Postdiebstal

Hi,

Zum anderen würde es als vorsätzliche gefährliche
Körperverletzung eingestuft, wenn man ein Päckchen, von dem
man weiß daß es jemand ahnungslos (ob befugt oder nicht ist
dann egal) öffnet, entsprechend gefährlich präpariert.

Sehr zweifelhaft, wenn es dabei nur um eine Verfärbung der
Hände geht.

so lange es bei diesen Folgen bleibt, gebe ich Dir recht. Ich hatte aber auch andere Gedanken herausgelesen…
Aber selbst bei der Farbe bleibt es eine Gratwanderung, so lange man die Folgen nicht sehr genau abschätzen kann.

Gruß Stefan

Hi,

So einfach wie Du das hier darstellt ist das leider nicht
immer.

ich kann ja nur von mir sprechen, und da war es so einfach!
Nach der Beschwerde passierte erstens nichts mehr, außerdem rief mich die eine Dame aus meiner Filiale sogar persönlich auf dem Handy an, wenn wieder ein Paket für mich bereit lag (ich hatte mich u.a. beschwert, weil ich oft keine Paketbenachrichtigung bekam).
Ich sag ja nur, dass es so auch laufen kann.
Auf jeden Fall sollte man sich schriftlich beschweren, sonst passiert nämlich gar nichts.

Gruß
Cess

Hallo Cess,

da hast Du richtig Glück gehabt, oder ich Pech.

Ich versuch das seit Jahren zu vermitteln, zur Zeit mit Recht gutem Erfolg.
Eine zeitlang standen alle paar Monate wieder Päckchen bei mir vor der Tür und ich mußte wieder einen Beschwerdebrief schreiben. Freundliche Antwort habe ich immer erhalten (Textbaustein, immer wörtlich derselbe Inhalt), geklappt hat es dann auch ein Weilchen, bis wieder eine Vertretung am Werk war.

Bei mir ist das Problem, daß ich recht viel im Versandhandel bestelle und auch sehr gerne Dinge, die bereits bezahlt sind und auf mein Risiko versandt werden (z.B. Ebay). Da guck ich dann in die Röhre, wenn die Ware weg ist.

Aber es freut mich zu hören, daß die Post auch hkundenfreundlicher reagieren kann.

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Volker (das nennt man Anrede),

Der Raub einer Geldbombe ist eindeutig eine Nummer
schwerwiegender als der Diebstahl eines Päckchens. Darum kann
ein Färbemittel in dem einen Fall angemessen sein, im anderen
nicht.

… ganz recht, eine Nummer schwerwiegender - mehr aber auch nicht.

Wer entscheidet in diesem Fall, was angemessen ist oder was nicht?
Diese Unterschiede sind Dir anscheinend bekannt.

Die einfachsten Benimmregeln zum Aufbau eines Postings scheinst Du aber zu ignorieren. Meist Du das ist angemessen, nur weil Du anderer Meinung bist? Steht mir da kein angemessener Gruß zu?

Ich empfinde es durchaus als angemessen, hier ein chemisch ungiftiges und ausschließlich färbendes Mittel an mich selber (!) zu adressieren.
Wenn jemand Kin Kontakt mit diesem Mittel kommt dann doch nur, weil er eine kriminelle Handlung begangen hat!
Dem Risiko, daß das jemand als unangemessen einstufen könnte, würde ich ganz gelassen entgegensehen.

Grüße
Gordie
(das nennt man Gruß)

Hey,

Bei mir ist das Problem, daß ich recht viel im Versandhandel
bestelle und auch sehr gerne Dinge, die bereits bezahlt sind
und auf mein Risiko versandt werden (z.B. Ebay). Da guck ich
dann in die Röhre, wenn die Ware weg ist.

aber auch bei eBay kann man auf versichertem Versand bestehen. Ist dann zwar etwas teurer, aber im Endeffekt sinnvoller.

Aber es freut mich zu hören, daß die Post auch
hkundenfreundlicher reagieren kann.

Ich gebe zu, dass ich auch sehr überrascht war, als die Beamtin am Schalter mir vorschlug, mich anzurufen, wenn wieder ein Päckchen für mich da ist. Das hatte ich bis dato auch noch nicht erlebt. :smile:

Gruß
Cess

Hallo!

Das war eigentlich nicht das Ziel, nur ihm den Spass einwenig
zu verderben :smile:

Es gibt doch schon diverse Tüten, die beim Öffnen eine Melodie vor sich hin dudeln. Mit einem bisschen technischem Geschick lässt sich doch sowas in lauter, kreischender Form in ein Paket einbauen, so dass es anfängt zu jaulen, wenn man den Deckel auf macht. Dann braucht man sich nur lauschend in den Hausflur begeben und dann beim Dieb klingeln und dreist sein Paket zurück fordern. ( bin auf die Idee durch Harry Potter gekommen. Dort gibt es auch kreischende Briefe :wink: )

Tara

Inhaltlich möchte ich mich zu dem Problem nicht weiter äußern. Da ist imho alles gesagt.

Zum Formalen: Anrede und Gruß halte ich nicht für nötig. Schließlich handelt es sich um ein Forum und nicht um einen Brief oder eine E-Mail.

Hallo!

Als Rechtsreferendar sollte man den Unterschied zwischen Raub
und Diebstahl kennen.

Stimmt. Und weißt Du was: Den kenne ich sogar. Was mich wundert ist, dass Journalisten neuerdings solche Unterschiede kennen, wo die doch üblicherweise Diebstahl mit Betrug, Raub mit räuberischer Erpressung und Mord mit Totschlag verwechseln…Aber wo wir hier schonmal dabei sind: Kennst denn Du den Unterschied zwischen Notwehr, rechtfertigendem Notstand und entschuldigendem Notstand und weißt, wann und wie dabei eine Güterabwägung überhaupt stattfinden muss? Ich denke nicht, aber das ist die Frage auf die es ankommt, in zweiter Linie.
Die erste Frage ist doch: Darf ich ein Paket, dass mir gehört, so präparieren, dass derjenige, der es unberechtigt an sich nimmt, erkannt werden kann. Wenn ich mir das dann so überlege, dann kann eine Verhältnismäßigkeitsprüfung wie Du sie ansprichst ja nur in Frage kommen, wenn ich einen Rechtfertigungsgrund dafür brauche, dass der andere nun verfärbet Hände hat. Den brauche ich aber nur, wenn ich eine Straftat begangen habe.
Wenn Du mir jetzt sagst, welchen Straftatbestand das erfüllen soll, wenn ich dafür sorge, dass der Inhalt dem öffnenden Menschen die Hände verfärbt, dann bitte.
Solltest Du einen finden, komme ich mit guter Begründung dann immer noch zu einer Rechtfertigung.

Frank

1 Like

Eine tolle Idee!
owT

Ich kann das gut nachvollziehen. Aber lass die Finger davon. Es gibt Leute, die
werden dafür bezahlt, solche Typen ausfindig zu machen. Wenn Du die Sache selbst
in die Hand nimmst, wird Dir daraus auf jeden Fall ein Strick gedreht, denn
selbst Polizei zu spielen ist verboten. Übrigens ist es nicht schwer, die
notwendige Markierung für das Päckchen zu bekommen. Aber das ist nicht der Punkt.
Sicher geht es bei der Polizei nicht so schnell, wie Du Dir es wünschst. Aber es
bringt Die gar nichts, das allein zu klären. Es sei denn, Du willst Dir selbst
etwas beweisen (was ich in diesem Fall nicht glaube). Dann musst Du auch mit den
Konsequenzen leben. Wie wäre es, wenn Du auf legalem Weg recherchierst und
Deine Erkenntnisse der Polizei mitteilst? Aber Achtung! Du darfst ohne seine
Einwilligung niemanden fotografieren, und Du darfst auch kein Aufnahmegerät ohne
Einwilligung verwenden. Legale recherche wären in diesem Fall eigene
Beobachtungen und Aktennotizen.
Liebe Grüße
Gabi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erfahrungsbericht Ermittlungen der Post - etwas OT
Hallo!

Also wir hatten letztes Jahr nicht so viel Glück. Ein unvorsichtiger Absender hat auf die Glückwunschkarte (mit Geld drin *kopfschütel*) auch noch ‚An das Brautpaar‘ geschrieben… die ‚Einladung‘ wurde auch glatt aufgegriffen und das Geld raus geklaut.

Im Postamt haben sie uns nur angeschaut wie eine Kuh beim Gewitter und mit den Schultern gezuckt. Könnten sie nicht nachvollziehen…blabla…

Da hat sich damals niemand für interessiert. Kurze Zeit später etwas ähnliches. Ein geöffneter Umschlag, der vermuten ließ, dass was hätte drin sein können. Diesmal war es glücklicherweise nicht so. Aber auch diesmal habe ich es gemeldet - mit dem gleichen Ergebnis.

Also Post… ich bin einer der ersten Kunden für Alternativ-Zusteller, sobald es sie Bundesweit endlich auch für Briefe gibt!

Viele Grüße,
Swantje