige Kosten zahlen ( Begründung: fehlende Kontodeckung). Alle Einzugsermächtigungen wurden postwendend von der Poba zurückgebucht. Lebensmittel hatte ich auch keine. Die Summe die als Pfändung da stand, wurde aber nicht abgebucht. Dann wurde ebenso mein volles Gerhalt von Januar 09 einbehalten, obwohl wiederum die Pfändungssumme nicht abgezogen wurde. Die Pfändung wurde aufgehoben aber die Summe steht immernoch auf meinen Auszügen als Offener Betrag. Nun hat die Poba, obwohl ich keinerlei Zugang zu meinem Konto habe, mein Konto mit ihren eigenen Zinsen belastet, obwohl ich weder gefragt wurde ob ich überziehen will, noch das sie mir einen Dispo genehmigt hätten, trotz fehlender Kontodeckung, denn mein Konto war auf Null. Um ihre Handlung zu rechtfertigen haben sie eben auch noch die Miete für Januar und Stromabrechnung einziehen lassen. ( was ja im Dezember nicht ging, weil das Konto ja nicht gedeckt war)
Ich habe nun beschlossen mich anwaltlich beraten zu lassen. Es kann ja nicht angehen das die Bank mein Geld ausgiebt wie es ihr beliebt, ich selber aber keinen zugang habe. Und Alles vor Allem ohne mit mir in Verbindung zu treten.

Shalimar

und wo ist die Frage owT`?
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Sorry die Frage wäre…hat noch jemand diese Erfahrung gemacht und wie ist es ausgegangen…;o)

Exkurs im Zwangsvollstreckungsrecht (lang)
Hi,

persönliche Erfahrungen als Schuldner hatte ich zwar noch nicht, aber ich kann Dir einiges zum Ablauf und zu rechtlichen Grundlagen sagen. Die sind bei allen Banken gleich. Man muss auch erwähnen, dass die Bank in der Rolle des so genannten Drittschuldners ist und neutral zwischen Gläubiger und Schuldner. Hierfür gibts jede Menge Gesetze, das ist alles festgelegt und ohne Spielraum.

Aufgrund der Pfändung bei der Poba war mein Konto von einem
auf den Anderen Tag dicht.

Das ist nun mal so, ja. Ab Zustellung der Pfändung darf die Bank nicht mehr verfügen lassen, sonst macht sie sich schadenersatzpflichtig.

Mein Gehalt im Dezember 08 wurde
vollständig einbehalten. Dazu möchte ich aber erwähnen, das
ich in keinster Weise benachrichtigt wurde, also mein Konto
war am 01.12.08 für mich nicht mehr erreichbar, ich konnte
also auch die 7 Tagefrist nicht nutzen, die mir gesetzlich
zusteht.

Stop, jetzt wirds krumm. Du wirfst zwei gesetzliche Regelungen durcheinander. Da gibts einmal § 55 SGB, der regelt Sozialleistungen, wie z.B. Hartz4 oder Kindergeld und besagt, dass diese Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Gutschrift verfügt werden können, und zwar ohne Gerichtsbeschluss und selbst dann, wenn das Konto dadurch wieder ins Soll kommt.
Du hast aber ein Gehalt, und da gilt diese Regel nicht. Vielmehr gibt es einen Pfändungsfreibetrag, der von Deinen unterhaltspflichtigen Personen abhängt. Hierzu stellt das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Beschluss nach § 850k ZPO aus, der der Bank vorzulegen ist, der besagt, dass soundsoviel pfandfrei ist und zur Existenzsicherung ausgezahlt werden muss. Damit man auch Zeit hat, sich den Beschluss zu besorgen, gibts noch §835 (3) ZPO, der besagt, dass die Bank vor der Auszahlung des Kontogutabens an den Gläubiger 14 Tage warten muss.

Ich konnte im Dezember weder Miete noch sonstige
Kosten zahlen ( Begründung: fehlende Kontodeckung). Alle
Einzugsermächtigungen wurden postwendend von der Poba
zurückgebucht. Lebensmittel hatte ich auch keine.

Wie gesagt, solange kein Beschluss da ist, darf die Bank keine Verfügungen zulassen.

Die Summe
die als Pfändung da stand, wurde aber nicht abgebucht.

siehe oben, die Wartefrist. Vielleicht wurde aus Kulanz noch ein paar Tage länger gewartet, denn die PoBa kann sich ja eigentlich denken, dass man von etwas leben muss.

Dann
wurde ebenso mein volles Gerhalt von Januar 09 einbehalten,
obwohl wiederum die Pfändungssumme nicht abgezogen wurde. Die
Pfändung wurde aufgehoben aber die Summe steht immernoch auf
meinen Auszügen als Offener Betrag.

Wenn die Pfändung aufgehoben wurde, kannst Du wieder normal verfügen.

Nun hat die Poba, obwohl
ich keinerlei Zugang zu meinem Konto habe, mein Konto mit
ihren eigenen Zinsen belastet, obwohl ich weder gefragt wurde
ob ich überziehen will, noch das sie mir einen Dispo genehmigt
hätten, trotz fehlender Kontodeckung, denn mein Konto war
auf Null.

Natürlich fallen Zinsen und Kontoführungsgebühren auch dann an, wenn das Konto wegen der Pfändung nicht nutzbar ist. Wie die Sollzinsen zustande kamen, kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen.

Um ihre Handlung zu rechtfertigen

Sorry, aber das ist Quatsch

haben sie eben
auch noch die Miete für Januar und Stromabrechnung einziehen
lassen. ( was ja im Dezember nicht ging, weil das Konto ja
nicht gedeckt war)

Nicht die Postbank zieht ein, sondern der Stromlieferant. Seine Lastschrift ging während der Kontosperre zurück, da hat er es nochmal probiert. Als die Kontosperre weg war, hat die PoBa die Lastschrift durchgebucht, Du hast aber das normale Widerspruchsrecht von 6 Wochen (solltest Du aber nicht in Anspruch nehmen, wenn die Forderung berechtigt ist, denn das verursacht nur noch mehr Kosten)

Ich habe nun beschlossen mich anwaltlich beraten zu lassen. Es
kann ja nicht angehen das die Bank mein Geld ausgiebt wie es
ihr beliebt, ich selber aber keinen zugang habe.

Die Postbank hat nicht eine Pfändung, sondern mehrere tausend neue pro Tag (!) Da sitzen spezialisierte Kollegen, die ihr Handwerk verstehen (auch wenn die Postbank manchmal, wie ich höre, etwas „grobschlächtig ist“). Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht kennt viele Rechte der Kunden, um nach dem GG die Lebensgrundlage zu sichern, die Regelungen sind dort bekannt. Natürlich kann auch eine Pfändungsabteilung mal Fehler machen (hüstel), aber eher in komplexen Vorgängen, dieser ist sehr einfach und leider sehr üblich. Will sagen: Du kannst Dich gern anwaltlich beraten lassen, da kommt ausser Kosten aber wahrscheinlich auch nichts bei rum, denn ich gehe davon aus, dass das korrekt gelaufen ist. Vielleicht konnten Dir meine Gesetzesgrundlagen schon ein Stück weiterhelfen. Generell würde ich erstmal, wenn etwas nicht nachvollziehbar ist, die PoBa anschreiben und um Stellungnahme bitten. Zum Anwalt laufen kannst Du dann immernoch.

Und Alles vor
Allem ohne mit mir in Verbindung zu treten.

Der Gläubiger muss die Pfändung, die er der Bank zustellen lässt, auch dem Schuldner zustellen lassen (erfahrungsgemäss 1-2 Tage später), auf dem Wege hättest Du informiert sein müssen. Ausserdem sollte die Bank eigentlich dem Kunden auch ein Infoschreiben über die KOntosperrung und seine Möglichkeiten zukommen lassen. Das muss nicht unbedingt sein (die Verpflichtung könnte man allenfalls aus den AGB ableiten), aber die mir bekannten Banken tun es, ob PoBa auch, weiss ich nicht. In jedem Fall ist das aber ein Standardschreiben, Du kannst nicht erwarten, dass Dich jemand anruft oder so.

Shalimar

Gruss Hans-Jürgen
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P.S. das von mir Gesagte bezieht sich auf so genannte private Pfändungen, die über das Gericht laufen und wo eine Privatperson oder eine Firma (Versandhaus, Telefon, Inkassounternehmen…) der Gläubiger ist. Wenn der Gläubiger eine öffentliche Einrichtung (Finanzamt, Stadtverwaltung etc) oder eine Krankenkasse ist, sind einige von mir genannte Rechtsgrundlagen etwas anders.

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Sorry die Frage wäre…hat noch jemand diese Erfahrung
gemacht und wie ist es ausgegangen…;o)

Selbst noch nicht, aber bei einem Kunden von mir, war nach Aufhebung der Pfändung alles wieder wie vorher und er konnte über sein Geld verfügen. Er hatte seinen Bescheid direkt an die PB gefaxt und die Pfändung war aufgehoben! Binnen einen Tag.Außerdem wurde er sofort per Brief von der PB informiert über die Sperrung!!
Denke mal das du dir einen Anwalt sparen kannst, denn die PB hat ca. 2400 Kontopfändungen am Tag und die Jungs wissen was zu tun ist.

lg