Hallo,
gilt die Uhrzeitangabe von diesen Postings als Alibinachweis? Wenn zum Beispiel jemand einer Straftat bezichtigt wird und nachweisen kann, dass er nicht am Tatort war, gilt das dann als Entlastung?
Grüße
Franz
Hallo Franz,
also wenn ich Ermittler in einer Strafsache wäre, würde ich mich fragen, ob derjenige vielleicht einen Komplizen hatte, der für ihn dieses Posting an seinem PC geschrieben hat. Da es in Frage gestellt werden kann, wer das Posting geschrieben hat wird es wohl eher nicht als Alibi gelten können.
Liebe Grüße von
Helga
vielleicht doch
Hi Tino,
sagen wir, jemandem wird sein Auto gestohlen. Der Dieb baut einen Unfall und begeht Fahrerflucht. Der Bestohlene wird angezeigt, kann aber nachweisen, dass er während dieser Zeit online war.
Grüße
Franz
'im Zweifel …
für den Angeklagten"
Liebe Grüße von
Franz
Hallo Franz,
das ist natürlich ein Hinweis. Allerdings kein besonders starker, da es vielfältige Möglichkeiten gibt. Die sich da gegenseitig nicht ausschließen.
- es steht nicht zweifelsfrei fest, ob derjenige selbst online war, z.B. es könnte ein anderer für denjenigen posten
- Wie wäre es wenn er das ganze vom Laptop aus im gestohlenen Fahrzeug gemacht hat
- aus einem Internet-Cafe
- Sonst was
Es ist schon ein sehr schwacher Entlastungshinweis.
Gruß Ivo
für den Angeklagten"
Muss v.a. der Richter so handhaben… der Ermittler muss alle Eventualitäten berücksichtigen.
Gruß Ivo
hi
sagen wir, jemandem wird sein Auto gestohlen. Der Dieb baut
einen Unfall und begeht Fahrerflucht. Der Bestohlene wird
angezeigt, kann aber nachweisen, dass er während dieser Zeit
online war.
er kann nur beweisen dass sein PC online war…wer da gerade an der Tastatur sass ist immer nicht sicher …
Gruß Hexerl