Postgeheimnis bei E-Mail innerhalb der Firma?

Hi Experten!

Wir haben aus Anlass der häufigen Junkmails letztens ein interessantes Szenario erlebt und diskutiert.

Wie würdet Ihr das beurteilen?
In der Firma besteht die generelle Regelung, dass die private Nutzung des Internet den Mitarbeitern untersagt ist. Zum Thema E-Mail jedoch gibt es keine Regelung. Nun wurde vom PC eines Mitarbeiters eine E-Mail mit privatem Inhalt an einen ausgewählten Kreis von Kollegen (nicht an alle) gesendet.
Ein ihm in der Hierarchie übergeordneter, jedoch nicht weisungsbefugter Manager verschafft sich nun Zugriff zu dieser Mail, vermutlich über einen der Mitarbeiter in seiner Abteilung, an den die Mail auch ging, und leitet diese an die Geschäftsleitung weiter mit der Empfehlung (wörtlich), den betreffenden Mitarbeiter zu entlassen.

Der betreffende MA wollte nun mit mir die Rechtmässigkeit der ganzen Sache diskutieren und ich fürchte um den Frieden in der Firma, denn er möchte den Manager verklagen falls es sich hier wirklich um die Verletzung seines Postgeheimnisses handeln sollte.
Nun ist es so, dass ich gerne wissen möchte:
a) liegt eine Verletzung seines Postgeheimnisses vor?
b) anscheinend darf der direkte Vorgesetzte in die Mails seiner Mitarbeiter schauen (habe ich gelesen). Gilt das auch für andere „Übergeordnete“?
c) was sind die juristischen Möglichkeiten des Mitarbeiters und die möglichen Folgen für den Manager?

Vielen herzlichen Dank im voraus für Eure qualifizierten Antworten!

Grüße,

Mathias

hallo mathias,

email und postgeheimnis in einem atemzug zu nennen, finde ich sehr gewagt :wink:
in dieser beziehung hat eine email ungefähr den status einer postkarte. jede weitere diskussion, ob das mögliche lesen von fremden emails statthaft ist oder nicht, erübrigt sich daher. spätestens der sysadmin liest alle.

gruß
ann

*off topic*
Hi,

spätestens der sysadmin liest alle.

oje, bei 100.000 Mails am Tag bin ich da überfordert. Ist das Pflicht? *ggg*

Gruß,
Micha

Hallo Mathias,

ähm, also Experte bin ich keiner, aber vom gesunden Menschenverstand her würde ich auch sagen, daß ich damit rechnen muß, daß meine (Firmen)Mails in „falsche“ Hände geraten.

Abteilung, an den die Mail auch ging, und leitet diese an die
Geschäftsleitung weiter mit der Empfehlung (wörtlich), den
betreffenden Mitarbeiter zu entlassen.

Da käme es natürlich auf den Inhalt vom Mail an :wink: Aber gehen wir mal davon aus, daß das nur der übliche Unsinn war und nicht konkrete „Beschwerden“ (so nach dem Motto: „Der alte Saftsack von Chef 1 hat mal wieder…“). Dann sollte sich die Sache eigentlich mit nem offenen Gespräch mit den Beteiligten klären lassen. Auch bei „ehrlichen“ Beschwerden würde ich Deinem Kollegen raten, mal mit den entsprechenden Leuten offen zu reden - vielleicht lassen sich dann ja ein paar Probleme lösen (kommt natürlich drauf an, wie verfahren die Situation schon ist *g*). Nun noch meine ehrliche Meinung: Einen Arbeitsplatz einklagen halte ich immer für ne eher kritische Angelegenheit. Irgendwie bleibt doch immer ein übler Beigeschmack erhalten…

Liebe Grüße

Petzi

Moin,

email und postgeheimnis in einem atemzug zu nennen, finde ich
sehr gewagt :wink:

In der Tat ein gewagter Vergleich. Allerdings ist es häufig so, dass die Gesetzgebung der Realität um Jahre hinterherhinkt.

in dieser beziehung hat eine email ungefähr den status einer
postkarte.

Jein, Postkarten lassen sich i.d.R. ohne Aufwand lesen, das schwierigste ist das umdrehen :wink:
Bei Emails ist schon ein gewisser (nach Ansicht mancher: krimineller) Aufwand nötig. Beim Lesen durch jemand anderen als den Empfänger (und den Absender *g*) und auch beim Forwarden gegen oder ohne den Willen des Absenders von Mails, die persönlicher Natur sind (also keine Junkmails), an Dritte, sehe ich durchaus den Vergleich zum Briefgeheimnis.

jede weitere diskussion, ob das mögliche lesen von
fremden emails statthaft ist oder nicht, erübrigt sich daher.

Och nö, das sehe ich anders.

spätestens der sysadmin liest alle.

Was nicht heisst, dass er das darf.

Gruß
Nils

Ein letztinstanzliches Urteil hierzu ist mir nicht bekannt. Tatsächlich werden sich hier allgemeingültige Rechtsgrundlagen wohl erst im Laufe der Zeit vor Gerichten herausbilden. Es herrscht aber im Arbeits- und Datenschutzrecht die Auffassung vor, dass Vorgesetzte auch private Mails dann lesen dürfen, wenn die private Verwendung des Mailsystems ausdrücklich untersagt und die Mitarbeiter über das mitlesen informiert worden sind. Das Landgericht Braunschweig hat im vergangenen Jahr (Aktenzeichen ist mir leider nicht bekannt) in einem Urteil in anderer Sache diese Praxis ausdrücklich erlaubt.

Ein ihm in der Hierarchie übergeordneter, jedoch nicht
weisungsbefugter Manager verschafft sich nun Zugriff zu dieser
Mail, vermutlich über einen der Mitarbeiter in seiner
Abteilung, an den die Mail auch ging, und leitet diese an die

Hier liegt die Sache aber wieder ganz anders. Der übergeordnete Manager hat von einem rechtmässigem Empfänger der Mail eine Kopie erhalten. Selbstverständlich darf der Empfänger diese Mail weitergeben, und der Manager darf diese legal erhaltenen Kopie nutzen. Hier greift der Datenschutz nicht mehr.

Hallo.

Ein ihm in der Hierarchie übergeordneter, jedoch nicht
weisungsbefugter Manager verschafft sich nun Zugriff zu dieser
Mail, vermutlich über einen der Mitarbeiter in seiner
Abteilung, an den die Mail auch ging, und leitet diese an die
Geschäftsleitung weiter mit der Empfehlung (wörtlich), den
betreffenden Mitarbeiter zu entlassen.

Das ist der Juckepunkt : Der Manager hat Kenntnis der Mail erhalten. Er hat sich nicht unter der Kennung seines Mitarbeiters eingeloggt (also Daten ausgespäht), sondern die freundliche Betriebspetze benutzt. Damit ist er auch berechtigt, Konsequenzen anzuleiern. Anders wäre der Sachverhalt, wenn er - ohne das vorher entsprechend bekannt zu machen - den elektronischen Postverkehr überwacht hätte. Vergleichbar etwa dem offen liegengelassenen Brief mit Schmähungen …

Gruß kw
*dertrotzdemkeineverrätermag*