Hallo,
ich habe festgestellt, dass wenn die kostenlose Zeitung den Briefkasten
füllt, zieht der Postzusteller (Deutsche Post) die kostenlosen Zeitungen
heraus, wirft sie auf den Boden und wirft seine Briefe ein.
Was tut man dagegen?
Ich habe so etwas noch nie gesehen.
die Montage eines Briefkastens mit ausreichendem Volumen oder eines einfachen, offenen Zusatzkastens für Zeitungen, Reklame, Altpapier und andere nicht vertrauliche Dinge kann hier helfen.
du bist einer der wenigen Menschen, der diese kostenlosen Zeitungen liebt
zum rechtlichen… vermutlich geht es dem Postboten ähnlich wie mir, er weiß, dass die meisten die Postwurfsendungen nicht mögen. Im Unterscheid zu dem Verhältnis zwischen Sender und Empfänger bei Postwurfsendungen wie Werbematerialien und kostenlosen Zeitungen besteht aber zwischen Sender des Briefes, den der Postbote in der Hand hat, und dem Arbeitgeber des Postboten ein Vertrag. Geht der Brief verloren, weil er aus dem überfüllten Briefkasten fällt, ist die Post schuld… Klar kann man theoretisch wie beim Paket beim Nachbarn abgeben und eine Benachrichtigungskarte einwerfen. Aber wenn der Brief keinen Platz hat, hat auch die Benachrichtigungskarte keinen Platz, und wenn die verlorengeht, ist es das gleiche, wie wenn der Brief verlorengeht.
Stell doch einen Tisch unter die Briefkästen? Dann landen die Postwurfsendungen nicht im dreck. Die armen.
die Franzi
PS: Soll ich dir meine kostenlosen Zeitungen zuschicken?
Seit wann bitte, muss man mit dem Absender einen Vertrag haben um Post von diesem zu empfangen?
Und was hat der Empfänger mit dem Vertrag zwischen Postbote und dessen Arbeitgeber zutun. Diesen Vertrag gibt es auch zwischen dem Verteiler der Werbung und dessen Arbeitgeber.
Als kostenlose Zeitungen würde ich auch das Amtsblatt ansehen, welches aus dem Briefkasten entwendet wird.
Woher ist denn bekannt, ob die Werbung nicht bestellt und erwünscht war? Es gibt ja mehr Postdienstleister als diesen, der sie da heraus zieht.
Also rechtlich finde ich diese Abhandlung, an dessen Ende der Brief mit unbestimmtem Inhalt pauschal Vorrang hat, sehr luftig.
Wenn das stimmt, woher weißt Du dann dass es so passiert ?
Hängst Du am Fenster und schaust auf deinen Briefkasten ?
Siehst das Werbeblatt im Schlitz stecken, bist aber zu faul runterzugehen und es rauszuziehen ?
beobachtest lieber was weiter passiert ?
Klar ist das nicht OK, wenn der Postbote Zeitung rauszieht und auf den Boden wirft um Platz für seine Zustellung zu haben.
Da sollte man ihn oder auch seine Dienststelle ansprechen.
Dann gibt’s eins auf den Deckel.
Ganz einfach…habe es gesehen.
Da musste ich noch nicht einmal lange warten. Der Postbote tat es im uebrigen mit allen Zeitungen in den Mehrfamilienhaeusern bevor er anfing, zuzustellen…nicht jeder bekam dabei auch Post.
Ergebnis: Dreck und herumfliegende Zeitungen.
tja, wie soll das in einem Miethaus funktionieren, noch besser stelle Dir ein Hochhaus vor, wo kann da jeder Mieter einen extra Briefkasten anbringen oder seinen Kasten auf ein größeres Volumen aufrüsten.
Dein Vorschlag kann also nur bei kleinen Wohneinheiten oder Eigentum greifen.
in Objekten mit vielen Wohnungen gibt es für solche Themen eine Eigentümerversammlung; falls sie einem Eigentümer gehören, einen Objektmanager, der sich mit solchen Dingen beschäftigt.
Du musst aber auch den Postboten verstehen. Er muss seine Arbeit machen und findet Kästen vor die mit Zeitungen verstopft sind, weil die Bewohner die nicht rausnehmen.
Es ist für ihn nicht zuzumuten, die Kästen erst frei zu räumen.
Nun macht er es doch um wenigstens sein Post zuzustellen.
Wie gesagt sprecht den Vorgesetzten des Zustellers an. Man wird eine Lösung finden.
Es kann aber auch an euch alle im Haus der Hinweis kommen, Zeitungskästen/Rollen anzuschaffen oder größere Kästen aufzuhängen.
Ebenso kann man den Zusteller /Vertrieb des Werbeblattes ansprechen und verlangen die Zeitung ganz in Kasten einzuwerfen (Kastengröße muss entsprechend sein). Dann ist nämlich auch trotzdem Platz für Briefsendungen.
Mit Zustimmung des Vermieters könnte man auch eine Kiste unter den Briefkästen aufstellen mit dem Hinweis „Werbeblätter hier einlegen“.
Dann liegen da eben z.B. 14 Stück und jeder Bewohner kann sich sein Exemplar entnehmen.
Es muss dann aber auch irgendwer die überzähligen Zeitungen später entsorgen.
hm, hab es jetzt gegoogelt. Die Post ist echt nicht haftbar, wenn ein Brief verlorengeht… Aber sie kriegt Ärger und Beschwerden, es ist ja ein Unternehmen. Wenn Empfänger vergrault werden, hat man auch keine Absender, und umgekehrt. Wer überprüft das bei Postwurfsendungen, also ob die nun im oder neben dem Kasten liegen?
ach, hättest du den text gelesen, den franzi geschrieben hat, und nicht bloß die buchstaben…
der vertrag
ist in seiner altmodischsten und wohl schönsten form in dem stückchen papier kodiert, das rechts oben auf dem umschlag klebt, vulgo als briefmarke bekannt.
dieser vertrag zwischen dem absender des briefs und der deutschen post ag schließt die zustellung an eine konkrete person ein, im gegensatz zu den verträgen, die den unadressierten papier-spam in die haushalte bringen.
es gibt für eine größere hausgemeinschaft imho zwei lösungsansätze, auch gut miteinander kombinierbar.
a) ein karton oder auch ein tischchen für die nicht bestellte „infopost“
b) alle mieter, die den spam nicht wollen, sollen einen entsprechenden aufkleber an ihre briefkästen tun. in meinem haus funktioniert das sehr gut bis auf vereinzelte kärtchen von türkischen haarsalons, arabischen nagelstudios oder internationalen pizzaservices, die aber kein volumenproblem darstellen.
Es wurde aber behauptet, dass der Postbote, der mit dem Vertrag zwischen Zusteller und Werbeabteilung nichts zutun hat, diese bereits zugestellten Werbezeitungen entfernen darf.
Woraus leiten sich irgendwelche Rechte des Postboten ab, den Brief derart zuzustellen? Im übrigen geht aus dem Nachtrag hervor, dass auch Postkästen entleert werden, die keine Briefe erhalten.
Mit ‚wo kein Kläger, da kein Richter‘ kann man beim besten Willen keine rechtliche Beurteilung untermauern.
Und ein Kaufhaus ist kein Unternehmen? Es lässt Werbung drucken, bezahlt für das verteilen und soll am Ende leer ausgehen?
Miez begann ihren Text damit, eine rechtliche Betrachtung zu liefern, dann darf man doch auch diese erwarten oder?
Der Teil, indem die abgeschlossene Werbekampagne durch den Postboten sabotiert werden darf, steht noch unbegründet im Raum.
die postwurfsendungen sind nicht an „frau xyz“ oder „herrn abc“ adressiert, sondern gehen „an alle haushalte“ oder wie das sonst formuliert ist. dann sind sie schon zugestellt, auch wenn sie nur irgendwo im eingangsbereich bei den briefkästen herumliegen, so wie ich es von vielen mietshäusern kenne.
ich kann da keine sabotage durch den briefträger erkennen.
Für den Postboten darf es nur ein Motto geben:
Von der Hand in den Briefkasten.
Nicht aus dem Briefkasten in die Hand.
So ist das, seit es Post gibt.
Alles andere ist verboten.
Und in der Tat: „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ist keine Grundlage.
Die Beziehung zwischen dem Werbeunternehmen und dem Werbebriefempfänger
darf durch einen Postboten nicht gestört werden.
und wenn dann im briefkasten kein platz mehr für die an dich adressierte post ist, möchtest du also lieber regelmäßig zum postamt laufen, nur um deine briefe abzuholen?
juristisch ist auch dieses procedere einwandfrei. ob das aber die anderen hausbewohner so toll finden würden…
Hallo,
da wir ja in einem „Allgemeine Rechtsfragen“-Brett sind, versuhe ich mich auch mal so Rein praktische Tipps, die darauf hinauslaufen, sich wohl zwischen Gratiszeitungen und echter Post zu entscheiden, wenn man keinen größeren Briefkasten anschaffen kann oder will, hast Du ja schon bekommen
Es handelt sich bei der dreisten Tat des Postboten mit einiger Sicherheit um eine „Geschäftsführung ohne Auftrag“ im Sinne des §677. Er darf nämlich annehmen, dass Du durch den Betrieb eines adressierten Briefkastens gewillt und interessiert bist, am Brief- oder Postverkehr teilzunehmen und er nimmt genau diese Aufgabe war.
Er führt nun in Deinem Sinne eine Interessensabwägung durch, die in etwa so lauten kann: „Na, was hätte der Kunde nun lieber? Eine zugegangene Rechnung, die er noch fristgerecht zahlen kann, wenn ich sie ihm in seinen Kasten stopfe oder lieber eine Gratiszeitung?“
Das ganze kannst Du mit beliebigen „Geschäften“ wie Todes- oder Gewinnbenachrichtigungen, Knöllchen und gerichtlichen Vorlagen wiederholen, bis Du in einen Graubereich kommst, den dann der jeweilige Amtsrichter für Dich löst
Und wenn der zu kleine Briefkasten so mit Reklame verstopft ist, dass sich kein Brief mehr zusätzlich reinstopfen lässt, muss er die Post wieder mitnehmen, statt sie zuzustellen?