Postsparbuch 1972

hallo,
wenn ich nun doch noch eine Postservicestation finde und 1 Euro Parkgebühr in Kauf nehmen muß…

hab im Schrank ein Postsparbuch Deutsche Bundestpost gefunden von 1972 mit 5 DM Guthaben

-mit welchem Betrag kann ich rechnen abzüglich Gebühren für Auflösung des Postsparbuches?

danke
Friedrich
PS:nee http://www.allendorf-lda.de/uploads/RTEmagicC_heimat…

http://www.digitalproducts.de/Zinseszins.php

Bei 3% ca 15 Euro.
Also noch nicht dem Chef kündigen :wink:
Gruss

Hallo,

Bei 3% ca 15 Euro DM, also keine 8 Euro.

Cu Rene

hallo,

Hi,

-mit welchem Betrag kann ich rechnen abzüglich Gebühren für
Auflösung des Postsparbuches?

Kann sein dass Du nur schwer an Dein „Guthaben“ rankommen wirst.
Wenn Spareinlagen eine sehr lange Zeit unbewegt bleiben, werden diese aufgelöst und den Rücklagen des Institutes zugeführt. Bevor dies geschiet werden in den Geschäftsräumen entsprechende Ankündigungen öffentlich zugänglich gemacht.

Du kannst dann zwar per Nachweis den Anspruch auf Auszahlung wieder anmelden, aber bis dass dann ales angelaufen ist, hast Du die Prognostizierte Wertentwicklung doppelt an Zeit und Nerven investiert…

Wünsch Dir trotzdem viel Erfolg :wink:

danke

bitte

Friedrich

Domm

Kann sein dass Du nur schwer an Dein „Guthaben“ rankommen
wirst.
Wenn Spareinlagen eine sehr lange Zeit unbewegt bleiben,
werden diese aufgelöst und den Rücklagen des Institutes
zugeführt. Bevor dies geschiet werden in den Geschäftsräumen
entsprechende Ankündigungen öffentlich zugänglich gemacht.

Du kannst dann zwar per Nachweis den Anspruch auf Auszahlung
wieder anmelden, aber bis dass dann ales angelaufen ist, hast
Du die Prognostizierte Wertentwicklung doppelt an Zeit und
Nerven investiert…

Das sollte an sich kein Problem sein.
Es stimmt das gerade Sparbücher nach einer bestimmten Zeit - so um die 10-15 Jahre mit Umsatzlosigkeit von der Bank aufgelöst werden. Dies geschieht i.d.R. auch ohne Anschreiben.
Das Geld hat die Bank dann auf einem dafür vorgesehenem Konto und muss(!!!) es dort auch behalten. Natürlich darf die Bank mit dem größtem Anteil davon auch arbeiten (ca.95% - der Rest ist Rücklage), aber das Geld selber gehört auch nach hunderten von Jahren weiterhin dem Kunden laut aktueller Rechtslage.

Von daher sollte ein einfacher Gang zur Bank genügen wenn man angibt auf welches Konto das Geld gehen soll.
Die Aufwendige Zeit, Kosten, Mühe ect. hat der Bankmitarbeiter.

Hi!

Ich habe die dumpfe Vermutung, dass es hier um ein „Lock-Angebot-Geschenk“ geht, sprich die Postbank hat früher öfter mal Sparbücher mit 5 DM Guthaben an junge Leute verschenkt. Da war es aber glaub so, dass man an die 5 DM nur bekommt, wenn man mit dem Sparbuch auch was gemacht hat. Ich hatte mal im Jahre 1990 auch so ein geschenktes Sparbuch entdeckt, welches mindestens 5 Jahre rumgelegen war. Damals gab es auch sowas wie die AGBs. Könnte nun sein, dass man mit ziemlich viel Bürokratismus konfrontiert wird, wenn man auf die 10 Euro besteht.

PS
Ich glaube, dass es etwas mehr sein müsste, als hier ausgerechnt, denn die letzten 30 Jahre war der Zins auch schon aml höher als jetzt…

mfg

hallo Sparer,

heute habe ich problemlos mit alten 30 DM bei C & A eingekauft aber der Zinsenszinstraum mit dem dem Postsparbuch Restbetrag 5 DM von 1972 ging nicht auf.

Die Postbankangestellt sagte man müßte das Sparbuch aktivieren (Antrag ausfüllen) dann kommen seit 1 1/2 Jahren Bankgebühren für ein nichtbewegtes Konto pro Monat 1 Euro an Unkosten auf mich zu.

hätte gern den Zinseszinstraum gesehen aber wollte dann nicht für mögliche 8 Euro Guthaben ca. 20€ bezahlen.
cu
Friedrich
PS:aus einem Barsch im Fischrestaurant wurde nun ein Brathering Zuhause:wink: