Hallo,
ein Arbeitnehmer möchte innerhalb der Probezeit (Kündigungsfrist 2 Wochen) kündigen.
Muss der Arbeitnehmer die Postlaufzeit berücksichtigen oder gilt der Poststempel? Angenommen, er bringt das Schreiben am 5.1. zur Post. Dann kann der AN nicht mehr zum 18.1. kündigen, weil das Schreiben dann nicht mehr dem AG zugestellt werden kann. Richtig?
Der Arbeitnehmer kündigt dann folglich zum 21.1.?
Die Kündigung wird an den Vorgesetzten adressiert. Angenommen, dieser befindet sich aufgrund Urlaub, Weiterbildung etc. nicht im Büro - muss der AN dies bei seiner Kündigung diesen nicht vorhersehbaren Umstand berücksichtigen oder zählt der Einwurf (Einwurfeinschreiben) im Briefkasten des AGs?
Viele Grüße
Tato