Postdiebstal

Hallo Gemeinschaft

folgender Sachverhalt: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 18 Mieteinheiten. Leider ist es so, das Päckchen an mich nicht ankommen. Habe mir als Test selbst zwei geschickt. Ich habe nur eine logische Erklärung. Der Postbote klingelt nicht, sondern stellt das Päckchen auf den Briefkasten im Hausflur, und dann wird es von jemandem im Haus geklaut. So weit so gut, das Problem der Zustellung werde ich in den nächsten Tagen bei der Post klären.

Jetzt zur Sache ansich. Ich beabsichtige mir wieder eines zu schicken. Diesmal jedoch beabsichtige ich den Inhalt mit einer Chemikalie zu präparieren, die bei Kontakt die Hände verfärbt. (falls ich das Zeug irgendwo herbekommen sollte) Selbst wenn es diesmal korrekt zugestellt werden sollte, werde ich es auf den Briefkasten stellen und abwarten. Wenn es weg sein sollte, dürfte logischer Weise jemand im Haus mit verfärbten Händen rumlaufen.

Aber was kann ich machen um herauszufinden wer das ist? Gut, ich kann an jeder Türe klingeln und bitten mir die Hände zu zeigen :smile:), aber davon erhoffe ich mir gar nichts. Nicht zuletzt, weil ich nicht weiss, wieviele Personen im jeweiligen Haushalt leben. Meine Frage lautet: Kann ich da in irgendeiner Form auf die Unterstützung der Polizei rechnen? Ich meine wenn ich im vorhinein eine Anzeige gegen Unbekannt mache. Kommen die wenn das Päckchen wieder weg sein sollte, und bitten die Hausbewohner, erst einmal auf freiwilliger Basis ihre Hände vorzuzeigen? Oder würde eventuell auch die Polizei,um den Täter ausfindig zu machen, ein solchen Päckchen als Köder präparieren? Ich weiss, es klingt alles lustig, aber das wäre für mich der einzige Weg herauszufinden wer die Päckchen klaut.

Ich bedanke mich im voraus

Stefan

Hi!

Zur eigentlichen Frage kann ich dir wenig sagen, aber ich würde dir DRINGEND davon abraten, Päckchen mit irgendwelchen Chemikalien zu präparieren. Ich bin ziemlich sicher, dass sowas illegal ist und noch dazu erheblich schwerwiegender als der Päckchen-Diebstahl. Vermutlich würde das sogar in Richtung Körperverletzung gehen.

Gruß

Volker

Hi

Vermutlich würde das sogar in Richtung
Körperverletzung gehen.

eine ekelerregende Füllung könnte aber legal sein :smile:
HH

Moin,

der Postbote darf das Päckchen nicht einfach irgendwo abstellen. Ich hatte den ähnlichen Fall, dass Päckchen gar nicht ankamen oder eben einfach in den Flur gestellt wurden - hab mich bei meiner Postfiliale beschwert, jetzt passiert das nicht mehr.
Falls du Rechnungen bekommst, gib an, dass die Pakete nicht bei dir ankamen. Solange niemand eine Unterschrift von dir vorlegen kann, musst du auch nicht zahlen.
Ich hatte einmal die Situation, dass ein Nachbar ein Paket für mich annahm, es unterschrieb und vor meine Tür stellte - sagte er jedenfalls. Das Paket hab ich nie gesehen, aber die Rechnung bekommen. Ich hab nicht gezahlt und bei genauerer Untersuchung hat man seine Unterschrift nachweisen können - er musste dann zahlen. Blöd für ihn, ich schätze, jemand aus dem Haus hat das Ding einfach eingesackt.

Gruß
Cess

Hallöchen,

Und dann erkennt man den Dieb an der grünen Gesichtsfarbe, oder wie? *g* SCNR

Gruß
Michaela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Volker,

Zur eigentlichen Frage kann ich dir wenig sagen, aber ich
würde dir DRINGEND davon abraten, Päckchen mit irgendwelchen
Chemikalien zu präparieren. Ich bin ziemlich sicher, dass
sowas illegal ist und noch dazu erheblich schwerwiegender als
der Päckchen-Diebstahl. Vermutlich würde das sogar in Richtung
Körperverletzung gehen.

wenn ich das richtig verstanden habe soll nicht das Päckchen aussen behandelt werden, sondern der INHALT des Päckchens (sonst würde ja auch der Postbote farbige Finger bekommen).
Und warum sollte das illegal / verboten sein?
Den Inhalt geht niemanden was an!

Grüße von
Tinchen

Die Post hat eigene Ermittler!
Hallo stefan,

die Post hat eigene Ermittler. Ich hatte vor Jahren ein ähnliches Problem und schilderte es bei der Post. Darauf gab man mir die Durchwahl eines hauseigenen Ermittlers. Dieser überwachte danach wochenlang die Postzustellerin und beobachtete auch die Nachbarn. Er sagte auch etwas dahingehend, er wolle einen brief präparieren, um den Postdieb zu überführen.
Du brauchst Dir also selbst gar keine Gedanken zu machen, wende Dich einfach an die Nachforschungsstelle. Kostenlos ist das Ganze übrigens auch.

Viele Grüße,

Annette.

Hi,

Und warum sollte das illegal / verboten sein?
Den Inhalt geht niemanden was an!

zum einen könnten Spezialgesetze aus dem Chemikalienrecht greifen.
Zum anderen würde es als vorsätzliche gefährliche Körperverletzung eingestuft, wenn man ein Päckchen, von dem man weiß daß es jemand ahnungslos (ob befugt oder nicht ist dann egal) öffnet, entsprechend gefährlich präpariert.

Gruß Stefan

So ist es.

:smile: Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn ich das richtig verstanden habe soll nicht das Päckchen
aussen behandelt werden, sondern der INHALT des Päckchens
(sonst würde ja auch der Postbote farbige Finger bekommen).
Und warum sollte das illegal / verboten sein?
Den Inhalt geht niemanden was an!

Die Tatsache, dass jemand das Päckchen klaut, rechtfertigt aber noch lange nicht, dass man ihn gleich mit Chemikalien behandelt. Das ist nicht einmal im entferntesten verhältnismäßig.

Hi

Und dann erkennt man den Dieb an der grünen Gesichtsfarbe,
oder wie? *g* SCNR

Das war eigentlich nicht das Ziel, nur ihm den Spass einwenig zu verderben :smile:

hh

Gruß
Michaela

Hallo!

Zum anderen würde es als vorsätzliche gefährliche
Körperverletzung eingestuft, wenn man ein Päckchen, von dem
man weiß daß es jemand ahnungslos (ob befugt oder nicht ist
dann egal) öffnet, entsprechend gefährlich präpariert.

Sehr zweifelhaft, wenn es dabei nur um eine Verfärbung der Hände geht.

Frank

Hallo,

Die Tatsache, dass jemand das Päckchen klaut, rechtfertigt
aber noch lange nicht, dass man ihn gleich mit Chemikalien
behandelt. Das ist nicht einmal im entferntesten
verhältnismäßig.

Wohl schon, denn der Privatbürger ist überhaupt nicht an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden.
Die Frage ist nur, ob die Farbe der Strafverfolgung dient oder der Verhinderung der Wegnahme. Wenn letzteres der Fall ist (da der Gefärbte dann den Diebstahl aus Angst vor Entdeckung nicht mehr ausführt), dann sehe ich da kein Notwehrproblem. Hier gibt es eben gerade keine Güterabwegung, sondern es ist das erlaubt, was die Rechtsbeeinträchtigung effektiv abwehrt.
Gruß,
Dea

1 Like

So#n Quatsch …
… dann wäre es ja auch illegal und gefährliche Körperverletzung, wenn Geldbomben mit Färbemitteln präpariert werden oder die untersten Geldscheine in der Bank auf die Finger der Diebe abfärben.

Ich habe aber noch nie davon gehört, daß Bankräuber die Bank auf Schadenersatz wegen Körperverletzung verklagt haben.

Und genau derselbe Tatbestand liegt hier vor: Diebstahl von fremdem Eigentum.

Ich hätte überhaupt keine Probleme, mir selber legale Chemikalien zu schicken und würde es mit Ruhe drauf ankommen lassen.

Grüße
Gordie

Die Post ist leider Beschwerderesistent …
Hallo Cess,

der Postbote darf das Päckchen nicht einfach irgendwo
abstellen. Ich hatte den ähnlichen Fall, dass Päckchen gar
nicht ankamen oder eben einfach in den Flur gestellt wurden -
hab mich bei meiner Postfiliale beschwert, jetzt passiert das
nicht mehr.

ich habe auch seit Jahren das Problem, daß der Postbote (meist ein Neuer oder eine Vertretung, die mich noch nicht kennt) Päckchen vor der Tür abstellt (Reiheneckhaus). Es fehlt manchmal nur noch der Zettel: „Bitte nimm mich mit“. Weggekommen ist bisher nur einmal etwas und das kann auch schon vorher verschwunden sein.
Aber ich arbeite schon seit Jahren mit ständigen Beschwerden an dem Problem, daß die Paketfahrer einen roten Zettel einwerfen und das Päckchen zu Filiale bringen.

So einfach wie Du das hier darstellt ist das leider nicht immer.

Grüße

Gordie

Ich meinte auch nicht die juristische Verhältnismäßigkeit, sondern den gesunden Menschenverstand, der einem sagen sollte, dass solche Maßnahmen deutlich übertrieben sind. Insbesondere dann, wenn man zuvor nicht den normalen Weg über Post und/oder Polizei gegangen ist.

Der Raub einer Geldbombe ist eindeutig eine Nummer schwerwiegender als der Diebstahl eines Päckchens. Darum kann ein Färbemittel in dem einen Fall angemessen sein, im anderen nicht.

dann nimm doch stinkbomben…
…die so verpackt sind, dass sie beim öffnen zerbrechen.

1 Like

Der Raub einer Geldbombe ist eindeutig eine Nummer
schwerwiegender als der Diebstahl eines Päckchens. Darum kann
ein Färbemittel in dem einen Fall angemessen sein, im anderen
nicht.

Kannst Du mir sagen, auf welches Rechtsverständnis sich das stützen soll? Vollkommen haltlos was Du sagst!

Frank

Als Rechtsreferendar sollte man den Unterschied zwischen Raub und Diebstahl kennen.

Aber der Thread-Eröffner kann ja gerne seine chemischen Experimente versuchen. Bin gespannt auf die Konsequenzen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]