Postpaket weg! Wer zahlt den Inhalt?

Ich wartete neulich auf eine Warenlieferung. Die Nachforschung hat ergeben, daß die Post das Paket beim Nachbarn abgegeben hat, jedoch vergessen hat, mich zu benachrichtigen. Dieser ist inzwischen ausgezogen und wo das Paket abgeblieben ist, entzieht sich nun meiner Kenntnis. Zurück ging es jedenfalls nicht.
Was nun?
Die Post meint, sie ist aus der Verantwortung, wenn sie es abgegeben hat. Bei wem sei egal.
Der Nachbar hat keine Adresse hinterlassen, auch beim Vermieter nicht.
Was kann ich tun? Der Lieferant wird bald mal sein Geld haben wollen.

bye
Micha

Ohje, knifflig. Also prinzipiell muß die Post Pakete, auf denen DEINE Adresse steht auch bei DIR abliefern. Die Praxis mit den Nachbarn ist weitverbreitet und in der Tat kümmert sich dann die Post nicht weiter drum. Wenn kein Abnehmer da ist, gibt’s wenigstens ein Kärtchen in den Briefkasten. Also kannst Du einerseits gegen die Post vorgehen, die fremden Menschen nicht einfach so Pakete in die Hand drücken darf. Genaue Vorgehensweise? Hm, weiß nicht… im Branchenbuch nach der nächsten Verbraucherschutzzentrale suchen und denen das schildern.

Außerdem hast Du einen Anspruch auf Herausgabe des Pakets gegenüber Deinem EX-Nachbarn. Wenn der unbekannt verzogen ist, kann vielleicht das Einwohnermeldeamt weiterhelfen. Oder Du fragst mal dessen Vermieter, ob ihm eine weitere Adresse bekannt ist. Oder die Post, ob ein Nachsendeantrag existiert.

Gruß

Tomcat

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Hallo Micha,

bevor ich hier einen endlos Artikel schreibe, würde ich gerne wissen, ob es sich tatsächlich um ein Postpaket handelt oder nur um ein Päckchen ?

Den Erhalt eines Postpaketes muß nämlich der Empfänger selbst quittieren, nicht irgendein Nachbarn.
Darüberhinaus ist ein Postpaket im Falle von Verlust oder Schäden versichert.

Ok, Postpaket mit Einlieferungsschein oder nur Päckchen ?

Bis später dann,
Vanessa

Postpaket

wissen, ob es sich tatsächlich um ein Postpaket handelt oder
nur um ein Päckchen ?

Richtiges Paket, mit Einlieferungsschein und Nummer zur Nachverfolgung.

bye
Micha

Hi Micha,
so einfach, wie die Post das sieht, ist das nun auch wieder nicht. Fakt ist: Das Paket ist Dir nicht zugestellt worden. Eine Einverständniserklärung, daß das Paket beim Nachbarn abgegeben werden darf liegt ja wohl auch nicht vor. Von einer korrekten Zustellung kann also keine Rede sein. Die Post kann sich nicht damit herausreden, daß das Paket ja zugestellt worden ist. Schliesslich kann sie das Paket ja nicht an jeden x-beliebigen aushändigen. Im übrigen ist das ganze aber nicht Dein Problem, sondern das des Versenders. Grundlage der Rechnung des Lieferanten ist eine Warenlieferung. Diese ist aber nicht erfolgt und den Nachweis kann der Versender auch nicht erbringen, da der Abliefernachweis nicht Deine Unterschrift trägt. Das Problem hat eindeutig der Versender, der sich jetzt mit der Post ausseinandersetzen darf. Denn der Versender hat den Auftrag erteilt, Dir ein Paket zuzustellen, nicht Du.
Ich habe diese Probleme öfter. Unsere Firma verschickt täglich 30-50 Pakete und ab und zu kommt sowas eben auch vor. Genau aus diesem Grund habe ich den Paketdienst gewechselt (vorher Post, jetzt GP). Bei der Post sind die Pakete zu oft sonstwo angekommen, nur nicht beim Kunden. Die Post hat die verschwundenen Pakete zwar immer ersetzt, aber mir war ein zufriedener Kunde wichtiger (von dem Mehraufwand mal abgesehen).
Gruss Sebastian

wissen, ob es sich tatsächlich um ein Postpaket handelt oder
nur um ein Päckchen ?

Richtiges Paket, mit Einlieferungsschein und Nummer zur
Nachverfolgung.

Hallo Micha,

nun war Sebastian schneller :smile:

Er hat absolut Recht ! Die Post darf ein Paket nicht an irgendwen
aushändigen, tut sie es doch, hat sie ein Problem.

Wende dich an den Absender, schildere die Problematik und bestehe darauf, dass er bezüglich der Nachforschung gegenüber der DPAG hartnäckig bleibt.Diese Nachforschung wird ergeben, das XY die Paketannahme quittiert hat - ist es nicht deine Unterschrift, muß die DPAG für den entstandenen Schaden haften.

Viele Grüße,
Vanessa

Das ist kompliziert…

Die Post meint, sie ist aus der Verantwortung, wenn sie es
abgegeben hat. Bei wem sei egal.
Der Nachbar hat keine Adresse hinterlassen, auch beim
Vermieter nicht.
Was kann ich tun? Der Lieferant wird bald mal sein Geld haben
wollen.

Hi,

rundsätzlich möchte ich mich der Meinung der anderen anschließen, dass die Post die Sendung nicht jedem Hans und Franz aushändigen darf.

ABER:

Nach BGB bis 31.12.01 geht die Gefahr bei einem Versendungskauf mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Auch nach dem BGB vom 01.01.02 ist dies beim Handel zwischen Unternehmern so geregelt. D.h. auch wenn die Ware theoretisch versichert ist bist Du auf good-will des Versenders angewiesen, dass dieser den Verlust der Sendung geltend macht. (Vorausgesetzt der Vertrag wurde vor dem 01.01.02 geschlossen.

DENN:

Der Versender kann im Prinzip sagen: Gefahr ist auf Dich übergegangen, Pech. Du wiederum kannst bei der Post keine Ansprüche stellen, da Du nicht der Vertragspartner des Transportvertrags bist.

TIPP:

Lass dir die Forderungen vom Lieferanten abtreten und zieh der Post höchst persönlich das Fell über die Ohren.

Sollte der Kaufvertrag nach dem 01.01.02 geschlossen worden und Du ein Endverbraucher sein bist Du aus dem Schneider. Denn das neue BGB sagt in so einem Fall: Gefahrübergang ist dann, wenn der Käufer die Ware in den Händen hält.

Gruß

Matthias