Postentgeltpauschale bei anwaltl. Erstberatung?

Hallo,

was würdet ihr zu folgendem Fall sagen:

Ein Verbraucher geht zu einem Anwalt und lässt sich beraten, z.B. zum Umgang mit einem Testament. Es handelt sich um eine relativ einfache Sache, die mit einem Erstgespräch geklärt werden kann.
Der Aufwand des Anwalts: Ca 5 Minuten Telefonat im Vorfeld, als der Verbraucher anrief um den Termin auszumachen, ca. 1 Stunde Beratung, und das Schicken der Rechnung.
Beim Abschluss des Gespräches sagt der Anwalt, er werde die Erstberatungsgebühr abrechnen.

Nun erhält der Verbraucher die Rechnung, sie beläuft sich auf 190 EUR netto Erstberatungsgebühr und 20 EUR Postentgeltpauschale nachNr. 7002 VV RVG + natürlich Steuer = 250,- EUR.

2 Fragen:

  1. Ist berechtigt, dass bei einer einfachen Sache ohne großen Aufwand oder Risiken und 1 Stunde Beratung der Höchstsatz von 190 EUR (der für eine Erstberatung berechnet werden darf) berechnet wird? (Die 190 EUR sind ja keine Festgebühr, sondern ein Rahmen mit Höchstwert 190 EUR, da § 14 Abs. 1 RVG auch für die Erstberatung gilt, dies habe ich im Netz bei einer Schrift des Muenchner Anwaltsvereins gefunden).
    Oder gibt es da eine Chance, für den Verbraucher noch zu verhandeln? Anzunehmen ist ja, dass der Anwalt grundsätzlich für eine Erstberatung den Höchstsatz berechnet, egal wie einfach oder schwierig die Angelegenheit ist.

  2. Ist die Berechnung der Postentgeltpauschale bei einer Erstberatung berechtigt? Sie entspricht bei weitem nicht den tatsächlichen Auslagen, und ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass sie bei einer Erstberatung nicht berechnet werden darf. Gibt es hierzu eine Regelung oder wo könnte man die nachlesen?

Danke,

Julia

Hallo!

  1. Ist berechtigt, dass bei einer einfachen Sache ohne großen
    Aufwand oder Risiken und 1 Stunde Beratung der Höchstsatz von
    190 EUR (der für eine Erstberatung berechnet werden darf)
    berechnet wird?

Das liegt grundsätzlich im Ermessen des Anwalts und ist auch abhängig vom Gegenstandswert und der Bedeutung der Angelegenheit. Bei Erbangelegenheiten mit fünf-, sechs-, siebenstelligem Volumen sind die Beratungskosten also ziemlich hoch anzusetzen.

da § 14 Abs. 1 RVG auch für
die Erstberatung gilt,

Eben drum!

  1. Ist die Berechnung der Postentgeltpauschale bei einer
    Erstberatung berechtigt?

Ja, wenn denn der Anwalt auch Auslagen für Post- und Telekommunikationsentgelte hatte! Das ist der Fall, wenn er selbst irgendwo anruft oder auf Wunsch des Mandanten eine schriftliche Zusammenfassung faxt oder verschickt. Für das Verschicken der Rechnung fällt die Pauschale nicht an. Im Beispielfall würde ich sie rauskürzen.

Sie entspricht bei weitem nicht den
tatsächlichen Auslagen,

Das tut sie fast nie, und meistens ist sie zu niedrig. So ist das bei Pauschalen.

und ich meine auch irgendwo gelesen zu
haben, dass sie bei einer Erstberatung nicht berechnet werden
darf.

Ja, was man nicht so alles liest.

Hallo,

  1. Ist die Berechnung der Postentgeltpauschale bei einer
    Erstberatung berechtigt?

Ja, wenn denn der Anwalt auch Auslagen für Post- und
Telekommunikationsentgelte hatte! Das ist der Fall, wenn er
selbst irgendwo anruft oder auf Wunsch des Mandanten eine
schriftliche Zusammenfassung faxt oder verschickt. Für das
Verschicken der Rechnung fällt die Pauschale nicht an.

Steht das irgendwo, dass das nur dann anfällt, wenn er solche Auslagen hatte? Sprich, kann sich der Verbraucher auf irgendwas berufen, oder kann er nur auf die „Kulanz“ des Anwalts hoffen und ihn freundlich bitten, das aus der Rechnung zu streichen?
Wer legt sich schon gerne mit einem Anwalt an?

Danke,
Julia

Steht das irgendwo, dass das nur dann anfällt, wenn er solche
Auslagen hatte?

Das ist zum einen selbstverständlich, ergibt sich zum anderen aber doch recht klar aus RVG VV 7002 („tatsächliche Auslagen“).

Sprich, kann sich der Verbraucher auf
irgendwas berufen, oder kann er nur auf die „Kulanz“ des
Anwalts hoffen und ihn freundlich bitten, das aus der Rechnung
zu streichen?

Verbraucher und auch Nicht-Verbraucher müssen nix bezahlen, was sie nicht bezahlen müssen.

Wer legt sich schon gerne mit einem Anwalt an?

Viele Leute.

Levay