In dem Dreifamilien Haus in dem ich wohne, gibt es unten in der Eingangstuer keinen Posteinwurfschlitz. Die Briefkaesten sind aber innen im Hausflur.
Der Brieftraeger hat zwar inzwischen einen Schluessel fuer die Tuere, aber wenn er mal Vertretung hat, dann muss derjenige immer klingeln und es ist auch nicht immer jemand zuhause. Einmal habe ich schon einen Brief draussen auf der Strasse gefunden, ist eine belebte Hauptstrasse.
Eine Zeitung abonnieren kann ich auch nicht, waehrend einem Probeabo wurden mir zwei Ausgaben geklaut weil sie ja draussen auf dem Buergersteig vor der Haustuere liegt.
Ist mein Vermieter nicht dazu verpflichtet solch einen Einwurfschlitz einbauen zu lassen?
Wie teuer ist sowas ueberhaupt?
Und wer installiert das?
Hattest du die Frage nicht schon einmal gestellt oder handelt es sich nur
um Namensgleichheit ?
Bitte nachsehen in :Hauswirtschaft und Handwerk - Beitrag vom 10.05.
Ob es einen Erfolg gab,kann ich nicht beurteilen.
m.E. ist der Briefkasten ausreichend. Bezugnehmend auf ein Urteil vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ist ein Vermieter nicht verpflichtet eine Briefkastenanlage zu errichten, wenn der Postbedienste an der Wohnung durch einen Postwurfschlitz die Post zustellen kann.
Der Brieftraeger hat zwar inzwischen einen Schluessel fuer die
Tuere, aber wenn er mal Vertretung hat, dann muss derjenige
immer klingeln und es ist auch nicht immer jemand zuhause.
Dazu möchte ich anmerken, dass der Zusteller den Schlüssel gar nicht hätte annehmen dürfen. Früher war das o.k., heute nicht mehr zulässig. Akzeptiert werden gerade noch „Altlasten“, also wenn der Zusteller den Schlüssel schon seit langem hat.
Probleme ergeben sich nämlich immer dann, wenn ein Zusteller seinen Schlüsselbund (mit Hausschlüsseln zu vielen Häusern) verliert. Er haftet dafür dann mit seinem Privatvermögen.
Wir haben KEINEN Posteinwurfschlitz.
Die Briefkaesten sind im Flur und der Brieftraeger muss klingeln um die Post reinzubringen.
Aber nicht immer ist jemand da.
Tut mir leid,wußte ich nicht.Aber soll es wirklich so schwer sein,daß kleine Problem zu lösen ?
Was sagt denn der Hauseigentümer dazu.Wurde er schon einmal befragt ?
Kann mann sich nicht mit den anderen Mietern einmal absprechen und ev. die
Kosten zwischen allen Mietern und dem Eigentümer teilen ?Vielleicht bewirkt
es viel mehr,wenn alle ein wenig zusammen rutschen,als einen Rechtsspruch
zu finden.Ist nur so´ne Idee.
Hallo, Jima,
Jetzt ist immer noch keine vernünftige Antwort eingegangen, da will ich es mal versuchen.
Das AG Hamburg hat am 23.7.74/40 C 305/73 geurteilt, dass eine Mietminderung von 3% zulässig ist, wenn der Briefkasten fehlt und die Postzustellung deswegen unmöglich ist.
Vom LG Berlin gibt es ein Urteil, das eine Mietminderung von 0,5% zuläßt, wenn der Briefkasten für die Zustellung von Zeitschriften und DIN A4-Umschlägen zu klein ist.
Da bei Dir ja der Briefkasten für den Zusteller nicht ungehindert zugänglich ist (Wenn Vertretung und niemand zu Hause) sehe ich das im gleichen Kontext.
Ich würde daher dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass dieser Mangel besteht, dass Du darum bittest, diesen Mangel abzustellen (wie muß Dich nicht interessieren), eine angemessene Frist zur Abstellung des Mangels setzt (z.B. 1 Monat) und ankündigst andernfalls Deine Miete um 2% wegen dieses Mangels zu mindern. Diesen Schrieb würde ich ihm persönlich unter Zeugen in die Hand drücken.
Jima, allerdings ich bin kein Rechtsexperte und deshalb empfehle ich Dir, Dich mit einem Rechtsanwalt oder auch dem örtlichen Mieterverein in Verbindung zu setzen, ob diese Fachleute diesen Weg für richtig halten.
Hallo,
was du geschrieben hast ist auch meine Vorstellung davon. Ich wollte nur mal abklaeren wie das rechtlich aussieht. d.h. ob ich bzw wir, die Mieter, Anspruch darauf haben.
Juristische Schritte einzuleiten liegt mir fern.
vg, jima
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juristische Schritte
Hallo Jima,
na, die schriftliche Aufforderung an den Vermieter, diesen Mietmangel abzustellen (und das ist m.E. ein gravierender Mietmangel. Nimm nur einmal an, Du erhältst dadurch ein amtliches Schreiben nicht und versäumst deswegen irgendeine Frist!) ist ja noch kein juristischer Schritt. Und die Fristsetzung und die Androhung der Mietminderung soll ja den Herrschaften nur deutlich machen, dass Du es ernst meinst.
Die Abklärung, ob ein Schreiben in dieser Form wirksam ist kann ich Dir nicht abnehmen. Entweder Du machst das einfach, oder Du holst Dir fachlichen Rat. Der kann dir aber verbindlich in einem Internet-Forum nicht gegeben werden.