Hi,
Zum anderen würde es als vorsätzliche gefährliche
Körperverletzung eingestuft, wenn man ein Päckchen, von dem
man weiß daß es jemand ahnungslos (ob befugt oder nicht ist
dann egal) öffnet, entsprechend gefährlich präpariert.Sehr zweifelhaft, wenn es dabei nur um eine Verfärbung der
Hände geht.
so lange es bei diesen Folgen bleibt, gebe ich Dir recht. Ich hatte aber auch andere Gedanken herausgelesen…
Aber selbst bei der Farbe bleibt es eine Gratwanderung, so lange man die Folgen nicht sehr genau abschätzen kann.
Gruß Stefan