Hallo,
wie das gestzlich geregelt ist, weiß ich nicht, aber es ist nicht in Ordnung, dass die Sendungen nur vor der Tür abgelegt werden. Wenn etwas nicht in den Briefkasten passt und niemand zuhause ist, um die Sendung in Empfang zu nehmen, muss der Zusteller eine Benachrichtigung hinterlassen und die Sendung in der Postfiliale abgeben, wo sie der Empfänger dann abholen muss.
Wenn ein Gespräch mit dem Zusteller oder eine Beschwerde vor Ort nicht hilft, kannst Du auch noch den offiziellen Weg gehen.
https://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?xmlFile=1…
hier kannst Du es schriftlich machen. Oder per Telefon geht es auch: Entweder 0180 2 3333 /6 ct/Verbindung aus dem Festnetz, es gibt auch noch eine kostenlose Hotline, da wirst Du zurückgerufen, die Nummer habe ich aber nicht mehr 100%ig im Kopf, das erfährst Du aber in Deiner Filiale.
Noch etwas zum Schluss: Wenn Du bei einer Reklamation angibst, dass Geld im Briefumschlag war, wird Dir jeder Postbedienstete sagen, dass man Bargeld nicht im Brief versenden darf (laut AGB von der Beförderung ausgeschlossen), macht man es trotzdem geschieht dies auf eigene Gefahr, die Post wird nicht dafür haften, auch nicht bei einem Versand per Einschreiben. (das soll nicht heissen, dass der Diebstahl des Geldes „in Ordnung“ war, die Post wird sich aber in solch einem Fall wohl auf ihre AGB berufen)
Wenn Dir also jemand Geld zukommen lassen möchte, lieber per Überweisung erledigen, da kann das Geld nicht geklaut werden.
Und evtl wertvolle Sachen nur versichert verschicken lassen, da muss der Zusteller eine Unterschrift einholen, wenn er dann die Sendung einfach so hinlegt, lässt sich das besser nachvollziehen.
Falls sich Dein Zusteller nicht bessert, kannst Du wohl nur jedesmal auf’s Neue sein (Fehl)-Verhalten reklamieren.