Hallo!
Ich möchte gerne mal folgenden Sachverhalt geklärt haben: ich habe 2 Postadressen in einem Ort, eine am Hauptwohnsitz „A“ lt. personalausweis und eine Adresse bei meinen Eltern „B“ im selben Ort. An beiden Briefkästen ist ordentlich mein Name dran. Jetzt kommt die Postfrau und schickt meine Post die an „A“ geht zurück mit der Begründung dass ich doch da net Wohne, denn sie kennt ja nur die Wohnung „B“ noch bei den Eltern. Ich frage mich handelt die Postfrau richtig? Und zweitens was geht es sie an wo ich gemeldet bin usw.? Wenn da Name dran steht und Straße hat sie das doch einfach einzuwerfen oder egal ob bei „A“ oder bei „B“?
Hallo,
das ist reine Schikane. Wenn die Zustellerin der Meinung ist, du würdest unter „A“ nicht wohnen, müsste sie sich zur Klärung den Ausweis mit der Meldeadresse zeigen lassen. Ich würde mich beim Kundenservice der Post beschweren (Internetseite).
Hallo MarioNRW,
ich bin mir sicher, dass die Postfrau nicht alle Briefe so behandelt hat. Sie hat lediglich ein Antrag auf PackStation (oder Amazon) zur Zustellung gehabt und das geht nicht an der Zweite Wohnsitz. Das hat mit der Post nichts zu tun, sondern mit der Auftraggeber, der verlangt die Zustellung nur an der Erste Wohnsitz.
Die Postfrau hat richtig gehandelt.
Wenn die Dame nicht eine Identitätsfeststellung unterzeichnen muss, bin ich sicher, dass sie sogar an nicht existierende Namen zustellt, da wer hinter einen Namen steckt, geht die Dame nichts an (außer wenn der Auftraggeber anders verlangt).
Viele Grüße
Paul
Das meine ich nämlich auch dass es Schikane ist! Es ist an beiden Briefkästen ordentlich mein Name dran. Denn: stellt euch mal vor der Student Müller aus Nürnberg studiert in Lübeck und hat dort eine WG. Er behält natürlich seine Adresse lt. Personalausweis bei den Eltern in Nürnberg. Es kann doch der Postfrau in Lübeck Wurscht sein ob er da gemeldet ist oder nicht!! Wenn Müller am Kasten steht in Lübeck wird da eingeworfen und Punkt!! Danke für die Antworten!
Hallo!
Nein, es handelte sich dabei um ganz gewöhnliche Briefe. Standart Post eben, Handyrechnung, Urlaubspost ect.!
Wenn Strasse Hausnummer stimmt und Name dransteht dann muss sie zustellen!
Beschwere dich.
Hallo MarioNRW,
in diesem Fall handelt die Dame nicht richtig, da sie der Postbeförderung und nicht der Identitätsfeststellung beauftragt ist.
Ich wurde empfehlen, die Dame mal direkt anzusprechen und dabei eine nette Praline schenken (bei mir klappt immer) und sagen, dass ein Experte aus der Hotline die Lage geklärte hätte und sie darf auf jeden Fall Ihre Post da liefern, wo sie es gerne hätten.
Zur Verständnis, wäre auch wenn ich meine Firmenpost in ein anderen Anschrift bekommen wurde als meine Privat. Sagen sie so, sie wird bestimmt besser verstehen.
Mit ein Lächeln erreicht man viel, leider manche Briefträger wollen etwas mehr Aufmerksamkeit, es ist bestimmt nichts Böses. Nur menschlich.
Hallo Marion,
zuerst vorweg: Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht und ich arbeite nicht in der Zustellung. Aber ich bin Deiner Meinung, was die Zustellung an Deine Adresse „A“ angeht. Die Zustellerin darf nicht einfach Deine Post an den Absender zurückschicken, nur weil sie zufällig weiß, dass Du noch eine zweite Anschrift hast, an welcher Dich Deine Briefe erreichen können.
Zumal wenn Dein Briefkasten korrekt beschriftet ist und klar zu erkennen, dass man Dich postalisch dort erreichen kann.
Die Post prüft im Übrigen nicht, ob jemand an einer Adresse gemeldet ist (wäre 1. noch schöner und 2. fehlt für so was die Zeit.Außerdem kann man sich Post überall hin schicken lassen, auch abweichend von der Heimanschrift.
Was könnte Abhilfe schaffen? Entweder mit der Zustellerin sprechen und auf die Sachlage hinweisen, wenn das nichts bringt kannst Du Dich bei der Post direkt beschweren, entweder per Telefon (0180 2 3333, 6ct/Anruf) oder schriftlich bei
https://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?xmlFile=1…
Es gibt auch noch eine kostenlose Servicehotline, da wird man zurückgerufen, leider haben ich Nummer dafür nicht im Kopf, die bekommst Du aber in der nächsten Postfiliale.
Grüße von Iris
(Mario! ^^)
Hallo, danke für die Antwort! Genau das habe ich schon gemacht. Online-Formular ausgefüllt und zurück gerufen werde ich auch. Mir reicht es jetzt. Ich habe vorallem zwei verschiedene Postfrauen (normale + Vertretung) darauf aufmerksam gemacht dass sie es zustellen müssen. Jedes mal sinnlose Diskussionen was beide anfangen über die Meldeadresse?? Frechheit! Also langsam kann ich darüber net mehr lachen… Wenn Name dran steht bei beiden Kästen, dann haben die das einzuwerfen und Punkt. Zeitverlust & Geldverlust dadurch hatte ich schon. Mal sehen was bei raus kommt jetzt! Mfg. Mario
Hallo Mario (Asche auf mein Haupt
)
das wird wohl das Beste sein, wenn die Zusteller/innen nicht einsichtig sind.
Das ist schon allerhand, wenn solche Behauptungen kommen, wie sollte es ein Zusteller schaffen, von allen Menschen, an die er Post zustellt, die Meldeadresse zu erfahren ?
Diese Aussage macht keinen Sinn !
Also, hoffentlich klappt das dann besser.
Iris
Hej,
da es sich bei Dir voraussichtlich um die selbe Postbotin handelt, woher soll ise sonst von deinem zweiten Wohnsitz wissen, würd ich sie einfach mal fragen, warum sie die Briefe zurückschickt. Versuch das am besten mit Ihr zu klären.
Sorry wenn ich dazu nicht mehr sagen kann.
MfG
Hallo, ja es ist die gleiche Postfrau und deren Vertretung. Das Problem besteht wohl hauptsächlich darin dass sie es nicht verstehen wollen, vor allem da es im selben Ort ist. Das zeigt mir dass die Zusteller teilweise wohl zu viel Langeweile haben…
Hallo MarioNRW!
Meines Erachtens ist die Zustellerin verpflichtet, an beiden Adressen zuzustellen. Post für Adresse A sollte Sie bei A einwerfen, für Adresse B bei B. Da Sie beide Briefkästen ordentlich beschriftet haben, sollte es keine Probleme geben. Sprechen Sie mit der Zustellerin über ihren Zweitwohnsitz, ignoriert sie weiterhin den Sachverhalt, so wenden Sie sich sofort an den Kundenservice.
Grüße
Lupo
Hej,
also an lange Weile während der Zustellung kann ich mich nicht erinnern und das obwohl ich diesen Job mehr als 10 Jahre gemacht habe. Denn nach der Zustellung ist Feierabend und wenn das so zeitig wie mölicdh war, war ich immer sehr froh darüber.
Das es die selbe Zustellerin sein muss, wahr mir klar. Aber vielleicht hast du mal bei einer Sendung die Annahme verweigert und es ist dadurch so entstanden… vielleicht bei einer Zustellungsurkunde oder bei einem anderen negativen Brief… das weiss ich alles nicht…
MfG
Hallo!
Weiß noch jemand ob die Post(frau) berechtigt ist beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage zu senden? Das wurde mir angedroht noch bevor der Sachverhalt als Erledigt betrachtet wurde. Wie zu erwarten war zu meinen Gunsten. Fand das Thema zwar sinnlos weil eindeutig, aber wenn die Zustellerin meint… Bitte!
ich würde zuerst mal den Kontakt zu der Zustellerin suchen …