Postboten - was sie dürfen und was sie müssen!

Hallo,

dürfen Postboten/Briefträger Briefe oder andere Sendungen die nicht durch den !Türschlitz! passen einfach vor die Tür legen, ohne Bescheid zusagen?

Bei uns beispielsweise Laufe hunderte Leute vorbei und könnten die Post problemlos mit nehmen.

Warum ich das Frage? Ganz einfach, es wurden bei uns mehrere Briefsendungen etc. Einfach vor die Tür gelegt, deren wert zwischen 100 und 200€ liegt (Bestellungen, Geburtstagskarten etc.)

Es wurden letztens aus einem DIN 4 Umschlag, der nicht durch die Tür passt, 50€ entwendet, Schlitz an der Seite, war ebenfalls ein Geburtstagsgeschenk.

Müssen die Klingeln und größere Briefe so sicher hinterlassen, oder dürfen die machen was die wollen.

Ich habe die Post mehrfach kontaktiert und die haben dafür kein Verständnis und machen nichts.

Lieber Lernomat94,

setzen wir erst die Realität der Kunden vor Augen und dann, denke ich lässt sich das Ganze besser verstehen. Täglich kommen Beschwerden bei der Post-Hotline ein, wo Kunden sich herzenserwärmend beklagen, „Warum sind Ihre Großbriefe und Päckchen nicht einfach vor der Tür gelegt“. Andere wiederum, haben Ihre Ansicht.

Die Post ist bemüht alles auszuliefern, sondern müssen die Kunden zu eine Filiale in Ihrer Nähe gehen um diese Briefe zu bekommen. Mittlerweile gibt es kaum Filialen, daher sollten Sie eine Filiale in Ihrer Nähe haben, ist diese meistens sehr sauer, wenn sie kostenfrei Briefe an Kunden aushändigen müssen. Da wird Ihre Postbote von dort auch einiges hören müssen.

Geld darf, laut AGBs der Post nur in ein Express-Kuvert gesendet werden. In normale Briefe ist dies verboten. Ich erwähne auch hinter vorgehaltener Hand, dass Handel mit Geld per Post auch gegen einige Regel des Staates verstoßen, aber hier soll ein anderen Experte sich äußern.

Briefe Standard (DIN Lang bis 20g), Kompakt (DIN Lang bis 50g) und Großbrief (bis 500g und maximal 2 cm hoch) werden, sofern sie nicht Einschreiben sind, immer in die Briefkasten gegeben. Die andere Briefe sollte der Postbote in die Filiale abgeben.

Mein Rat ist, sprechen Sie freundlich mit Ihren Postbote an (schenken Sie ihn eine Praline oder so) durch eine nette Geste werden Sie bestimmt mehr erreichen, als über Regelungen oder eine Hotline.

Eigendlich dürfen sie es nicht. Es kommt nun af den Briefschlitz an. Jeder Kunde ist auch verpflichtet eine Ordnungsgemässe Zustellung zu gewährleisten. Das heisst einen ordendlichen Briefkasten wo nicht nur ein ganz kleiner Brief hinnnein passt. Man kann auch nicht verlangen das auch für Briefe immer geklingelt wird. Das tun wir für Pakete. Wärest du mein Kunde und wüprdest dich beschweren würde ich dein Post benachrichtigen und dann könntest du sie dir von der Post abholen. Wenn du das jeden Tag oder dreimal die Woche machen müsstest? keine Ahnung mich würde das auch nerven. Bau einen grossen Kasten an!
Mfg Nicole

Hallo,

Antwort ist ganz einfach: ist die Sendung zu groß, klingeln! Niemand da - ab mit der Post zur Postfiliale oder Agentur, wo die Sendung hinterlegt werden muss.

Übrigens ist Geld im Brief von der Beförderung ausgeschlossen. Ersatz gibt es auch dann icht, wenn es sich um eine „eingeschriebene Sendung“ handeln würde.

Gruß
sterkrader

Hallo,

wie das gestzlich geregelt ist, weiß ich nicht, aber es ist nicht in Ordnung, dass die Sendungen nur vor der Tür abgelegt werden. Wenn etwas nicht in den Briefkasten passt und niemand zuhause ist, um die Sendung in Empfang zu nehmen, muss der Zusteller eine Benachrichtigung hinterlassen und die Sendung in der Postfiliale abgeben, wo sie der Empfänger dann abholen muss.

Wenn ein Gespräch mit dem Zusteller oder eine Beschwerde vor Ort nicht hilft, kannst Du auch noch den offiziellen Weg gehen.
https://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?xmlFile=1…
hier kannst Du es schriftlich machen. Oder per Telefon geht es auch: Entweder 0180 2 3333 /6 ct/Verbindung aus dem Festnetz, es gibt auch noch eine kostenlose Hotline, da wirst Du zurückgerufen, die Nummer habe ich aber nicht mehr 100%ig im Kopf, das erfährst Du aber in Deiner Filiale.
Noch etwas zum Schluss: Wenn Du bei einer Reklamation angibst, dass Geld im Briefumschlag war, wird Dir jeder Postbedienstete sagen, dass man Bargeld nicht im Brief versenden darf (laut AGB von der Beförderung ausgeschlossen), macht man es trotzdem geschieht dies auf eigene Gefahr, die Post wird nicht dafür haften, auch nicht bei einem Versand per Einschreiben. (das soll nicht heissen, dass der Diebstahl des Geldes „in Ordnung“ war, die Post wird sich aber in solch einem Fall wohl auf ihre AGB berufen)

Wenn Dir also jemand Geld zukommen lassen möchte, lieber per Überweisung erledigen, da kann das Geld nicht geklaut werden.

Und evtl wertvolle Sachen nur versichert verschicken lassen, da muss der Zusteller eine Unterschrift einholen, wenn er dann die Sendung einfach so hinlegt, lässt sich das besser nachvollziehen.

Falls sich Dein Zusteller nicht bessert, kannst Du wohl nur jedesmal auf’s Neue sein (Fehl)-Verhalten reklamieren.

Ich denke das ist ganz einfach Faulheit. Heute hat ein dicker Katalog im DIN 4 Umschlag durch den Türschlitz gepasst, warum aber hat vorgestern eine Bestellung ebenfalls so groß nicht gepasst? Zufällig bin ich spät am Nachmittag rausgegangen und da lag die Sendung. Hunderte Menschen hatten bis dahin Zugang dazu!

Nein, man darf die Post nicht einfach vor die Tür legen, sowas nennt man „ungesicherte Ablage“ und ist verboten. Der Zusteller muß die Sendungen benachrichtigen und dann in der Filiale zur abholung bereit legen. Allerdings ist es laut AGB auch verboten Bargeld zu verschicken. Wenn das verschwindet haftet die Post dafür nicht, auch nicht, wenn der Brief ungesichert abgelegt wurde.

Hej,
also grundsätzlich müssen Postboten klingeln und eventuell die Sendungen benachrichtigen, die nicht in den Briefkasten oder durch den Türschlitz passen. Meist stellen aber die Postboten die Sendungen aus bequemlcihkeit vor die Tür, auch weil Sie nicht mehr die Zeit haben, sich hinzustellen und zu klingeln. Bei Briefkästenanlagen werden auch meist ein Päckchen nur oben drauf gestellt auf die Anlage. Die Sendungen sind aber auch nicht versichert wenn die wegkommen. Einzig allein Pakete sind versichert.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
MfG

Der Postbote darf das nicht. Was nicht reinpasst muss er wieder mitnehmen und eine Benachrichtigungskarte einwerfen oder das beim Nachbarn abgeben.

Abhilfe schafft hier ein Aufkleber „Sendungen vollständig einwerfen - Was nicht passt bitte Benachrichtigung einwerfen.“

Gruß

Das Thema fällt wohl unter Sorgfaltspflichtverletzung / Verletzung der Sorgfalstpflicht, aber mehr weiss ich dazu nicht.

Schild an die Tür, wo Sendungen abgegeben werden sollen, die nicht durch den Schlitz passen, das dürfte auch helfen.