soweit ich weiss gab es mal vor Jahren ( Schaetzungsweise vor 3 Jahren) eine Änderung in der DIN VDE, wo es dann hies das die Duschwannen nicht mehr an den örtlichen Potentialausgleich angeschlossen werden dürfen!
Weiss jemand ob da was wahres dran ist, weil ich mir das nur schlecht vorstellen kann.
VDE 0100 Teil 701 ist es.
Müsste in Abschnit 4.2 unter Schutzmasnahmen stehen.
Muss eine Leitfähige Daschwanne, der leitfähige Ablaufstutzen der Durschwanne, Die Rohre und sonstige metallene Rohrsysteme über Potentialausgleich miteinder verbunden werden.
Leiter mind. 4mm^2 und mit Schutzleiter / Potentialausgleich verbunden.
Was glaube neu ist das man auch eine Leitung an eine leitendes Roht (Kupfer) das durchgehend (Keine Schraubverbindungen etc.) mit den Potentialausgelich verbunden ist.
Bei Kunstoffwanne und Kunstoffablaufrohr und Metallablaufventielen brauchst du sowiso keine Erdung.
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soweit ich weiss gab es mal vor Jahren ( Schaetzungsweise vor
3 Jahren) eine Änderung in der DIN VDE, wo es dann hies das
die Duschwannen nicht mehr an den örtlichen Potentialausgleich
angeschlossen werden dürfen!
Nein, man darf, muss aber nicht.
Neu dazu gekommen - und gerne vergessen - ist aber, dass alle leitfähigen Rohre, die in das Bad führen, nahe am Ort des Eintritts in den Zusatzpotentialausgleich einbezihen muss!
Also:
Vorlauf, Rücklauf, Kaltwasser, Heißwasser, Zirkulation, Abwasserrohre alle untereinander verbinden und dann ab zum PE.
Früher konnte man eine Wasserleitung missbrauchen, um die Badewanne zu erden. Heute wird die Wasserleitung selbst geerdet.
Hintergrund:
Der Zusatzpotentialausgleich soll dafür sorgen, dass im Bad keine leitfähigen Körper gefährliches Potential ins Bad einschleppen.
Da im Bereich der Badewanne (im Allgemeinen, es gibt Ausnahmen) keine Leitungen liegen dürfen, sieht man (VDE) auch keinen Bedarf, den Wannenkörper zu erden.