Hallo Allerseits!
Mal angenommen die Postbank würde Studenten in der Mensa für das „Girokonto direkt“ anwerben, das jederzeit fristlos kündigbar ist.
Die Herren, die das täten, würden nicht nur jedem Neukunden einen Ball schenken, sondern auch ein 20 Euro-Geschenk versprechen, dass gleich in der ersten Woche auf das neue Konto eingehen solle.
Man stelle sich nun die Situation vor, diese Herren würden 3 Studentinnen (gleichzeitig) bequatschen, die gar kein Konto brauchen, und ihnen erzählen, dass sie es problemlos kündigen könnten, nachdem sie die 20 Euro abgehoben haben.
Würden die Studentinnen, (die vielleicht auch schon etwas Bier getrunken haben), nun darauf eingehen, die Versprechen leider aber nicht schriftlich fordern, das Geld abheben und dann einige Zeit darauf das Konto versuchen zu kündigen, und würde die Postbank dann sowohl die 20 Euro als auch 5,99 Euro Überziehungszins fordern- hätten die Studentinnen dann noch irgendeine Chance ihr Geld zu behalten und der Postbank für so eine Schweinerei damit vielleicht ans Bein zu pinkeln?
Bin mal auf die Antworten gespannt.
Hallo ebenso
was ich von Banken halte kannst du bei www.schall und Rauch im Internet nachlesen
Such dir einen Anwalt zu beantwortung der Frage meine Zeit ist dafür zu begrenzt.
Du hast wohl langeweile ???
Gruß Marco
Hm,
soo begrenzt scheint deine Zeit ja nun auch nicht zu sein, wenn du sie dir nimmst um hier was zu schreiben, das meine Frage nicht beantwortet.
Die Seite wird im Moment übrigens überarbeitet, weshalb ich deine Meinung zu Banken dort leider nicht nachlesen konnte.
Trotzdem danke für den originellen Kommentar.
Hallo
Alles schriftlich geben lassen und Angebot annehmen
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hallo.
diese frage gehört wohl eher in den bereich „Recht“.
eine rechtl. frage zu beantworten steht mir nicht zu.
bitte wenden sie sich hierzu an einen anwalt.
MfG.
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Hallo Becci,
ist das tatsächlich passiert? Klingt mir eher wie eine Jura-Hausaufgabe. Und deshalb ist das doch eher eine Knobelei für die Juristen in diesem Forum, zu denen ich nicht gehöre.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Mündliche Versprechungen sind wertlos, auch wenn drei alkoholisierte Studentinnen (alle blond?) diese bezeugen könnten. Aber Juristen finden da bestimmt noch einige Wenn und Aber.
Viele Grüße
Rüdiger